Ein neues Urteil des Landgerichts Köln verpflichtet Volkswagen dazu, auch Kunden zu entschädigen, die einen vom Abgasskandal betroffenen Diesel nach dem 22. September 2015 gekauft haben. Die Verbraucherrechtskanzlei VON RUEDEN konnte zum ersten Mal ein solches Urteil vor Gericht erzielen.
Bisher waren die deutschen Gerichte der Auffassung, dass aufgrund der am 22. September 2015 beginnenden Berichterstattung zum Abgasskandal jedem Verbraucher bewusst gewesen sein muss, das VW-Dieselmotoren manipuliert sein könnten. Wer nach dem 22. September 2015 einen Volkswagen kaufte, tat dies in dem Wissen um eine mögliche Abschalteinrichtung zur Abgasmanipulation in der Motorsteuerung. Daher wiesen die Gerichte solche Klagen wegen sogenanntem „Kauf in Kenntnis“ ab.
Erstattung des Kaufpreises nach Abzug einer Nutzungsentschädigung
Das Landgericht Köln urteilte nun anders: Eine Verbraucherin aus Köln kaufte im Juli 2016 für 16.100 Euro einen gebrauchten VW Caddy. Im Jahr 2019 klagte sie gegen Volkswagen wegen vorsätzlicher und sittenwidriger Schädigung auf Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer in Höhe von rund 2.000 Euro. In der Zwischenzeit wurde im Zuge eines Pflichtrückrufs ein Softwareupdate auf die Motorsteuerung aufgespielt. Am 11. März 2020 verurteilte das Landgericht Köln den Volkswagenkonzern dazu, das manipulierte Fahrzeug zurückzunehmen und 13.900 Euro an die Verbraucherin zu zahlen. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Volkswagen kann dagegen Berufung einlegen.
Folgeschäden durch Softwareupdate möglich
Nach dem verpflichtend durchgeführten Softwareupdate könne es zu einem erhöhten Verschleiß des Motors kommen und sich dadurch die Lebensdauer des Fahrzeugs verkürzen, gibt das Landgericht Köln in seinem Urteil an. Daher könnten Verbraucher berechtigterweise Zweifel am Sinn des Updates haben. Hinzu kommt: Treten durch das Softwareupdate Folgeschäden auf, ließen sich diese nicht zweifelsfrei dem Update zuordnen. So blieben die Schäden „voraussichtlich ersatzlos beim Käufer“, so das Gericht. Dies müssten Verbraucher nicht hinnehmen.
„Das Gericht stellt ohne jeden Zweifel fest, dass das sittenwidrige Verhalten der Beklagten mit dem Jahr 2015 kein Ende genommen hat“, erklärt die Berliner Rechtsanwältin Kelly Straube von der Verbraucherrechtskanzlei VON RUEDEN, die das Verfahren federführend betreut. „So kommen endlich auch Verbraucher, die nach Bekanntwerden des Abgasskandals getäuscht wurden, zu ihrem Recht“, so Straube weiter.
Fahren auch Sie einen vom Abgasskandal betroffenen VW? Nehmen Sie Kontakt zu uns auf und lassen Sie sich über ihre Chancen vor Gericht beraten: 030 / 200 590 770 oder info@rueden.de.