Bezahlung, Urlaub, Arbeitszeit: Welche Rechte haben Praktikanten?

Veröffentlicht am in Arbeitsrecht

Viele Studenten nutzen ein Praktikum als Einstieg ins Berufsleben. Es dient dazu, einen Einblick in den Job zu bekommen und erste Berufserfahrungen zu sammeln. Mit einem Praktikum können sich die Chancen für Bewerbungen verbessern oder es führt sogar direkt zum ersten Arbeitsvertrag. Oft werden Praktikanten aber auch als billige Arbeitskräfte missbraucht – zum Kaffeekochen oder Kopieren. Damit das nicht passiert, sollten Praktikanten ihre Rechte kennen und einen Praktikumsvertrag abschließen.

Ein Praktikum ist eine befristete Tätigkeit in einem Unternehmen für einige Wochen oder Monate, bei der es in erster Linie um praktische Erfahrungen geht. Dabei werden zwei Arten von Praktika unterschieden: das Pflichtpraktikum und das freiwillige Praktikum. Das Pflichtpraktikum ist von der Studienordnung der Hochschulen oder Universitäten vorgeschrieben. Als Teil des Abschlusses muss es in der Studienzeit absolviert werden und wird in der Regel nicht vergütet. Beim freiwilligen Praktikum haben die Praktikanten dagegen Rechte, die unter das Berufsbildungsgesetz fallen und mit den Rechten und Pflichten von Auszubildenden vergleichbar sind. So kann zum Beispiel ein Anspruch auf Vergütung bestehen.

Wer hat ein Recht auf Bezahlung im Praktikum?

Anspruch auf eine angemessene Bezahlung besteht, wenn es weniger um die Vermittlung neuer Kenntnisse als um die Arbeitsleistung des Praktikanten geht. Vor allem bei Praktika nach Abschluss des Studiums steht vielen Praktikanten eine Vergütung zu. Wenn das Praktikum länger als drei Monate dauert, muss es gemäß Paragraf 22 des Mindestlohngesetzes ab dem ersten Tag mit dem Mindestlohn bezahlt werden – und zwar rückwirkend für die volle Praktikumszeit. Bei entsprechender Vereinbarung kann man beim Praktikum auch mehr als den Mindestlohn verdienen.

Bezüglich der Bezahlung gibt es jedoch viele Ausnahmen: Vom Anspruch auf Bezahlung ausgenommen sind Pflichtpraktika im Rahmen von Ausbildung oder Studium und freiwillige Praktika während des Studiums oder der Ausbildung bis zu drei Monaten. Auch freiwillige Praktika bis zu drei Monaten zur Orientierung bei der Berufswahl werden in der Regel nicht vergütet. Unter 18-Jährige ohne Berufsabschluss haben ebenfalls keinen Anspruch auf Bezahlung.

Was gilt für die Arbeitszeit von Praktikanten?

Die Arbeitszeiten im Praktikum sind in der Regel die gleichen wie die der angestellten Arbeitnehmer. Wer freiwillig ein Praktikum macht, hat Anspruch auf Ausgleich von Überstunden und für Arbeit an Sonn- oder Feiertagen. Das ergibt sich aus dem Berufsbildungsgesetz und gilt nicht für Pflichtpraktika. Unter 18-Jährige stehen unter dem besonderen Schutz des Jugendarbeitsschutzgesetzes. Es legt fest, dass Jugendliche regelmäßig nur zwischen 6 und 20 Uhr und nicht mehr als 40 Stunden pro Woche arbeiten dürfen. Ausnahmen gelten zum Beispiel in Bäckereien: Wer älter als 16 Jahre ist, darf schon ab 5 Uhr in der Backstube arbeiten.

Gibt es während des Praktikums einen Anspruch auf Urlaub?

Beim Urlaubsanspruch gilt für Pflichtpraktika: Studenten haben keinen Anspruch auf Urlaub, denn das Praktikum ist ein Teil des Studiums und Studenten gelten rechtlich nicht als Arbeitnehmer. Bei freiwilligen Praktika besteht wie für andere Angestellte Anspruch auf Urlaub. Bei einer 5-Tage-Woche stehen Praktikanten 20 Urlaubstage zu und bei einer 6-Tage-Woche haben sie Anspruch auf 24 Urlaubstage.Wenn das Praktikum drei Monate dauert, kann der Urlaub anteilig genommen werden.

Ist ein Praktikum sozialversicherungspflichtig?

Verdient man mit einer Tätigkeit mehr als die für geringfügige Beschäftigung üblichen 450 Euro, muss man in der Regel Beiträge an die Sozialversicherungen abführen – das gilt auch für Praktikanten. Sozialversicherungen sind die Kranken-, Pflege-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Wer allerdings ein in der Studienordnung vorgeschriebenes Pflichtpraktikum absolviert und weiter an der Uni oder Hochschule eingeschrieben ist, muss keine zusätzlichen Sozialversicherungsbeiträge bezahlen. In dem Fall steht der Ausbildungsgedanke im Vordergrund.

Wer bekommt ein Praktikumszeugnis?

Am Ende des Praktikums gibt es ein Praktikumszeugnis. Bei einem Pflichtpraktikum handelt es sich dabei in der Regel nur um eine Bescheinigung, dass man während einer bestimmten Zeit beim Unternehmen beschäftigt war. Wer ein freiwilliges Praktikum absolviert, hat Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis mit genauer Tätigkeitsbeschreibung und einer Übersicht der Aufgaben. Ein qualifiziertes Zeugnis enthält außerdem eine Bewertung der Leistung und des Sozialverhaltens.

Wie sieht es mit Kündigungen während des Praktikums aus?

Im Praktikum gibt wie im Job in der Regel eine Probezeit, die bei einem dreimonatigen Praktikum üblicherweise zwei Wochen dauert. In der Probezeit gilt eine verkürzte Kündigungsfrist. Wer sein Praktikum nach der Probezeit vorzeitig beenden möchte, muss ordentlich und fristgerecht kündigen.

Ist ein Praktikumsvertrag sinnvoll?

Vor allem bei Pflichtpraktika empfiehlt sich ein Praktikumsvertrag, in dem die Arbeitszeiten, der Urlaubsanspruch, die Kündigungsfrist und die Art der Tätigkeit vereinbart werden. Beim Pflichtpraktikum sind Studenten arbeitsrechtlich kaum geschützt und können leichter ausgenutzt werden. Daher sollte man sich nur auf Stellen einlassen, deren Rahmenbedingungen vorab schriftlich festgelegt wurden.

Buchempfehlung
Ein Weihnachtsgeschenk mit Berliner Flair – "Berliner Schlaglichter"
Beliner Schlaglichter Buchempfehlung
Wenn Sie nach einem Weihnachtsgeschenk suchen, das den besonderen Geist Berlins einfängt, dann sind die "Berliner Schlaglichter" von Ulrich Seibert genau das Richtige. In zwei Bänden voller Anekdoten, bissigem Humor und Kulturkommentaren bietet Seibert einen einzigartigen Blick auf das Berliner Leben. Die Themen reichen von Politik und Finanzen über Techno und Kunst bis hin zu skurrilen Party-Dialogen. Die kurzen, pointierten Texte eignen sich perfekt für zwischendurch – ideal für jemanden, der Berlin kennt und liebt oder sich für die lebendige Kulturszene interessiert. Ein Tipp: Am besten mit einem guten Glas Wein genießen und den urbanen Charme auf sich wirken lassen!