Sie haben ein Dieselfahrzeug auf Kredit gekauft und sind jetzt vom Abgasskandal betroffen? Möglicherweise bietet der Kreditvertrag hier den passenden Ausweg. Die betrogenen Kunden werden zur Durchführung eines Softwareupdates aufgefordert. Dabei ist dem VW-Konzern durchaus bekannt, dass es infolge der Updates zu erheblichen Problemen mit den Fahrzeugen kommen kann.
Eventuelle Spätschäden sind noch gar nicht absehbar. Eine echte Wahl haben die Kunden indes nicht. Ohne die Durchführung des Updates drohen Fahrverbote und der Entzug der Betriebserlaubnis für das betreffende Fahrzeug. Wie schön wäre es da, wenn man sich diese Unannehmlichkeiten ersparen könnte. Einfach das Fahrzeug zurückgeben und den Kaufpreis erstattet bekommen. Diese Möglichkeit besteht tatsächlich. Und zwar mit einem Widerruf des Kreditvertrages.
Wie geht das?
Bei dem Kreditvertrag zur Finanzierung eines Fahrzeuges handelt es sich um einen sogenannten mit dem eigentlichen Kaufvertrag „verbundenen Vertrag“. Dies bedeutet, ist einer der beiden Verträge angreifbar wirkt sich dies auch auf den anderen Vertrag aus. Angreifbar ist hierbei oftmals der Kreditvertrag aufgrund einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung. Die allgemeine Widerrufsfrist für Darlehnsverträge beträgt zwei Wochen. Allerdings gilt dies nur, wenn der Darlehnsnehmer, also der Volkswagenkunde, vollständig und richtig über sein Widerrufsrecht belehrt wurde. Im Regelfall erfolgt die Belehrung durch eine vorgefertigte, schriftliche Widerrufsbelehrung.
Diese vorgefertigten Widerrufsbelehrungen entsprechen jedoch allzu oft nicht den gesetzlichen Bestimmungen. Das hat zur Folge, dass die Widerrufsfrist nicht begonnen hat und der Darlehnsvertrag somit, nach wie vor, widerrufbar ist. Großer Vorteil des Widerrufs ist, dass dieser ohne Angabe von Gründen erfolgt. Weiterer Vorteil ist, dass mit dem Widerruf des Darlehensvertrages auch der Kaufvertrag aufgrund der Verbundenheit der Verträge erlischt. Folge des Widerrufs ist also die Rückgabe des Fahrzeugs gegen Erstattung der gezahlten Kreditraten sowie der gezahlten Anzahlung. Damit können Kunden sämtliche Probleme in Bezug auf ein Softwareupdate und eventuelle Spätschäden auf den VW-Konzern „abwälzen“. Auch brauchen die Kunden mit dieser Lösung nicht den Minderwert des Fahrzeugs infolge des Abgasskandals tragen. Auch die Werteinbußen des Fahrzeugs trägt in diesem Fall der VW-Konzern. Der betrogene Kunde wird also so gestellt, als ob der gesamte Vertrag nie bestanden hätte.
Wie erfahre ich, ob mein Kreditvertrag widerrufbar ist?
Die Beantwortung der Frage, ob der eigene Kreditvertrag widerrufbar ist oder nicht stellt sich für den Laien zumeist als schwierig heraus. Oftmals sind die Vertragsbedingungen und damit auch die Widerrufsbelehrung sehr unverständlich und kompliziert geschrieben. Professionelle Hilfe ist daher fast unerlässlich. Die Kosten für die anwaltliche Hilfe übernimmt im Regelfall die Rechtsschutzversicherung. Somit entstehen Ihnen selbst, über die Selbstbeteiligung hinaus, keine weiteren Kosten.
Das kompetente Team der Verbraucherrechtskanzlei VON RUEDEN vertritt eine Vielzahl an getäuschten VW Kunden. Profitieren auch Sie von der Kompetenz und Erfahrung dieser auf Verbraucherrecht spezialisierten Kanzlei. Gerne stehen Ihnen die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte der Kanzlei VON RUEDEN unter info@rueden.de sowie 030 / 200 590 770 für ein kostenloses Beratungsgespräch zur Verfügung.