Wer vom Fiat-Abgasskandal betroffen ist und sein Wohnmobil behalten möchte, kann einen sogenannten kleinen Schadensersatz geltend machen. Im Dieselskandal um Fiat Chrysler Automobiles (FCA) hat das Landgericht (LG) Stade Urteil vom 17. August 2021 entschieden, dass ein Händler den Kaufpreis für ein Wohnmobil reduzieren muss, weil der Motor des Wohnmobils P 700 Essentiel von Pilote über eine illegale Abschalteinrichtung verfügt (Az. 2 O 175/21). Damit wurde ein weiteres verbraucherfreundliches Urteil im FCA-Abgasskandal gesprochen.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte die Möglichkeit einer Kaufpreisminderung am 6. Juli 2021 für rechtens erklärt (Az. VI ZR 40/20). Im aktuellen Fall vor dem LG Stade wurde der Händler zur Zahlung einer Kaufpreisminderung in Höhe von 25 Prozent verurteilt. Der Kläger hatte im Juli 2019 für 71.500 Euro ein Wohnmobil des Herstellers Pilote gekauft. Das Modell P 700 Essentiel verfügt über einen für das Basisfahrzeug Fiat Ducato typischen 2,3-Liter-Motor mit 150 PS der Euronorm 6b.
Fiat-Multijet-Motoren deaktivieren Abgasreinigung
Die Multijet-Motoren von Fiat wurden so gebaut, dass die gesetzlich vorgeschriebene Abgasnachbehandlung rund 22 Minuten nach dem Motorstart deaktiviert wird. Der Testlauf auf einem Abgasprüfstand dauert etwa 20 Minuten, sodass beim Test der Anschein vermittelt wird, das Fahrzeug halte den gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwert für NOx ein. Doch Untersuchungen der Deutschen Umwelthilfe an Wohnmobilen der Abgasnorm Euro 5 und Euro 6 haben ergeben, dass die realen Abgas-Emissionen den Grenzwert um das bis zu 19-Fache übersteigen.
Weil sich das Fahrzeug noch in der zweijährigen Gewährleistung befindet, wurde neben Fiat Chrysler Automobiles Italy auch gegen den Händler geklagt. Das Autohaus muss dem Käufer eine Preisminderung von 25 Prozent erstatten – das sind in diesem Fall 17.875 Euro. Das Verfahren gegen FCA Italy läuft weiter. Das Urteil gegen den Händler noch nicht rechtskräftig.
Kleiner Schadensersatz im Fiat-Wohnmobil-Abgasskandal
Im Fiat-Chrysler-Abgasskandal geht es zurzeit vor allem um Wohnmobile. Viele Besitzer dieser hochpreisigen Fahrzeuge wollen den Hersteller zur Rechenschaft ziehen, ihr Wohnmobil aber gern weiter nutzen. Für sie gibt es die Möglichkeit, auf Kaufpreisminderung zu klagen – den sogenannten kleine Schadensersatz. In dem Fall können Kläger vom Hersteller oder Händler den Betrag zurückfordern, um den sie das Fahrzeug zu teuer erworben haben.
Der Vorteil beim kleinen Schadensersatz gegenüber dem großen Schadensersatz besteht darin, dass keine Nutzungsentschädigung angerechnet wird. Je nach Dauer des Verfahrens und nach den gefahrenen Kilometern kann das Nutzungsentgelt beim großen Schadensersatz die Entschädigung stark vermindern, sodass sich Klagen bei viel gefahrenen Fahrzeugen oft nicht mehr lohnen.
Zur Ermittlung der Höhe des kleinen Schadensersatzes heißt es im BGH-Beschluss: „Für die Bemessung dieses kleinen Schadensersatzes ist zunächst der Vergleich der Werte von Leistung (Fahrzeug) und Gegenleistung (Kaufpreis) im Zeitpunkt des Vertragsschlusses maßgeblich.“ Die Differenz wird gerichtlich festgestellt und betrug im Fall vor dem LG Stade immerhin 25 Prozent Kaufpreisminderung.
Fiat-Abgasskandal: Betroffene Verbraucher sollten aktiv werden
Vom Abgasskandal betroffenen Verbrauchern empfehlen wir, sich anwaltlich beraten zu lassen. Geschädigte haben durch den Abgasskandal hohe Einbußen erlitten: Es drohen Fahrverbote, Stilllegungen und ein Wertverlust des Fahrzeugs. Die Preise für gebrauchte Dieselfahrzeuge sind teilweise deutlich eingebrochen. Fiat wird wie VW möglicherweise versuchen, die Probleme im Wohnmobil-Abgasskandal mit Softwareupdates zu lösen. Doch nach den Softwareupdates gab es Beschwerden über Mehrverbrauch, Motorruckeln und mehr Verrußung am Abgasrückführungsventil. Daher sollten Betroffene ihre Ansprüche rechtzeitig vor Gericht geltend machen und gegen den Autobauer und/oder den Händler klagen.
Soll der Hersteller auf Rückabwicklung verklagt werden, kommt es darauf an, wann man erfahren hat, dass das eigene Wohnmobil vom Abgasskandal betroffen ist. Ab diesem Zeitpunkt tritt die Verjährung nach drei Jahren zum Jahresende ein. Wer gegen den Händler vorgehen will, hat dafür zwei Jahre ab der Übergabe des Wohnmobils Zeit. Danach ist die Gewährleistungsfrist abgelaufen. Zögern Sie also nicht zu lange und nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung. Wir prüfen Ihren speziellen Fall und geben Ihnen eine erste Einschätzung, wie Ihre Chancen auf Schadensersatz stehen.