Die Daimler AG musste erneut eine Niederlage einstecken – diesmal vor dem Oberlandesgericht (OLG) Köln: Die Richter haben mit Verfügung vom 22. Februar dieses Jahres darauf hingewiesen, dass es in einem Verfahren um einen Mercedes-Benz ML 350 BlueTEC 4MATIC den Vortrag der Klägeranwälte zur AdBlue-Dosierstrategie für so substantiiert hält, dass ein Anspruch auf Schadensersatz besteht (Az. I 14 U 56/20). Das Mercedes-Dieselfahrzeug verfügt über den Motortyp OM 642 mit der Abgasnorm Euro 6 und war vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) verpflichtend zum Softwareupdate zurückgerufen worden.
In der Dosierstrategie bei der AdBlue-Einspritzung sieht das OLG Köln die Verwendung einer unzulässigen Abgasregelung. Die Daimler AG habe ihrer sekundären Darlegungslast nicht genügt, so die Richter. Den Vortrag der Klägerseite zu den AdBlue-Dosierstrategien der Daimler AG halten die Richter dagegen für ausreichend, um einen Schadensersatzanspruch zu rechtfertigen.
KBA wertet AdBlue-Strategie als unzulässige Abschalteinrichtung
In einer aktuellen Stellungnahme beschreibt das Kraftfahrt-Bundesamt die von Daimler genutzte AdBlue-Strategie: Im Emissionskontrollsystem des betroffenen Fahrzeugs werden verschiedene Strategien verwendet, mit denen die Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems in unzulässiger Weise reduziert werde.
Daimler nutzt zwei unterschiedliche Modi zur Eindüsung von AdBlue, die das KBA wie folgt erläutert: „Während unter Bedingungen, wie sie auch für die Typprüfung vorgegeben sind, nach Motorstart ein vergleichsweise effektiver Modus geschaltet ist, wird nach dem Erreichen einer bestimmten Stickoxidmasse nach Ablauf des Prüfzyklus dauerhaft in einen weniger effektiven Modus geschaltet. Ein Zurückschalten in den effektiven Modus erfolgt danach nicht mehr, sondern erst nach Motorneustart. Dies wird als unzulässige Abschalteinrichtung bewertet.“
Das Oberlandesgericht Köln verlangt jetzt von der Daimler AG genauere Informationen zur Funktionsweise der AdBlue-Dosierstrategie und außerdem eine Erklärung dazu, welche Informationen Daimler dem KBA gegenüber offengelegt hat.
Daimler im Abgasskandal: Immer mehr Gegenwind vor den Gerichten
Zahlreiche Landgerichte haben den Stuttgarter Autokonzern bereits im Rahmen des Abgasskandals haftbar gemacht – und auch inzwischen positionieren sich auch die Berufungsinstanzen immer verbraucherfreundlicher. Einer wachsenden Zahl von Richtern an Oberlandesgerichten genügen die pauschalen Vorträge des Stuttgarter Autobauers nicht mehr. Als erstes Oberlandesgericht in Deutschland hatte das OLG Naumburg darauf hingewiesen, dass der Kläger – vertreten von der Kanzlei VON RUEDEN – vor dem Hintergrund eines amtlichen KBA-Rückrufs wegen des Vorliegens einer unzulässigen Abschalteinrichtung hinreichend substantiiert vorgetragen habe.
Trotz der vom KBA entdeckten illegalen Abschalteinrichtungen hatte Daimler vor den Gerichten immer wieder pauschal das Vorhandensein unzulässiger Abschalteinrichtungen dementiert. Doch mehrere Oberlandesgerichte verweisen inzwischen auf die sogenannte sekundäre Darlegungslast des Herstellers.
Viele Richter zweifeln nicht mehr an den illegalen Abgasmanipulationen der Daimler AG und machen den Autobauer dafür haftbar. Geschädigte Dieselfahrer können ihre Rechte im Abgasskandal dadurch immer leichter durchsetzen. Sollten Sie vom Mercedes-Abgasskandal betroffen sein, unterstützen unsere Abgasexperten Sie gern bei ihrer Schadensersatzklage gegen die Daimler AG. Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung und holen Sie sich Ihr Geld zurück!