Das Landgericht (LG) Düsseldorf hat im Mercedes-Abgasskandal entschieden, dass die ARAG Rechtsschutzversicherung eine Deckungszusage nicht ablehnen kann, weil sie für den klagende Autobesitzer keine Erfolgsaussichten sieht. Die Rechtsschutzversicherung muss für ein anstehendes Verfahren vor dem Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart Deckungsschutz übernehmen.
Die Richter am Düsseldorfer Landgericht haben mit Urteil vom 2. Februar 2022 entschieden, dass die ARAG Rechtsschutzversicherung ihrem Versicherungsnehmer eine Deckungszusage für das Verfahren erteilen muss, denn der Kläger habe in dem Berufungsverfahren durchaus Erfolgsaussichten (Az. 9 O 257/21).
Abschalteinrichtung Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung unzulässig
In dem Fall vor dem Landgericht Düsseldorf ging es um einem Mercedes ML 350 BlueTec 4Motion mit dem Dieselmotor OM 642. Der Kläger hatte das Fahrzeug 2017 zum Kaufpreis von 53.100 Euro als Gebrauchtwagen gekauft. Da das das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) für das Mercedes-Modell einen verpflichtenden Rückruf wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung angeordnet hat, klagte der Autobesitzer auf Schadensersatz.
In dem Fahrzeug seien verschiedene unzulässige Abschalteinrichtungen verbaut worden, darunter auch die sogenannte Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung, so der Kläger. Durch die Abschalteinrichtungen ist das Fahrzeug im Straßenbetrieb „schmutziger“ als auf dem Prüfstand. Wenn eine Fahrt länger dauert als auf dem Prüfstand, regelt die Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung eine höhere Kühlmitteltemperatur ein, sodass der zulässige Grenzwert nicht mehr eingehalten werden kann. Der Katalysator baut dann weniger Schadstoffe ab. Gegen diesen Mangel an seinem Fahrzeug wehrt sich der Mercedes-Kunde.
Für das Verfahren in erster Instanz erhielt der Mercedes-Besitzer von der ARAG Rechtsschutzversicherung eine Deckungszusage. Die 27. Zivilkammer des LG Stuttgart hatte die Klage in erster Instanz abgewiesen, woraufhin der Kläger in Berufung ging und von seiner Rechtsschutzversicherung auch eine Kostendeckungszusage für das Berufungsverfahren verlangte.
Rechtsschutzversicherer dürfen Deckungsschutz im Abgasskandal nicht verweigern
Die ARAG Rechtsschutzversicherung hat den Deckungsschutz jedoch mit Hinweis auf fehlende Erfolgsaussichten abgelehnt – zu Unrecht, wie das LG Düsseldorf entschied. Die Richter verwiesen auf ein Urteil des OLG Naumburg vom 18. September 2020. Daimler wurde in dem Fall, bei dem es um einem Mercedes mit dem Motor OM 651 ging, in dem ebenfalls die Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung verbaut wurde, zu Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung verurteilt (Az. 8 U 8/20).
Auch der BGH hat bezüglich der Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung bereits darauf hingewiesen, dass es sich um eine unzulässige Abschalteinrichtung handeln könnte, und das Verfahren an das OLG Koblenz zurückverwiesen. Die Rechtsschutzversicherung könne daher den Deckungsschutz nicht wegen mangelnder Erfolgsaussichten verweigern, so das LG Düsseldorf. Zu einem ähnlichen Urteil kam auch das Landgericht Frankfurt bei einem Mercedes GLK 220 CDI mit dem Dieselmotor OM 651.
Gute Erfolgsaussichten für Geschädigte im Mercedes-Dieselskandal
Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) verpflichtet Mercedes-Benz seit 2018, Fahrzeuge zurückzurufen, die Abschalteinrichtungen zur Manipulation der Abgaswerte nutzen. Zahlreiche Gerichte haben den Stuttgarter Autobauer im Dieselskandal bereits zu Schadensersatz verurteilt, darunter auch Oberlandesgerichte wie das OLG Naumburg und das OLG Köln. Dennoch beruft sich die ARAG darauf, dass bei dem Prozess „keine hinreichende Erfolgsaussicht“ bestünden und will deshalb für die Klage nicht zahlen.
Doch das Urteil des LG Düsseldorf zeigt: Rechtsschutzversicherungen können sich im Mercedes-Abgasskandal nicht einfach hinter fehlenden Erfolgsaussichten verschanzen und sich vor Deckungszusagen drücken. Geschädigte Mercedes-Besitzer haben gute Chancen, ihre Rechte gerichtlich durchzusetzen. Betroffenen Mercedes-Besitzern bieten wir im Dieselskandal unverbindlich eine kostenlose Erstberatung an. Gern stellen wir für Sie auch eine kostenfreie Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung.