Neues Urteil im Wohnmobil-Abgasskandal: Landgericht Heilbronn verurteilt Stellantis

Veröffentlicht am in Abgasskandal

Ein weiteres Mal wurde der internationale Motorhersteller Stellantis N.V. zu Schadensersatzzahlungen im Abgasskandal verurteilt. Das Landgericht Heilbronn fällte nun ein Versäumnisurteil zugunsten des klagenden Wohnmobilbesitzers (Aktenzeichen 11 O 13/21). Denn: Der verbaute Fiat-Motor im betreffenden Camper sei manipuliert.

Beim Wohnmobil des betrogenen Verbrauchers handelte es sich um das Modell „Chic E line i49“ des Herstellers Carthago, das der Kunde im März 2013 für 107.800 Euro gekauft hatte. Die Grundlage dieses Campers bildet ein Fahrgestellt mit einem Fiat Ducato 2,3-Liter-Motor der Abgasnorm Euro 5b, so die Kanzlei, die das Urteil für den Kläger erreicht hat. Dieser Dieselmotor mit 180 PS enthält eine unzulässige Abschalteinrichtung und setzt während der Fahrt mehr Emissionen frei als vom Hersteller angegeben – und damit auch mehr als gesetzlich erlaubt.

Zweites Versäumnisurteil gegen Stellantis N.V. im Dieselskandal

Das Landgericht Heilbronn verurteilte die niederländische Stellantis N.V. daher wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Die Stellantis N.V. entstand Anfang 2021 aus der Fusion der Automobilkonzerne Fiat Chrysler Automobiles (FCA) und Groupe PSA (PSA). Da sich die Stellantis N.V. nicht zu den Vorwürfen geäußert hatte, fällte das Gericht ein Versäumnisurteil zugunsten des Verbrauchers.

Diese verbraucherfreundlichen Versäumnisurteile gegen die Stellantis N.V. häufen sich in letzter Zeit: Bereits am 15. September 2021 verurteilte das Landgericht Schwerin den Autokonzern mit Sitz in Amsterdam zu Schadensersatz (Aktenzeichen 1 O 143/21). Das Wohnmobil „T65“ vom Hersteller Sunlight fuhr ebenfalls mit einem 2,3-Liter-Dieselmotor Fiat Ducato – jedoch der Abgasnorm Euro 6b. Auch diese Version des Fiat-Motors enthält eine illegale Abschalteinrichtung.

Abgasrückführung im Fiat-Motor schaltet sich automatisch ab

Verbraucher- und Umweltschützer – wie die Deutsche Umwelthilfe (DUH) – haben bereits vor längerer Zeit festgestellt, dass Fahrzeuge mit Fiat- oder IVECO-Motoren die gesetzlichen Grenzwerte für schädliche Stickoxide nicht einhalten. Teilweise überschreiten sie die Emissionsgrenzen um das 19-Fache, ergaben unabhängige Messungen. So schaltete sich die Abgasrückführung zur Reinigung der Abgase nach 22 Minuten automatisch ab. Der vermutete Grund: Der Testlauf auf dem Prüfstand der Zulassungsbehörden dauert in der Regel 20 Minuten. Das Fahrzeug erhält so die Zulassung, stößt im Straßenverkehr aber nach 22 Minuten weit mehr Abgase aus als erlaubt.

Ähnlich wie beim Abgasskandal der Pkw sehen Gerichte auch beim Wohnmobil-Dieselskandal einen Betrug am Verbraucher. Wie das Landgericht Heilbronn oder das Landgericht Schwerin sprechen sie den Verbrauchern eine finanzielle Entschädigung für den Betrug zu. Gerade bei hochpreisigen Wohnmobilen kann dieser Schadensersatz den massiven Wertverlust, den die Camper im Abgasskandal erleiden, ausgleichen. Die Rechtsanwaltskanzlei VON RUEDEN vertritt Wohnmobil-Halter gegen die Motorhersteller wie die Stellantis N.V. – aber auch gegen VW und Mercedes, die ebenfalls manipuliert Basisfahrzeuge für Camper angeboten haben. Lassen Sie sich unverbindlich und kostenfrei von uns beraten!

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