Drei Mitarbeiter des Automobilherstellers mit Sitz in Stuttgart wurden 2021 wegen Abgasmanipulation unter anderem zu Bewährungsstrafen verurteilt. Das Amtsgericht Böblingen hat auf Antrag der Staatsanwaltschaft Stuttgart entsprechende Strafbefehle erlassen.
Rechtskräftiger Strafbefehl liegt VON RUEDEN vor
Der Kanzlei VON RUEDEN ist in einem Verfahren vor dem Oberlandesgericht Stuttgart ein rechtskräftiger Strafbefehl, der gegen einen Mitarbeiter der Daimler AG ergangen ist, übersendet worden. Eine geschwärzte Fassung steht auf dieser Seite zum Download bereit.
Inhalt des rechtskräftigen Strafbefehls
Aus dem in dem Strafbefehl zur Last gelegten Sachverhalt ergibt sich, dass auch die Staatsanwaltschaft Stuttgart von einer echten Prüfstandserkennung ausgeht, was von Mercedes aber bislang nachdrücklich verneint wird. Das aktive Bit 13 der Strategie A berücksichtigt die Parameter „Abgastemperatur vor dem SCR-Katalysator“ und „NOx-Massestrom vor dem SCR-Katalysator“ und bringt diese aufsummiert seit Motorstart zu einem Integral, welches dann an einem bestimmten Schwellenwert bemessen werden konnte. Hiermit wurde ein Zähler in der Motorsteuerungssoftware integriert, welcher in Abhänigkeit von Abgastemperatur und Stickoxidmassestrom arbeitet, welches in den normierten Tests auf dem Prüfstand einen bestimmten Wert unmöglich überschreitet, im realen Fahrbetrieb allerdings ohne Weiteres. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart geht hier von einer gezielten Unterscheidung von der Durchführung eines behördlichen Tests und dem normalen Straßenbetrieb aus.
Im Strafbefehl erfasste Modelle von Daimler
Von dem Strafbefehl sind die Fahrzeugmodelle ML 250 BlueTec 4MATIC, GLE 250 d, GLE 250 d 4MATIC, GLK 220 BlueTec 4MATIC, GLK 250 BlueTEC 4MATIC, GLC 220 d 4MATIC, GLC 250 d 4MATIC der Baujahre 2011 bis 2016 betroffen.
Es ist allerdings davon auszugehen, dass die identische Software seitens des Kraftfahrtbundesamtes jedenfalls in den Motorsteuergeräten der übrigen zurückgerufenen EURO-6-Fahrzeuge mit SCR-Katalysatoren festgestellt wurden.
Jüngste Berichte der DUH, des Spiegel und des Bayerischen Rundfunks bestätigen, dass die Verantwortlichen von Mercedes die Unzulässigkeit der Abschalteinrichtungen in der Motorsteuerungssoftware kannten, nachdem die Ingenieure des Steuergeräteherstellers Bosch in den Jahren 2006 bis 2009 diese hierauf hingewiesen haben.
VON RUEDEN Rechtsanwälte punkten gegen Daimler
Die Rechtsanwaltskanzlei VON RUEDEN konnte im Mercedes-Abgasskandal nicht nur die ersten vier Urteile gegen Daimler überhaupt, sondern auch das erste OLG-Urteil und nun auch das erste rechtskräftige OLG-Urteil erzielen. Die Kanzlei berät und vertritt bundesweit über 14.000 Diesel-Fahrer und Wohnmobil-Halter im Abgasskandal. VON RUEDEN wird von Finanztip als eine der führenden Kanzleien im Dieselskandal empfohlen.