Rückrufe bei Opel: Zafira, Insignia, Cascada und Crossland X betroffen

Veröffentlicht am in Abgasskandal

Opel hat im August einen Rückruf mit dem internen Code E19-190024 (19-C-093) gestartet. Beim Kompaktvan Zafira muss die schwarze Dachreling kontrolliert werden, die nicht sicher montiert ist. Der Crossland X benötigt wegen möglicherweise zu hoher Stickoxidwerte ein Software-Update. Es sind jeweils Stückzahlen in fünfstelliger Höhe betroffen.

Laut dem Portal „kfz-rueckrufe.de“ gab das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) an, dass bei über 24.000 Opel Zafira der Modelljahre 2012 bis 2019 die schwarze Dachreling überprüft und bei Bedarf ersetzt werden müsse. Die Maßnahme erfordere einen maximal dreistündigen Werkstattaufenthalt.

Weltweit betreffe das Problem knapp 70.000 Kompaktvans der dritten Generation mit einer schwarzen Dachreling. Das Bauteil ist wegen eines Fertigungsfehlers nur eingeschränkt tragfähig, so die Behörde. Dadurch könnten sich Gegenstände, die auf der Dachreling befestigt sind, während der Fahrt lösen und andere Verkehrsteilnehmer gefährden.

Crossland X hat Probleme mit den Benzin-Saugmotoren

Beim Crossland X gibt es einen kleineren Rückruf: Bei weltweit etwa 18.000 dieser Mini-SUVs mit dem 1,2 Liter Benzin-Saugmotor funktioniert die Kalibrierung der Steuerung der Lambdasonde nicht hinreichend präzise, was zu einer Überschreitung der Stickoxid-Grenzwerte führen. Der Rückruf läuft unter dem Code 19-C-090. Wie viele Fahrzeuge in Deutschland betroffen sind, ist nicht bekannt.

Ein ähnliches Problem trat bereits im Mai bei den Opel-Kleinwagen Adam und Corsa auf. Auch bei diesen Modellen soll ein Software-Update künftig für die Einhaltung der Stickoxid-Grenzwerte sorgen. Unklar ist, ob der neue Rückruf wie die Maßnahme 19-N-036 für den Adam und den Corsa wieder vom Kraftfahrt-Bundesamt überwacht wird. Sie ist offenbar noch nicht in der Behördendatenbank aufgeführt.

Update: Opel muss mehrere Diesel-Modelle zurückrufen!

Opel muss mehrere Diesel-Modelle mit einem Software-Update nachrüsten. Das schleswig-holsteinische Oberverwaltungsgericht (OVG) hat am 7. Oktober 2019 bestätigt, dass Opel mehrere Diesel-Modelle umgehend zurückrufen muss, um die Software zur Steuerung der Abschalteinrichtungen nachzurüsten. Betroffen sind die Modelle Opel Zafira 1.6 und 2.0 CDTi, Opel Cascada 2.0 CDTi und Opel Insignia 2.0 CDTi aus den Jahren 2013 bis 2016. Nach Angaben des Gerichts ist der Beschluss nicht anfechtbar (Az. 5 MB 3/19).

Das OVG hat mit diesem Beschluss eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts in Schleswig vom November 2018 bestätigt. Das Verwaltungsgericht hatte den Eilantrag von Opel gegen die Rückrufanordnung des Kraftfahrtbundesamtes (KBA) wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen abgelehnt.

Bei Opel kann man die Gerichtsentscheidung laut Stuttgarter Zeitung nicht nachvollziehen. Deshalb werden man weitere rechtliche Schritte gegen die Rückrufanordnung einleiten. Die derzeitige „freiwillige Service-Aktion“ für die betroffenen Modelle werde aber fortgesetzt – jetzt auf verpflichtender Basis.

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