KBA ruft weitere Daimler-Modelle zurück

Veröffentlicht am in Abgasskandal

Auch das Jahr 2020 startet mit Rückrufen von Dieselfahrzeugen wegen illegaler Abschalteinrichtungen: Während Hunderte Anleger den Autokonzern Daimler vor dem Landgericht Stuttgart auf Schadensersatz verklagen und fast 900 Millionen Schadensersatz fordern, gab das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) im Januar 2020 weitere amtliche Rückrufe von Daimler-Fahrzeugen bekannt. Wieder geht es um Abgasmanipulationen durch Abschalteinrichtungen. Die Rückrufe werden von den Herstellern durchgeführt, um Produktmängel zu beseitigen.

Von den Rückrufen betroffen sind weltweit 7088 Fahrzeuge des Modells Mercedes-Benz SLK aus den Baujahren 2015 bis 2017, Baureihe R172 mit OM651 Euro-6-Motor. In Deutschland sind vermutlich 1016 dieser Fahrzeuge zugelassen. Grund des Rückrufs ist die Entfernung unzulässiger Abschalteinrichtungen bzw. „die unzulässige Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems“.

Rückrufe der C-,E-, M- und S-Klasse

Zurückgerufen werden auch auch weltweit 8413 Fahrzeuge der C- und S-Klasse von Mercedes-Benz aus den Baujahren 2013 bis 2016 der Baureihen 205Hybrid und 222Hybrid. In Deutschland dürften es 956 Fahrzeuge sein.

Vom Modell Mercedes-Benz mit der Verkaufsbezeichnung GLE der Baureihe 166, gebaut zwischen 2015 und 2018, werden 1295 Fahrzeuge weltweit bzw. 538 in Deutschland zugelassene Autos zurückgerufen.

Auch E-Klassen-Diesel sind vom Rückruf des KBA betroffen und müssen in die Werkstatt: 5302 weltweit bzw. 1341 deutschlandweit zugelassene Fahrzeuge der Baureihe 207 aus den Jahren 2014 bis 2016 und Diesel der Baureihe 212 mit NAG3 der Jahre 2013 und 2014. Hier sind weltweit 3251 und deutschlandweit 2325 Fahrzeuge mit einer unzulässiger Abschalteinrichtung ausgestattet.

Auch Diesel-Fahrzeuge der M-Klasse vom Baujahr 2012-2016 sind von einem erneuten Rückruf betroffen.

Nicht alle Fahrzeuge des jeweiligen Typs betroffen

Das Kraftfahrt-Bundesamt weist darauf hin, dass die angezeigten Mängel oft bestimmte Ausführungen hinsichtlich Motorisierung, Karosserieform oder sonstiger Ausstattungsmerkmale betreffen. Daher seien in der Regel nicht alle Fahrzeuge des Typs auch tatsächlich von der Maßnahme betroffen.

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