EuGH-Urteil: Thermofenster führt zu neuen Ansprüchen für Dieselfahrer nach Softwareupdate

Veröffentlicht am in Abgasskandal

Erneut hat sich der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit dem Thermofenster in Dieselmotoren beschäftigt. Die Richter in Luxemburg kommen in ihrem Urteil zu dem Schluss, dass es sich hierbei um eine unzulässige Abschalteinrichtung handelt, die gegen geltendes EU-Recht verstößt. Halter von Fahrzeugen mit Thermofenster in der Motorsteuerung können Anspruch auf Entschädigung erheben.

Thermofenster nach Softwareupdate aufgespielt

Der EuGH hat sich mit einem Fall befasst, in dem ein Kläger nach dem verpflichtenden Softwareupdate im Rahmen des Abgasskandals ein Thermofenster in Motor seines VW-Fahrzeugs festgestellt hatte. Das Update im Zuge eines amtlichen Rückrufs sollte eigentlich die vorhandenen, illegalen Abschalteinrichtungen zur Manipulation der Abgaswerte beseitigen – hat aber dafür ein Thermofenster aufgespielt.

Beim Thermofenster lässt der Motor die Abgasrückführung – und damit die Reinigung der Abgase – nur in einem Temperaturbereich von 15 bis 33 Grad zu. Außerhalb dieser Spanne werden die Abgase nicht gereinigt. In Mitteleuropa liegt die Durchschnittstemperatur bei 11 Grad: Dann setzt das Dieselfahrzeug weit mehr schädliche Stickoxide frei als gesetzlich erlaubt. Dieses Thermofenster ist dabei nicht nur in Fahrzeugen aus dem Volkswagenkonzern zu finden, sondern auch in Dieselautos der Hersteller Mercedes, Fiat und BMW.

Thermofenster ist illegale Abschalteinrichtung, so EuGH-Richter

Laut Unionsrecht sind Abschalteinrichtungen in Fahrzeugen nur erlaubt, wenn sie große Schäden am Motor verhindern, die zu Gefahren beim Betrieb des Fahrzeugs führen könnten. Eine Abschalteinrichtung im Motor muss dann die einzige zur Verfügung stehende Alternative sein. Das ist beim Thermofenster nicht der Fall, so die Richter am EuGH. Da das Thermofenster lediglich Verschleiß und Verschmutzung des Motors verhindern soll, zählt es nicht zu den legalen Abschalteinrichtungen.

Das zuständige Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hatte das Softwareupdate, mit dem das Thermofenster auf die Motorsteuerung aufgespielt wurde, genehmigt. Es wurde im Zuge der Rückrufe im Abgasskandal in den betroffenen Fahrzeugen des Volkswagenkonzerns installiert. Nachdem der EuGH das Thermofenster als unzulässig eingestuft hat, könnten nun erneut Rückrufe anstehen – oder sogar die Stilllegung der betroffenen Dieselfahrzeuge, da sie nicht länger gesetzeskonform sind. Das KBA muss nun prüfen, wie der Handlungsbedarf genau aussieht.

EuGH: Vertragsauflösung aufgrund Thermofenster möglich

Der EuGH eröffnet den Verbrauchern das Recht auf Vertragsauflösung aufgrund des Thermofensters als illegale Abschalteinrichtung. Dann wird der Kaufvertrag rückabgewickelt. Halter eines Autos mit Thermofenster sollten sich anwaltlich beraten lassen. Dabei ist es unerheblich, ob das Thermofenster von vorherein installiert war oder erst durch ein Softwareupdate aufgespielt wurde.

Außerdem können nicht nur VW-Fahrer ihr Recht auf Entschädigung im Abgasskandal durchsetzen, sondern auch Fahrer anderer Marken wie Mercedes, BMW oder Fiat. In der Regel wird das Fahrzeug an den Hersteller zurückgegeben und der Kunde erhält den Kaufpreis nach Abzug einer Nutzungsentschädigung zurück. Wir bieten eine kostenlose Erstberatung im Dieselskandal und informieren Verbraucher über ihre Rechte und Ansprüche.

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