Die Hinweise auf Abschalteinrichtungen im VW-Motor EA288 verdichten sich immer weiter: Besitzer eines Dieselfahrzeugs mit dem Motor EA288 wurden kürzlich schriftlich aufgefordert, ihr Fahrzeug zu einer Überprüfung in die Werkstatt zu bringen. Der Grund: Probleme bei der Fehlererkennung im SCR-System. Dieses System steuert die Abgasreinigung und steht im Zentrum der Untersuchungen zu den illegalen Manipulationen der Abgaswerte beim VW-Motor EA288. Es deutet also alles darauf hin, dass der Dieselskandal auch den neueren Motor EA288 betrifft – nicht nur den „Skandalmotor“ EA189.
Der Motor EA288 mit den verbotene Abschalteinrichtungen wurde in Millionen Fahrzeugen Von VW, Audi, Seat und Skoda verbaut. Der als Werkstattaktion getarnte Rückruf wurde nicht vom Kraftfahrt-Bundesamt angeordnet, sondern von den Händlern verschickt. Besitzer von betroffenen Fahrzeugen werden im Rahmen dieser „Werkstattaktion 23CY“ nicht darüber informiert, dass ihr Fahrzeug mit dem Motor EA288 manipuliert wurde.
VW nutzt mehrere illegale Abschalteinrichtungen
Zur Manipulation der Abgaswerte nutzt VW verschiedene Abschalteinrichtungen wie die Lenkwinkelerkennung, die Aufheizstrategie oder das Thermofenster. Durch diese Abgasmanipulationen werden im Test der Zulassungsbehörden bessere Werte erzielt als im realen Straßenbetrieb. Doch nach wie vor behauptet der Konzern, zumindest beim Motor EA288 keine illegalen Techniken zu nutzen.
Mit Werbeanzeigen unter dem Titel „Warum sich EA288-Klagen nicht lohnen“ versucht der Konzern seine Kunden von Schadensersatzklagen abzuhalten. Für diese Aktion wurde Volkswagen jetzt in Verbindung mit einer Unterlassungserklärung abgemahnt. Durch die Abmahnung hat der Konzern die Behauptung, dass Klägeranwälte ihre Prozesse zu 99 Prozent verlieren, bereits zurückgenommen.
Die Marketingaktion basiert auf der Aussage, der neuere Motor EA288 verfüge nicht über illegale Abschalteinrichtungen. Doch vor den Landgerichten häufen sich die Urteile, die VW bezüglich des Motors EA288 im Abgasskandal wegen sittenwidriger Schädigung verurteilen oder eine detaillierte Aufklärung in Form von Beweisbeschlüssen verlangen.
Trendwende im Abgasskandal um den Motor EA288
Neben zahlreichen verbraucherfreundlichen Urteilen der Landgerichte macht auch das erste Urteil eines Oberlandesgerichts (OLG) gegen VW zum Motor EA288 vom 19. Februar 2021 deutlich, dass sich vor den Gerichten jetzt eine Trendwende abzeichnet. Der VW-Konzern wurde vom OLG Köln bezüglich des Motors EA288 zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt – wegen vorsätzlicher und sittenwidriger Schädigung. Die Richter halten es für erwiesen, dass VW im Motor EA288 eine „prüfstandoptimierte Umschaltlogik“ verbaut hat – eine illegale Abschalteinrichtung. Es sieht so aus, als wolle VW die illegalen Vorrichtungen mit der „Werkstattaktion“ heimlich beseitigen – bevor die nächste Klageflut losgeht. Denn es wird immer offensichtlicher, dass auch der VW-Motor EA288 manipuliert wird und dass betroffene Kunden Anspruch auf Schadensersatz haben.
Um den Klageerfolg im VW-Dieselskandal nicht zu gefährden, sollten betroffene VW-Kunden nicht an der „Werkstattaktion 23CY“ teilnehmen. Softwareupdates können zu einem erhöhten Kraftstoffverbrauch und Motorproblemen führen, die allerdings nicht einfach zu beweisen sind. Deshalb sollten Eigentümer eines Fahrzeugs mit dem Motor EA288 einem Softwareupdate nur zustimmen, wenn sie dazu durch einen amtlichen Rückruf durch das KBA verpflichtet werden.
Motor EA288: Jetzt Schadensersatz von VW fordern!
Die Chancen von Besitzern eines Dieselfahrzeugs mit dem Motortyp EA288 stehen vor den Gerichten inzwischen sehr gut. Deshalb sollten Betroffene ihre Schadensersatzansprüche jetzt zeitnah durchsetzen. Die Verbraucherrechtsanwälte der Kanzlei VON RUEDEN sind auf Fälle im Abgasskandal spezialisiert und vertreten über 14.000 Mandanten im Abgasskandal. Holen auch Sie sich Ihr Geld zurück und lassen Sie sich in unserem kostenlosen Erstgespräch zu Ihren rechtlichen Möglichkeiten beraten.