Mit dem Ausklingen der Corona-Pandemie bleibt die Nachfrage nach dem Arbeiten im Homeoffice weiterhin groß. Viele Arbeitnehmer möchten dauerhaft oder teilweise von zu Hause aus arbeiten – auch, weil sich die Arbeitszeit so flexibler einteilen lässt. Aber welche Arbeitszeit gilt im Homeoffice? Und lässt sich das Arbeiten remote tatsächlich flexibler gestalten als im Büro?
Grundsätzlich gilt im Homeoffice oder beim remote Arbeiten ebenfalls das Arbeitszeitgesetz. Für die Länge des Arbeitstages bedeutet das, dass die Arbeitszeit nicht mehr als acht Stunden pro Tag umfassen darf. Nur, wenn Mehrarbeit ansteht, dürfen auch bis zu zehn Stunden gearbeitet werden, wenn diese Überstunden innerhalb der nächsten sechs Monate ausgeglichen werden können. Eine Überschreitung der zehn Stunden ist aber rechtlich nicht erlaubt. Hier unterscheidet sich das Arbeiten im Homeoffice laut Arbeitsrecht nicht von der Arbeitszeit im Büro.
Große Flexibilität mit Vertrauensarbeitszeit im Homeoffice
Arbeitsbeginn und -ende richten sich im Homeoffice nach den Vorgaben des Arbeitgebers, die er auch für das Büro trifft. Gibt es im Arbeits- oder Tarifvertrag festgelegte Arbeitszeiten oder wurde eine Kernarbeitszeit vereinbart, muss sich der Angestellt auch im Homeoffice an diese Regeln halten. Gilt hingegen eine Vertrauensarbeitszeit, kann der Arbeitnehmer selbst entscheiden, wann er die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit ableistet. Dann sind auch deutlich längere Pausen sowie sehr frühes oder sehr spätes Arbeiten möglich – solang die Arbeitszeit pro Tag vollständig geleistet wird. Eine Pflicht zur ständigen Erreichbarkeit besteht nicht. Für Arbeitnehmer, -geber und Kollegen ist es aber einfacher, wenn sich die Angestellten an- und abmelden und damit ihre Erreichbarkeit signalisieren.
Welche Pausenzeiten gelten im Homeoffice?
Wie im Büro müssen auch im Homeoffice die Pausenzeiten eingehalten werden. Ab sechs Stunden Arbeitszeit pro Tag steht dem Arbeitnehmer eine Pause von 30 Minuten zu. Zudem muss zwischen Arbeitsende und neuem Arbeitsbeginn eine Ruhezeit von elf Stunden eingehalten werden. Während Pause und Ruhezeit muss der Angestellte nicht erreichbar sein – auch nicht, wenn er sich an diesem Tag im Homeoffice befindet.
Arbeitnehmer schätzen insbesondere die flexible Zeiteinteilung im Homeoffice und die bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie Haushalt. Allerdings bedeutet Homeoffice nicht, dass während der Arbeitszeit private Angelegenheiten geregelt werden dürfen. Der Angestellte muss die vereinbarten Stunden pro Tag leisten und sich dabei voll auf seine Arbeit konzentrieren. Aufgaben im Haushalt oder die Kinderbetreuung dürfen währenddessen nicht stattfinden. Grundsätzlich gilt aber: Was im Büro erlaubt ist, ist auch im Homeoffice erlaubt. Das bedeutet, dass das Kaffeekochen oder die übliche Raucherpause bei der Arbeit von zu Hause aus in Ordnung sind, wenn sie im Büro ebenfalls geduldet werden.
Muss die Arbeitszeit im Homeoffice dokumentiert werden?
In Deutschland gibt es aktuell keine Pflicht zur Dokumentation der Arbeitszeit. Das ausstehende Gesetz, das auf einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs basieren wird, ist noch nicht beschlossen. Dafür regelt § 16 Arbeitszeitgesetz, dass Überstunden dokumentiert werden müssen. Die Stunden der Mehrarbeit können entweder automatisch über ein digitales Programm oder händisch durch Arbeitgeber oder -nehmer festgehalten werden. Hier gilt: Die Überstunden im Homeoffice müssen genauso dokumentiert werden wie im Büro.