Wie mehrere andere Oberlandesgerichte (OLG) fordert jetzt auch das OLG Celle, dass Daimler im Mercedes Abgasskandal den Rückrufbescheid des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) vorlegen und nähere Angaben zum Typengenehmigungsverfahren machen muss. Die Richter sehen also eine sogenannte sekundäre Darlegungslast auf Seiten der Daimler AG. Damit deutet sich eine Niederlage für Daimler in Bezug auf die Abschalteinrichtung Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung an und tausende Kläger können sich auf verbraucherfreundliche Urteile freuen.
Die Daimler AG muss den Rückrufbescheid vorlegen, den der Autobauer vom KBA zum streitgegenständlichen Fahrzeug erhalten hat. Vor dem OLG Celle geht es um einen Mercedes-Benz GLK 220 CDI 4MATIC mit dem Motor OM651 der Abgasnorm Euro 5, der vom KBA verpflichtend zurückgerufen worden war. Der Kläger hat Daimler vorgeworfen, in seinem Dieselfahrzeug die unzulässige Abschalteinrichtung Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung verbaut zu haben. Außerdem soll Daimler im Typengenehmigungsverfahren gegenüber dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) unzutreffende beziehungsweise unvollständige Angaben hinsichtlich dieser Abschalteinrichtung gemacht haben.
Daimler droht Niederlage bezüglich Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung
Die Richter des OLG Celle fordern jetzt die Vorlage des KBA-Rückrufschreibens. Zudem muss die Daimler AG darlegen, welche Angaben der Autokonzern im Typengenehmigungsverfahren hinsichtlich der Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung gemacht hat und ob und warum sie zutreffend und vollständig waren.
Diese und weitere Entscheidungen und Hinweise von Oberlandesgerichten deuten darauf hin, dass sich für die Daimler AG hinsichtlich der Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung eine flächendeckende Niederlage anbahnt. Wegen der unzulässigen Abschalteinrichtung Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung wurden bereits hunderttausende Fahrzeuge vom KBA verpflichtend zurückgerufen.
Mehrere Oberlandesgerichte positionieren sich verbraucherfreundlich
Damit wird die Lage für Daimler im Dieselskandal immer angespannter. Die Rechtsanwaltskanzlei VON RUEDEN hatte im September 2020 erstmals vor einem Oberlandesgericht Schadensersatz erstritten: dem OLG Naumburg. Kurz darauf hat sich auch das OLG Nürnberg verbraucherfreundlich positioniert und gefordert, dass sich die Daimler AG zu den vom KBA festgestellten unzulässigen Abschalteinrichtungen detailliert äußert. In dem Fahrzeug hatte Daimler zwei unzulässige Abschalteinrichtungen verbaut: ein Thermofenster und eine Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung.
Am 12. Februar 2021 hat dann auch das OLG Nürnberg die Daimler AG aufgefordert, zu den vom KBA entdeckten Abschalteinrichtungen Stellung zu nehmen. Mit dem OLG Celle stellt sich jetzt ein drittes OLG auf die Seite des Klägers. Immer mehr Gerichte sind von den Argumenten der Kläger überzeugt und sehen auf Seiten des Autobauers eine sekundäre Darlegungslast – mittlerweile auch immer mehr Berufungsinstanzen. Daimler kann sich also nicht länger mit der pauschalen Behauptung herausreden, keine unzulässigen Abschalteinrichtungen zu verwenden.
Daimler auf Schadensersatz im Dieselskandal verklagen!
Nach Ansicht des KBA hat Daimler in hunderttausenden Dieselfahrzeugen der Marke Mercedes-Benz eine unzulässige Abgastechnik verwendet und tausende Kunden haben Klage gegen den Konzern eingereicht. Der Hinweis des OLG Celle zeigt erneut: Besitzer von manipulierten Mercedes-Dieselfahrzeugen heben gute Chancen, ihre Schadensersatzansprüche durchzusetzen. Immer mehr Gerichte zweifeln nicht länger an den unzulässigen Abgasmanipulationen und machen die Daimler AG haftbar. Geschädigte Daimler-Kunden können daher ihr Recht vor Gericht jetzt leichter durchsetzen.
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