Softwareupdate im Dieselskandal verweigern – welche Folgen drohen?

Veröffentlicht am in Abgasskandal

Im Rahmen des Diesel-Abgasskandals hat das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) von den deutschen Autobauern bereits zahlreiche Rückrufe zum Softwareupdate durchführen lassen. Mit den Nachrüstungen soll die Abgasreinigung der betroffenen Fahrzeuge verbessert werden. Doch es werden immer mehr unerwünschte Nebenwirkungen der Updates bekannt. Müssen Dieselbesitzer dem Rückruf trotzdem folgen oder kann man die Nachbesserung verweigern?

Die Rückrufe des Kraftfahrt-Bundesamts verpflichten die Hersteller, betroffene Kunden per Anschreiben aufzufordern, ihr Dieselfahrzeug zur Nachrüstung in die Werkstatt zu bringen. Ein solcher Rückruf ist für Fahrzeughalter verpflichtend – es sei denn, es handelt sich um eine „freiwillige Servicemaßnahme“.

Softwareupdates mit negativen Folgen

Wer durch einen amtlichen Rückruf erfährt, dass in seinem Fahrzeug eine illegale Abschalteinrichtung verbaut wurde, dürfte verunsichert sein. Betroffene befinden sich nämlich in einer Art Zwickmühle: Das Aufspielen der Software ist verpflichtend, doch die negativen Folgen des Updates sind noch nicht abzusehen. Viele Dieselfahrer klagen nach dem Update über einen höheren Dieselverbrauch, eine geringere Motorleistung oder sogar über Motorschäden. Gründe genug, das Softwareupdate kritisch zu sehen – zumal die Autokonzerne keine Garantien übernehmen.

Dieselbesitzer, die das Softwareupdate verweigern, riskieren allerdings eine Stilllegung ihres Fahrzeugs durch die Zulassungsbehörde. Ihr Fahrzeug würde ja ohne Update weiterhin mehr Stickoxide emittieren als auf deutschen Straßen zulässig. Einige in den VW-Abgasskandal verstrickte Fahrzeuge wurden tatsächlich schon stillgelegt.

Betroffenen Dieselautos kann ohne Nachbesserung die HU-Plakette verweigert oder die Umweltplakette entzogen werden, denn in der Hauptuntersuchung wird auch der Abgasausstoß untersucht. Hält das geprüfte Fahrzeug die gesetzlichen Grenzwerte nicht ein, bekommt es keine Plakette und darf in den Umweltzonen mancher Innenstädte nicht mehr gefahren werden.  

Verbraucheranwälte raten dennoch vom Softwareupdate ab

Die Deutsche Umwelthilfe, der ADAC und eine Studie des Kraftfahrt-Bundesamts haben durch Messungen bei nachgerüsteten VW-Modellen festgestellt, dass die zulässigen Stickoxidwerte auch nach dem Softwareupdate auf der Straße noch weit überschritten wurden. Deshalb hat die Deutsche Umwelthilfe bereits Klage gegen das KBA eingereicht. Offenbar sind die Softwareupdates nicht geeignet, die Schadstoffemissionen ausreichend zu senken.

Außerdem weisen viele der umgerüsteten Fahrzeuge nach dem Update Mängel auf, für die der Autohersteller keine Garantie gewährt. Will man aufgrund der neuen Mängel Schadensersatz einfordern, muss man beweisen, dass die Schäden auf das Softwareupdate zurückzuführen sind – ein sehr schwieriges Unterfangen.

Einige nachgerüstete Fahrzeuge verfügen außerdem noch über andere illegale Abschalteinrichtungen und werden erneut zurückgerufen. Am 14. September 2020 wurde bekannt, dass VW 2.600 Eos Cabrio aus den Baujahren 2010 bis 2015 ein zweites Mal zurückrufen musste, weil das Softwareupdate nicht dazu geführt hat, den Stickstoffausstoß ausreichend zu senken. Die Softwareupdates sind demnach kein guter Weg aus dem Dieselskandal.

Trotz Softwareupdate auf Schadensersatz klagen

Was viele nicht wissen: Auch wenn bereits ein Softwareupdate aufgespielt wurde, kann man den Hersteller noch auf Schadensersatz verklagen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) im Mai 2020 entschieden. Die Richter argumentierten, der Schaden sei bereits mit dem Kauf des Fahrzeugs entstanden, daher seien Veränderungen im Nachhinein – etwa durch ein Softwareupdate – irrelevant. Dieselfahrer sollten also trotz Softwareupdate prüfen lassen, ob sich eine Klage in ihrem Fall lohnen könnte.

Wer noch keinen Rückruf erhalten hat, aber wissen möchte, ob sein Fahrzeug vom Dieselskandal betroffen ist, kann beim Hersteller nachfragen. Die Autohersteller und das Kraftfahrt-Bundesamt verfügen über Listen mit den Fahrzeugen, die illegale Abschalteinrichtungen enthalten, also vom Abgasskandal betroffen sind.

Dieselfahrer in der Update-Zwickmühle: Jetzt beraten lassen!

Die zweifelhaften Softwareupdates stellen Dieselbesitzer vor ein Dilemma: Ohne Nachrüstung verliert man die Zulassung – und mit Softwareupdate riskiert man neue Mängel am Fahrzeug. Droht die Zulassungsstelle mit einer Stilllegung des Fahrzeugs, raten wir Betroffenen, umgehend zu handeln und mit Hilfe eines erfahrenen Anwalts Widerspruch einzulegen. In besonders eiligen Fällen lässt sich die Stilllegung mit einer einstweiligen Anordnung bis zur endgültigen Entscheidung verhindern.

Haben Sie eine „Einladung“ zum Softwareupdate bekommen? Dann kontaktieren Sie uns! Die erfahrenen Anwälte der Verbraucherrechtskanzlei VON RUEDEN beraten Sie in einem kostenlosen Erstgespräch, welche Schritte jetzt sinnvoll sind. Nutzen Sie einfach unser Kontaktformular. Wir sind gern für Sie da!

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