Die Volkswagen AG gerät im Abgasskandal mit dem angeblich „sauberen“ Motor EA288 immer weiter unter Druck: Mit Urteil vom 19. Februar 2021 hat jetzt erstmals ein Oberlandesgericht den VW-Konzern zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt – aufgrund vorsätzlicher und sittenwidriger Schädigung nach §826 BGB (Az. 19 U 151/20). Weil die VW-Anwälte nicht zum Gerichtstermin am 12. Februar 2021 erschienen waren, sprach der Senat ein sogenanntes Versäumnisurteil und ändert damit ein erstinstanzliches Urteil des Landgerichts Köln teilweise ab.
Das Oberlandesgericht (OLG) Köln sieht es als erwiesen an, dass VW in das Fahrzeug mit dem Motor EA288 eine „prüfstandoptimierte Umschaltlogik“ eingebaut hat – wie zuvor beim Motor EA189, der den Dieselskandal 2015 ausgelöst hatte. Eine manipulierte Motorsteuerungssoftware sei „grundsätzlich geeignet“, den Käufer zu täuschen, so der 19. Zivilsenat des OLG Köln. Der Kläger sei nach § 826 BGB vorsätzliche sittenwidrig geschädigt worden und habe Anspruch auf Schadenersatz. Gegen Rückgabe des Fahrzeugs könne er die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung verlangen, so das Gericht.
Durch dieses erste verbraucherfreundliche Urteil eines Oberlandesgerichts nimmt der VW-Abgasskandal weiter an Fahrt auf. Als Nachfolgemodell des Motors EA189 wird der VW-Motor EA288 in Fahrzeugen der Marken VW, Audi, Skoda und Seat verbaut. Laut VW kommt bei diesem Motor keine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz, doch immer mehr Gerichte sehen das anders und verurteilen VW aufgrund von unzulässigen Abschalteinrichtungen bei der neuen Motorgeneration EA288 – zuletzt in diesem Jahr die Landgerichte Karlsruhe, Duisburg und Offenburg.
Motor EA288: Durchbruch bei der juristischen Aufarbeitung
Durch dieses erste verbraucherfreundliche Urteil eines Oberlandesgerichts nimmt der VW-Abgasskandal weiter an Fahrt auf. Als Nachfolgemodell des Motors EA189 wird der VW-Motor EA288 in Fahrzeugen der Marken VW, Audi, Skoda und Seat verbaut. Laut VW kommt bei diesem Motor keine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz, doch immer mehr Gerichte sehen das anders und verurteilen VW aufgrund von unzulässigen Abschalteinrichtungen bei der neuen Motorgeneration EA288 – zuletzt in diesem Jahr die Landgerichte Karlsruhe, Duisburg und Offenburg.
Die Gerichte erwarten von VW jetzt mehr als das pauschale Leugnen der Kläger-Vorwürfe. Die Juristen des Autokonzerns berufen sich darauf, dass der Kläger das Vorhandensein einer unzulässigen Abschalteinrichtung nicht ausreichend belegt habe und kamen mit damit bislang oft durch. Doch durch die Trendwende in der juristischen Aufarbeitung des Abgasbetrug beim Motor EA288 gerät VW immer stärker in die Defensive.
Motor EA288 nutzt Thermofenster und Fahrkurvenerkennung
Schon im Dezember 2020 gab es deutliche Hinweise darauf, dass auch beim VW-Motor EA288 Abschalteinrichtungen genutzt werden. Das hatten Recherchen des ZDF-Magazins Report Mainz ergeben. Auf Testfahrten zeigten Messungen bei einem Golf VII mit dem Motor EA288 der Abgasnorm Euro 5, dass das Fahrzeug auf der Straße um ein Vielfaches mehr Stickoxide emittiert als zulässig. Die Abgasreinigung funktioniert abhängig von der Außentemperatur, arbeitet also nur innerhalb eines festgelegten Temperaturkorridors zu 100 Prozent. Ist es kälter oder wärmer als in diesem Thermofenster festgelegt, wird die Abgasrückführung reduziert, sodass der Stickoxid-Ausstoß steigt.
Bereits am 30. Oktober 2018 hatte das Landgericht Duisburg festgestellt, dass VW im Motor EA288 eines Golf VII ein Thermofenster eingebaut hat. Am EuGH sind temperaturabhängige Abschalteinrichtungen am 30. April 2020 in einem Gutachten als unzulässig eingestuft worden. Das Urteil wurde am 17. Dezember 2020 von den EuGH-Richtern bestätigt.
Neben dem Thermofenster nutzt VW in der Motorsteuerung des Motors EA288 eine sogenannte Fahrkurvenerkennung, mit der das Fahrzeug erkennt, ob es sich auf dem Prüfstand oder im Straßenverkehr befindet. Die VW-Tochter Audi, die in einige Modelle ebenfalls den Motor EA288 einbaut, wurde vom Landgericht Offenburg am 23. Juni 2020 wegen vorsätzlicher und sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB verurteilt.
Motor EA288: Beste Chancen auf Schadensersatz
Anders als von VW auf der Konzern-Website behauptet, stehen die Chancen von betrogenen Besitzern eines Dieselfahrzeugs mit dem Motor EA288 vor den Gerichten inzwischen sehr gut. Wer vom VW-Abgasskandal betroffen ist, kann seine Schadensersatzansprüche jetzt noch leichter einklagen. Die Verbraucherrechtsanwälte der Kanzlei VON RUEDEN sind auf Fälle im Abgasskandal spezialisiert. Wir beraten Sie gern zu Ihren rechtlichen Möglichkeiten. Nutzen Sie dafür einfach unser kostenloses Erstgespräch.