Rückruf von Audi A8 4,2 Liter V6 Diesel

Veröffentlicht am in Abgasskandal

Wieder gibt es eine Rückrufaktion des VW-Konzerns. Es scheint als ob der VW-Abgasskandal kein Ende nimmt. Nach den Modellen von VW, Skoda und Porsche ist nun ein Model der Marke Audi betroffen. Diesmal ist der hochpreisige Audi A8 mit V6 Motor betroffen. Anfang November kündigte die VW-Tochter Audi den Rückruf von rund 3.650, in Deutschland zugelassenen, Fahrzeugen des Typs A8 mit dem 4,2 Liter V8 Diesel an. Auch bei diesem Modell wurden im Rahmen einer technischen Überprüfung erhebliche Diskrepanzen zwischen den angegebenen Stickoxid-Werten und den tatsächlich erreichten Werten festgestellt.

Das Kraftfahrtbundesamt (KBA) hat daraufhin die verwendete Software als „unzulässige Abschalteinrichtung“ eingestuft. Die betroffenen Fahrzeuge sollen in dem Zeitraum von September 2013 bis August 2017 gebaut worden sein. Die Fahrzeuge wurden demnach auch nach Bekanntwerden des Abgasskandals im September 2015 produziert. Nach Recherchen des „Handelsblatt“ wurde die manipulierte Software offenbar bei Audi selbst entwickelt. Die Grundsteine für die Schummel-Software wurden vermutlich bereits 1999 gelegt. So erscheint es auch nicht überraschend, dass jetzt ein Model der Marke Audi betroffen ist. Ebenso wenig überraschend ist dass die Überprüfung der Audi-Modelle erst jetzt erfolgte.

Entgegen den Ankündigungen wird der VW-Konzern keine eigenen Untersuchungsergebnisse veröffentlichen. Begründet wird dies mit rechtlichen Erwägungen im Zusammenhang mit den Schadensersatzklagen in den USA. Die Verbraucher beruhigt das freilich wenig. Statt verbindlichen Aussagen und Zugeständnissen erhalten die getäuschten Kunden nur zögerlich und eher vage Informationen. Von einer lückenlosen Aufklärung und verbraucherfreundlichem Verhalten seitens des VW-Konzerns kann keine Rede sein.

Die Reaktion von Audi

Ein neues Software-Update, ist wieder mal das Mittel der Wahl und soll nun Abhilfe schaffen um die Dieselfahrzeuge sauberer machen. Das Update soll im ersten Quartal 2018 zur Verfügung stehen. Die Folgen des Updates sind für die Verbraucher jedoch nicht absehbar. In der Vergangenheit hatten die verschiedenen Updates immer wieder zu teils erheblichen Problemen geführt.

Betroffene Kunden berichten von Ruckeln, höherem Verbrauch, verringerter Durchzugskraft bis hin zu einem vollständigen Betriebsausfall der Fahrzeuge. Schuld ist in vielen Fällen eine Versottung des Abgasrückführungsventils (AGR). Diese sind in der Regel nicht für die große Menge an zurückgeführten Abgasen ausgelegt, welche nach dem Aufspielen der Updates in den Verbrennungsvorgang zurückgeführt werden.

Der VW-Konzern teilte zwar kürzlich auf Druck der EU mit, für zwei Jahre „schnelle und individuelle Lösungen“ für Kunden anbieten zu wollen, die nach dem Softwareupdate Probleme an ihren Fahrzeugen feststellten. Der Alltag in den Werkstätten sieht für die Kunden jedoch anders aus. Allzu oft werden die Kunden für notwendige Reparaturen infolge der Updates zur Kasse geben. Darüber hinaus berichten Kunden auch über erhebliche Kosten für Abschleppdienst und Ersatzwagen. Erst nach erheblichen Bemühungen der betroffenen Kunden erfolgt in Teilen eine Erstattung der Reparaturkosten. Auf den weiteren Kosten und den Unannehmlichkeiten bleiben die betroffen Kunden zumeist sitzen. Die Folgen der Manipulationen werden damit auf die Kunden abgewälzt.

Die Folgen für die Kunden

Auch bei einem erfolgreichen Update bleibt jedoch ein Minderwert der betroffenen Dieselfahrzeuge. Insbesondere im Hinblick auf mögliche Fahrverbote und Spätschäden an den betroffenen Motoren sind schlechtere Verkaufsmöglichkeiten und Verkaufspreise festzustellen.

Der VW-Konzern versucht mit den Updates sich der Gewährleistungsansprüche zu entziehen. Nach Recherchen der Zeitschrift AUTO BILD werden Kunden teils erheblich unter Druck gesetzt das Update aufspielen zu lassen. Teils besteht auch die Vermutung, dass Updates auch ohne den Willen und Kenntnis der Kunden aufgespielt wurden. Problematisch ist hierbei vor allem, das ohne die Durchführung der Updates ein Entzug der Betriebserlaubnis für das entsprechende Fahrzeug droht. Den ohnehin getäuschten Kunden haben somit keine Wahl ob sie das Update durchführen lassen oder nicht. Vielmehr sind sie dem Willen des VW-Konzerns fast schutzlos ausgeliefert.

Was können betroffene Kunden tun?

Der effektivste Schutz für betroffene Kunden ist derzeit, den Hersteller aufzufordern den betroffenen Wagen zurückzunehmen und den Kaufpreis zurück zu zahlen. Leider reagiert VW auf Anfragen von den Kunden selbst, nicht wie gewünscht. Rechtliche Unterstützung ist daher dringend geboten um die Ansprüche zu sichern. Derzeit liegen deutschlandweit rund 150 verbraucherfreundliche Urteile vor. Die Entscheidungen reichen von dem Ersatz des Minderwertes des Fahrzeugs bis hin zu der vollständigen Rückabwicklung des Kaufvertrags.

Wenn auch Sie Ihre Ansprüche sichern möchten, ist die Mithilfe eines erfahrenen Rechtsanwalts dringend zu empfehlen. Die Kanzlei VON RUEDEN vertritt derzeit eine Vielzahl an getäuschten Kunden. Wenn auch Ihr Fahrzeug betroffen ist, steht Ihnen das kompetente Team der Verbraucherrechtsanwälte VON RUEDEN für eine kostenlose Erstberatung unter info@rueden.de oder 030 / 200 590 770 zur Verfügung.

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