Die Volkswagen AG behauptet nach wie vor, im Motor EA288 keine illegalen Abschalteinrichtungen zu nutzen. Der Konzern versucht sogar mit einer Kampagne, Kundenklagen bezüglich des EA288 zu verhindern. VW-Chef Herbert Diess hat öffentlich beteuert, der Nachfolgemotor des EA189 nutze keine Abschalteinrichtung. Doch nicht nur ein aktueller Focus-Online-Artikel wirft erneut starke Zweifel an dieser Aussage auf. Auch immer mehr Richter an deutschen Land- und Oberlandesgerichten sehen es als erwiesen an, dass VW seine Kunden auch mit dem Motor EA288 betrogen hat.
Für die Staatsanwaltschaft Braunschweig scheint festzustehen, dass VW auch beim Dieselmotor EA288 Betrugssoftware nutzt. Immerhin hat der VW-Konzern einen Bußgeldbescheid über eine Milliarde Euro akzeptiert und bezahlt. Der Bescheid bezieht sich neben den EA189-Motoren, die in Fahrzeugen von Volkswagen, Audi, Seat und Skoda bis 2.0 l Hubraum verbaut wurden, auch auf den Nachfolgemotor EA288 Gen 3.
10,7 Millionen Fahrzeuge in den USA und Europa betroffen
Der Konzern beharrt noch immer darauf, die Sanktionen beträfen nur den US-amerikanischen Markt. Doch die von Focus Online veröffentlichten Textpassagen belegen das Gegenteil. Der im Jahr 2018 ausgestellte Bußgeldbescheid der Staatsanwaltschaft Braunschweig zeigt, dass sowohl der Motor EA189 als auch der Nachfolger EA288 über illegale Abschalteinrichtungen verfügen. Das bedeutet, dass der VW-Konzern noch viel mehr Kunden entschädigen müsste.
Laut dem Bußgeldbescheid sind insgesamt 10,7 Millionen Fahrzeuge betroffen – Fahrzeuge, „die mit dem Dieselmotor EA189 bzw. dessen Nachfolgeentwicklung in den USA EA288 (Gen 3) ausgestattet waren, in verschiedenen europäischen Ländern und in den USA bei den jeweils zuständigen Behörden Typgenehmigungen beantragt und erwirkt wurden, ohne auf die ‚Umschaltlogik‘ hinzuweisen“. Deutschlandweit geht es um 2,8 Millionen Fahrzeuge mit der Betrugssoftware.
Im Sommer 2019 hatte bereits der SWR über den brisanten Verdacht berichtet, dass auch die neuere VW-Motoren-Generation EA288, die in Millionen Fahrzeugen weltweit eingebaut wurden, über eine sogenannte „Zykluserkennung“ verfügen, um die Abgasreinigung des Fahrzeugs im Straßenbetrieb abzuschalten.
Zahlreiche Richter glauben VW-Aussage zum EA288 nicht
VW hat nach der Musterfeststellungsklage zunächst nur EA189-Besitzer entschädigt. Was den Motor EA288 betrifft, versucht der Autokonzern weiterhin mit einer Kampagne unter dem Titel „Warum sich EA288 Klagen nicht lohnen“, betrogene Kunden von Klagen abzuhalten. Doch auch zahlreiche Besitzer von Fahrzeugen mit dem Motor EA288 klagen auf Schadensersatz – mit Erfolg: Schon 2020 gab es mehrere Richter, die den klagenden Fahrzeugbesitzern recht gaben, darunter Urteile der Landgerichte Duisburg, Darmstadt, Offenburg, Heilbronn, München, Köln und Münster.
Am 9. April 2021 urteilte das erste Oberlandesgericht (OLG) über einen EA288: Die Richter am OLG Naumburg gehen davon aus, dass auch der EA288 als angeblich „sauberer“ Nachfolger des Skandalmotors EA189 über illegale Abschalteinrichtungen verfügt. Aktuell gerät VW durch das Oberlandesgericht Düsseldorf weiter unter Druck: Das Gericht hat mit Beschluss vom 16. September 2021 klargestellt, dass es die von der Volkswagen AG eingelegte Berufung hinsichtlich einer Verurteilung zu Schadensersatz zurückzuweisen wird (Az. I-20 U 14/21). In dem Fall geht es um einem Diesel-Pkw mit Motor EA288 der Abgasnorm Euro 6.
Die Düsseldorfer Richter sind überzeugt, dass der Motor EA288 über eine unzulässige Abschalteinrichtung verfügt, und bestätigen den Schadensersatzanspruch des Klägers aus § 826 BGB wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung. Bei ihrer Beurteilung der Abschalteinrichtung stützen sich die obersten Landesrichter auf interne VW-Dokumente, in denen eindeutig von einer Fahrkurvenerkennung mit anschließender „Umschaltlogik“ die Rede ist. Das OLG Düsseldorf rät der Volkswagen AG, die Berufung zurückzunehmen, weil sie „nach einstimmiger Überzeugung des Senats offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg“ habe.
VW-Abgasskandal: Warum sich EA288-Klagen lohnen
Durch die aktuellen Entscheidungen zahlreicher Gerichte und die Feststellungen der Staatsanwaltschaft Braunschweig haben sich die Chancen von EA288-Klägern noch einmal deutlich gebessert, sich vor Gericht durchzusetzen. Immer mehr Gerichte werfen dem Volkswagen-Konzern auch beim Motor EA288 sittenwidrige und vorsätzliche Täuschung vor und sprechen klagenden Verbrauchern Schadensersatz zu. Betroffen sind 1,2-Liter, 1,6-Liter- und 2,0-Liter-TDI-Motoren, die in VW-, Škoda- und Seat-Fahrzeugen zum Einsatz kommen.
Die Anwälte der Verbraucherrechtskanzlei VON RUEDEN rechnen mit zahlreichen weiteren positiven Urteilen. Betrogene Dieselbesitzer können die günstige Rechtslage jetzt nutzen und sich im VW-Abgasskandal entschädigen lassen. Besitzen Sie einen Diesel mit dem Motor EA288? In unserem kostenlosen Erstgespräch prüfen wir unverbindlich, ob auch Ihr Fahrzeug betroffen ist. Nutzen Sie Ihre Chance auf Schadensersatz!