Mercedes-Dieselskandal: VON RUEDEN erstreitet erneut verbraucherfreundliches Urteil vor dem OLG Naumburg

Veröffentlicht am in Abgasskandal

Gute Nachrichten für Kläger im Daimler-Dieselskandal: Das Oberlandesgericht (OLG) Naumburg hat sich mit Urteil vom 15. Oktober 2021 bereits zum wiederholten Mal auf die Seite eines klagenden Mercedes-Käufers gestellt und ein klageabweisendes Urteil des Landgerichts Magdeburg abgeändert: Daimler muss dem betrogenen Kunden Schadensersatz zahlen. Der erfolgreiche Kläger wurde auch diesmal von der Kanzlei VON RUEDEN vertreten. Das Urteil wird voraussichtlich in Kürze als erstes OLG-Urteil gegen Daimler rechtskräftig, weil keine Revision vor dem BGH zugelassen wurde. Die Entscheidung kann dann richtungsweisend für weitere Daimler-Verfahren im Abgasskandal werden.

In dem Verfahren vor dem 8. Zivilsenat des OLG Naumburg ging es um einen Mercedes-Benz GLK 220 CDI 4 MATIC, der eine illegale Prüfstanderkennung nutzt. Daimler wurde verurteilt, dem Kläger 15.094,90 Euro Schadensersatz nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu zahlen (Az. 8 U 24/21). Von den noch bestehenden Verbindlichkeiten gegenüber der Mercedes-Benz Bank AG aus dem Darlehensvertrag muss Daimler den Kläger freistellen. Der Käufer gibt dafür sein Fahrzeug zurück und muss sich vom Kaufpreis und den bereits gezahlten Darlehensraten eine Nutzungsentschädigung anrechnen lassen. Das Gericht geht dabei von einer Gesamtlaufleistung von 250.000 Kilometern aus.

Motor-Manipulationen durch Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung

Zur Begründung gaben die Richter an, der Erwerber eines Fahrzeugs, dessen Motorsoftware bewusst so programmiert wurde, dass die gesetzlichen Abgaswerte mittels einer unzulässigen Abschalteinrichtung nur auf dem Prüfstand eingehalten werden, habe gegen denjenigen, der den Motor in Verkehr gebracht hat, einen Anspruch aus §§ 826, 31 BGB auf Rückabwicklung des Kaufvertrags und auf Ersatz der Finanzierungskosten – Zug um Zug gegen Rückgabe des Fahrzeugs und Abtretung des gegenüber der finanzierenden Bank bestehenden Anwartschaftsrechts.

Das Urteil stützt sich neben weiteren Urteilen im Dieselskandal auf das BGH-Urteil vom 25. Mai 2020 im Rahmen des VW-Abgasskandals, demzufolge dem Käufer eines mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung versehenen Fahrzeugs Schadensersatzansprüche zustehen. Im aktuellen Fall vor dem OLG Naumburg ging es erneut um die Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung, mit der Daimler die Abgasreinigung seiner Dieselfahrzeuge manipuliert.

Die Funktion sorgt dafür, dass der Kühlmittelkreislauf im Prüfmodus kühler gehalten und die Erwärmung des Motoröls verzögert wird. So werden die Stickoxid-Emissionen auf dem Prüfstand reduziert, während die Funktion im Straßenbetrieb meistens nicht aktiv ist. Dadurch steigt die Temperatur und die Stickoxid-Emissionen überschreiten die gesetzlichen Grenzwerte – zu Lasten der Umwelt.

Reihenweise verbraucherfreundliche Urteile im Mercedes-Abgasskandal

Das Urteil setzt die Serie verbraucherfreundlicher Entscheidungen im Mercedes-Abgasskandal fort: Immer mehr Gerichte halten es für erwiesen, dass Daimler seine Dieselfahrzeuge manipuliert und Kunden sittenwidrig und vorsätzlich geschädigt hat, darunter neben dem OLG Naumburg die Oberlandesgerichte Köln, Nürnberg und Frankfurt. Als erstes Oberlandesgericht hatte sich das OLG Naumburg bereits am 21. September 2020 auf Seiten eines klagenden Daimler-Kunden positioniert. Damit konnten die Anwälte der Kanzlei VON RUEDEN auch schon das erste Urteil gegen Daimler vor einem Oberlandesgericht (OLG) durchsetzen. Da eine weitere Berufung zurückgewiesen wurde, dürfte auch das aktuelle Urteil des OLG Naumburg in Kürze rechtskräftig werden.

In den Daimler-Verfahren geht es derzeit nicht mehr in erster Linie um das Thermofenster, das die Abgasreinigung temperaturabhängig steuert. Inzwischen werten immer mehr Gerichte die Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung als illegale Prüfstanderkennung. Das OLG Naumburg hat den Einsatz der Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung erneut als sittenwidrig eingestuft – ein großer Erfolg für unseren Mandanten, der die Chancen künftiger Kläger im Mercedes-Dieselskandal weiter verbessert.

Daimler-Abgasskandal: Jetzt Chance auf Schadensersatz nutzen!

Achtung: Weil zahlreiche Mercedes-Besitzer den amtlichen Rückruf für ihr Fahrzeug bereits 2018 erhalten haben, könnten ihre Schadensersatzansprüche Ende 2021 verjähren. Es ist also in vielen Fällen Eile geboten. Wer eine Verjährung seiner Ansprüche verhindern will, sollte jetzt Klage einreichen oder sich der Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) anschließen. Letzteres betrifft allerdings nur zurückgerufene Mercedes GLC- und GLK-Modelle mit dem Motor OM 651.

Wer sich an dem Musterverfahren beteiligt, verhindert die Verjährung Ende 2021, denn eine Musterfeststellungsklage hemmt wie die Erhebung einer Individualklage die Verjährung. Allen anderen Besitzern von manipulierten Mercedes-Dieselfahrzeugen raten wir dringend, uns bis Anfang Dezember zu kontaktieren, damit wir fristgerecht eine Einzelklage einreichen können. Betroffenen Dieselfahrern bieten wir ein kostenloses Erstgespräch über ihre Rechte an. Nutzen Sie Ihre Chance auf Entschädigung im Dieselskandal!

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