VW muss vollen Kaufpreis erstatten

Veröffentlicht am in Abgasskandal

Dieselfahrer können sich über ein verbraucherfreundliches Urteil des Landgerichts Potsdam freuen: Ein VW-Kunde, der im Rahmen des Abgasskandals gegen VW geklagt hatte, bekommt den vollen Kaufpreis seines Diesel-Pkw erstattet, denn VW verzichtet auf die Berufung. Der Kläger wollte seinen VW Passat 2.0 TDI Blue Motion an VW zurückgeben und hatte vor Gericht Erfolg – und noch besser: Obwohl er den Wagen jahrelang gefahren hat, bekommt er den vollen Kaufpreis erstattet.

Volkswagen AG verzichtet auf Berufung

Der Betroffene hatte seinen Volkswagen Passat 2.0 TDI Blue Motion am 16. Mai 2014 bei einem Händler gekauft. Weil der Wagen vom Dieselskandal betroffen ist, musste er zurückgerufen werden. Daraufhin wollte der Besitzer das Auto zurückgeben und klagte erfolgreich gegen den Autokonzern. Volkswagen nahm vor dem Oberlandesgericht Brandenburg (Az. 3 U 61/19) die Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Potsdam vom 12. April 2019 zurück (Az: 6 O 38/18).

Das Besondere an diesem Urteil: Der Kläger muss für die Zeit, in der er den Wagen fuhr, keine Nutzungsentschädigung zahlen. Bislang durfte VW die sogenannte Nutzungsentschädigung in der Regel einbehalten, weil die Käufer ihr Fahrzeug bis zum Rückgängigmachen des Kaufvertrags fahren konnten. Die Nutzungsentschädigung wurde mit etwa acht Cent pro gefahrenen Kilometer auf die Summe angerechnet, die der Käufer zurückerstattet bekommt. Doch wer Kunden betrügt, muss die vollständige Rückzahlung leisten. So sah es bereits der 3. Zivilsenat des Brandenburgischen Oberlandesgerichts.

Berufung aus „wirtschaftlichen Erwägungen zurückgenommen“

Die meisten Dieselfahrer konnten ihre Fahrzeuge nur mit erheblichem Verlust verkaufen – trotz der vom Kraftfahrt-Bundesamt verordneten Softwareupdates. Mit dem Urteil wird einem Dieselfahrer jetzt der volle Kaufpreis zugesprochen. Der Streitwert des Falls war mit etwa 14.000 Euro zwar nicht sehr hoch, aber wenn das Urteil Schule macht, kommen auf den VW-Konzern weitere Kosten zu.

VW-Sprecher Christopher Hauss stellt die rechtliche Ausgangslage gegenüber FOCUS online jedoch anders dar. „Lediglich aufgrund wirtschaftlicher Erwägungen hat die Volkswagen AG entschieden, die Berufung zurückzunehmen. Aus Sicht von Volkswagen bleibt das Urteil des Landgerichts Potsdam falsch.“

Der VW-Sprecher glaubt nicht, dass dieses Urteil Schule macht: „Dass im Falle einer Klagestattgabe Nutzungsersatz zu zahlen ist, ist einhellige Ansicht in den vorliegenden Urteilen der Oberlandesgerichte. Es gibt nicht ein einziges klagestattgebendes Urteil, welches keinen Nutzungsersatz abgezogen hat. Die Berechnung des Nutzungsersatzes findet mehrheitlich auf der Basis einer Gesamtlaufleistung zwischen 250.000 und 300.000 Kilometern statt. Dies entspricht auch der ständigen Rechtsprechung des BGH“, so Hauss.

Keine Nutzungsentschädigung bei vorsätzlicher Täuschung

Rechtsexperten und Anwälte halten die Anrechnung der Nutzungsentschädigung auf den Kaufpreis jedoch für unbillig. VW hat seine Kunden schließlich eindeutig getäuscht und sie glauben lassen, mit „sauberen“ Fahrzeugen unterwegs zu sein.

Laut Johannes von Rüden von der Rechtsanwaltskanzlei VON RUEDEN, die bundesweit tausende Geschädigte im Abgasskandal vertritt, haben VW und seine Tochtergesellschaften ihre Kunden „vorsätzlich getäuscht und sie mit dem Versprechen sauberer Dieselfahrzeuge dazu verleitet, Fahrzeuge zu kaufen oder zu leasen, die die Käufer so nie erworben hätten“. Aufgrund der vorsätzlichen und sittenwidrigen Schädigung erscheine es unangemessen, wenn der Schädiger hier Nutzungsersatzansprüche auf den Kaufpreis anrechnen könne und nicht den vollen Kaufpreis erstatten müsse.

BGH-Urteil mit Spannung erwartet

Volkswagen und zahlreiche Kläger warten jetzt gespannt auf das Urteil des Bundesgerichtshofs. Eine erste mündliche Verhandlung dazu soll voraussichtlich im kommenden Mai stattfinden. Ein BGH-Urteil wäre auch für die laufenden Sammelklagen gegen VW von zentraler Bedeutung – darunter die Klagen des Rechtsdienstleisters MyRight oder des Bundesverbands der Verbraucherzentralen.

Volkswagen dürfte unter dem Eindruck eines BGH-Urteils Vergleiche abschließen, um betrogene Dieselkunden zu entschädigen. Damit würden sich auch die Chancen der etwa 444.000 teilnehmenden Kläger im Verfahren am Braunschweiger Oberlandesgericht erhöhen, ihre Rechte gegen VW durchzusetzen.

Immer mehr verbraucherfreundliche Urteile

Das Urteil des LG Potsdam und die Einschätzung des OLG Brandenburg legen nahe, dass VW auch in Zukunft öfter den vollen Kaufpreis zurückzahlen muss. Für betroffene Dieselfahrer dürfte es sich daher lohnen, ihre Ansprüche gegen VW mit Hilfe erfahrener Anwälte geltend zu machen.

Die Rechtsanwaltskanzlei VON RUEDEN steht Ihnen dabei gern mit einer kostenlosen Erstberatung zur Seite. Kontaktieren Sie uns einfach per E-Mail unter info@rueden.de oder telefonisch unter 030 – 200 590 770.

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