Verbraucherschutz gegen Volkswagen
Am 22.05.2018 verhandelte das Landgericht Oldenburg einen Fall gegen Volkswagen wegen der Rückgabe eines Skoda 2,0 l TDI BJ: 2014.
Das Gericht
Maßgeblich stützte das Gericht seine Erwägungen auf zwei Punkte.
Das Gericht geht davon aus, das VW die Käufer eines Skoda in sittenwidriger Weise geschädigt hat. Weil VW die Motoren für Skoda herstellt. Weiter geht das Gericht davon aus, das VW sich die falsche Werbung von Skoda zurechnen lassen muss. Für die Kläger bedeutet das, dass sie ihre Ansprüche direkt gegen VW geltend machen können, wenn ein VW-Motor verbaut ist. Das ist der Fall bei allen TDI Fahrzeugen des VW-Konzerns. Also Skoda, Audi und Seat mit dem 1,6 l oder 2,0 l TDI Motor.
Was noch wichtig war
Daneben stellt das Gericht klar, das die durchschnittliche Gesamtlaufleistung eines Dieselfahrzeugs 300.000 Km beträgt. Damit wird der, vom Kläger, zu zahlende Nutzungsersatz deutlich verringert. Teilweise gehen Gerichte nur von einer Laufleistung von 250.000 Km aus. Wiederum eine klare Entscheidung zu Gunsten des Verbraucherschutzes.