Nach dem Aufspielen der von Volkswagen entwickelten Softwareupdates bei VW-Modellen mit dem Motor EA189 besteht die Gefahr weiterer Schäden. Deshalb haftet der Konzern nicht nur für manipulierte Motoren seiner Dieselfahrzeuge – er muss auch für die Folgeschäden durch die Softwareupdates aufkommen. Das haben mittlerweile schon drei Oberlandesgerichte (OLG) bestätigt. Damit geht der VW-Dieselskandal in die nächste Runde: Wer darauf vertraut hatte, dass die Abgasproblematik für sein Fahrzeug nach dem Aufspielen des Updates beendet ist, kann jetzt ebenfalls Schadensersatzansprüche gegen VW geltend machen.
VW hat Kunden mit den Softwareupdates erneut betrogen
Das OLG Köln hat den neuen Haftungstatbestand durch die Softwareupdates bereits mit Urteil vom 18. Dezember 2020 (20 U 288/19) festgestellt. Dieser Rechtsauffassung folgte mit Urteil vom 15. Januar 2021 (2 U 9/20) das OLG Bremen und mit Urteil vom 19. Januar 2021 das OLG Hamm (19 U 1304/19). Damit ist klar: Mit den Softwareupdates, die ebenfalls mit einer illegalen Manipulationssoftware versehen sind, hat VW seine Kunden erneut betrogen.
In der Urteilsbegründung vom Hanseatischen Oberlandesgericht Bremen heißt es dazu: „Der Senat nimmt an, dass die konkrete Möglichkeit des Eintritts weiterer Schäden besteht, weil ausreichende Anknüpfungstatsachen dafür vorliegen, dass auch nach Aufspielen des Software-Updates weitere Kosten in Gestalt von Mietwagenkosten oder sonstige Transportkosten entstehen können, weil eine Umprogrammierung der Software erforderlich werden könnte.“
Der VW-Dieselskandal geht in die nächste Runde
VW hatte sich zur Behebung der erhöhten Abgaswerte aus Kostengründen gegen eine Hardware-Lösung entschieden und stattdessen zur Beseitigung der unzulässigen Abschalteinrichtungen nur eine Software-Lösung angeboten. Nach Rückrufen durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) wurden die Updates bei hunderttausenden Fahrzeugen der Marken VW, Audi, Seat und Skoda mit EA189-Dieselmotoren aufgespielt, um einen gesetzeskonformen Zustand herzustellen und die Zwangsstillegung der Fahrzeuge zu vermeiden. Doch nach den Feststellungen der drei Oberlandesgerichte hat VW die Softwareupdates erneut mit einer unzulässigen Manipulationssoftware versehen – und sich damit erneut schadensersatzpflichtig gemacht.
Die Urteile der Oberlandesgerichte eröffnen geschädigten Käufern jetzt neue Klagemöglichkeiten. Denn mit den Softwareupdates, die ebenfalls mit Manipulationsvorrichtungen versehen wurden, hat VW seine Kunden erneut getäuscht. Autokäufer, die beim Kauf vom Softwareupdate wussten und davon ausgegangen sind, dass damit alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt sind, können ihre Ansprüche auf Schadensersatz jetzt gerichtlich durchsetzen.
Auch wer sein Fahrzeug erst nach der Ad-hoc-Mitteilung von VW am 22. September 2015 gekauft hat und dessen Ansprüche auf Schadensersatz als verjährt galten, kann jetzt gegen den Autokonzern vorgehen. Denn VW kann sich gemäß § 242 BGB nach der erneuten Täuschung nicht mehr darauf berufen, Betroffene hätten zu spät gehandelt.
Anspruch auf Schadensersatz in vielen Fällen noch nicht verjährt
Die drei Urteile der Oberlandesgerichte Köln, Bremen und Hamm zeigen, dass die Aufarbeitung des VW Abgasskandals noch lange nicht abgeschlossen ist. Betroffene VW-Kunden können noch immer erfolgreich gegen Volkswagen vorgehen. Das ermöglicht unter anderem der sogenannte Restschadensersatzanspruch aus § 852 BGB, der eine Verjährungsfrist von zehn Jahren ab dem Kauf des Autos vorsieht. Vor allem, wenn ein Neuwagen direkt vom VW-Händler erworben wurde, könnte ein solcher Anspruch weiterhin bestehen. VW muss dann den Kaufpreis zuzüglich Zinsen erstatten – abzüglich der Händlermarge.
Wenn Sie ein vom Dieselskandal betroffenes VW-Fahrzeug besitzen und sich nicht sicher sind, ob Sie Anspruch auf Schadensersatz haben, nutzen Sie gern unsere kostenlose und unverbindliche Erstberatung. Wir prüfen Ihre Ansprüche und informieren Sie über die weiteren Schritte. Unsere auf den VW-Abgasskandal spezialisierten Rechtsanwälte sind gern für Sie da!