Im Abgasskandal geschädigte Besitzer eines Fahrzeugs mit dem Motor EA189 können trotz Verjährung ihres Anspruchs auf Schadensersatznach § 826 BGB auch 2021 noch erfolgreich gegen die Volkswagen AG klagen. Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart hat mit Urteil vom 9. März 2021 einem Kläger Schadensersatz nach § 852 BGB zugesprochen. Wenn Käufer sittenwidrig geschädigt wurden, besteht nämlich ein sogenannter Restschadensersatzanspruch, der erst zehn Jahre nach dem Kauf des Fahrzeugs verjährt. Trotz Verjährung des Anspruchs nach § 826 BGB können betrogene Dieselbesitzer also auch jetzt noch Schadensersatz erhalten.
Nach § 852 BGB haftet VW im Dieselskandal zehn Jahre lang
Käufer von Dieselfahrzeugen mit dem VW-Motor EA189 haben nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 25. Mai 2020 wegen sittenwidriger Schädigung grundsätzlich Anspruch auf Schadensersatz von VW. Dieser Anspruch kann auch heute noch erfolgreich geltend gemacht werden – selbst wenn der Schadensersatzanspruch gemäß § 826 BGB verjährt ist. Die Volkswagen AG haftet nämlich noch zehn Jahre nach Kauf des Betrugsdiesels gemäß § 852 Satz 1 BGB.
Das OLG Oldenburg hatte mit Urteil vom 2. März 2021 bereits festgestellt, dass VW im Fall eines Direktkaufs bei der Volkswagen AG gemäß § 852 BGB auf Schadensersatz haftet. Ähnlich entschied das Landgericht Nürnberg-Fürth mit Urteil vom 9. März 2021. Jetzt hat mit dem OLG Stuttgart ein weiteres Oberlandesgericht entsprechend verbraucherfreundlich geurteilt (Az. 10 U 339/20). In dem Fall ging es erneut um den „Skandalmotor“ EA189 – diesmal wurde das Auto jedoch bei einem Händler gekauft. Wie bereits zahlreiche Gerichte zuvor, hat das Oberlandesgericht Stuttgart festgestellt, dass in der Motorsteuerung des Fahrzeugs eine illegale Abschalteinrichtung installiert ist. Eine sogenannte Umschaltlogik erkennt, ob sich das Fahrzeug im Straßenverkehr oder auf dem Prüfstand befindet.
Volkswagen AG vollumfänglich zu Schadensersatz verurteilt
Der Geschädigte hatte seinen VW Polo 1.6 TDI mit dem Dieselmotor vom Typ EA189 und der Abgasnorm Euro 5 am 25. Januar 2012 erworben und im Jahr 2020 Klage eingereicht. Die Volkswagen AG berief sich auf eine Verjährung des Anspruchs, doch die Richter urteilten gemäß § 852 BGB und sprachen dem Kläger Schadensersatz in Höhe von 14.958,92 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozent über dem Basiszinssatz seit 12. Mai 2020 zu. Die Volkswagen AG wurde außerdem verurteilt, die vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.005,55 Euro zu erstatten und 55 Prozent der Verfahrenskosten zu tragen.
Das OLG Stuttgart hielt zwar die Schadensersatzansprüche nach § 826 BGB wegen sittenwidriger Schädigung ebenfalls für bereits verjährt. Dennoch verurteilte der 10. Zivilsenat des OLG die Volkswagen AG vollumfänglich zu Schadensersatz gemäß § 852 Satz 1 BGB – und zwar in der gleichen Höhe wie die verjährte Forderung. § 852 BGB sei auch dann anwendbar, wenn der geschädigte Autobesitzer das Fahrzeug nicht direkt von VW, sondern bei einem Vertragshändler gekauft habe. Der sogenannte Restschadensersatzanspruch verjährt nach § 852 BGB erst zehn Jahre nach dem Erwerb des Fahrzeugs.
Motor EA189: Jetzt Schadensersatzanspruch gegen VW durchsetzen!
Durch § 852 BGB wird die Verzögerungstaktik des VW-Konzerns im Dieselskandal nicht aufgehen, denn diese Vorschrift lässt sich gerade in den VW-Betrugsfällen anwenden. Schließlich ist klar, dass der VW-Konzern seine Kunden vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat und daher auch nach Ablauf der dreijährigen Verjährungsfrist noch haften muss. Wer vom VW-Abgasskandal betroffen ist und noch nicht geklagt hat, kann seine Ansprüche jetzt also noch durchsetzen.
Die Rechtsanwälte der Kanzlei VON RUEDEN empfehlen geschädigten Verbrauchern, jetzt gegen VW auf Schadensersatz zu klagen – auch wenn sie ihr Fahrzeug erst Jahre nach Bekanntwerden des Dieselskandals gekauft haben. Nach den jüngsten Urteilen der Oberlandesgerichte Oldenburg und Stuttgart sind Schadensersatzklagen gegen VW aufgrund des Motors EA189 sehr aussichtsreich. Betroffene können uns gern kontaktieren. Wir beraten Sie in einem kostenlosen Erstgespräch zu Ihren Ansprüchen und unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte.