Nach dem abgeschlossenen Dieselverfahren in Deutschland wurde jetzt auch eine Musterklage italienischer Verbraucherschützer gegen Volkswagen zugelassen. Das gab das Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig am 22. Dezember bekannt. Vor dem OLG Braunschweig war bereits das Sammelverfahren verhandelt worden, das der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) gegen den VW-Konzern geführt hat. In der neuen Musterklage geht es um Schadensersatz für Fahrzeuge mit dem Skandalmotor EA189, die in Norditalien gekauft wurden.
Die Verbraucherzentrale Südtirol will Besitzern von Dieselfahrzeugen der Marken VW, Audi, Skoda und Seat, in denen der Skandalmotor EA189 mit illegaler Abschalteinrichtung verbaut wurde, im Rahmen einer Musterfeststellungsklage zu Schadensersatz verhelfen. Es war zunächst umstritten, ob VW-Kunden auch dann Schadensersatzansprüche haben, wenn sie ihr Fahrzeug in Südtirol gekauft haben.
Südtiroler können an der Musterfeststellungsklage teilnehmen
„Die Verbraucherzentrale Südtirol hat sich bei den Feststellungszielen an der 2018 anhängig gemachten Musterfeststellungsklage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen orientiert“, so das OLG Braunschweig. Es habe Prüfungen dazu gegeben. Geschädigte könnten sich jetzt zu der Musterfeststellungsklage anmelden – das Bundesamt für Justiz stelle das Thema in sein Klageregister ein.
Für die etwa 250.000 Teilnehmer am deutschen Musterverfahren hatten VW und der Bundesverband der Verbraucherzentralen im Februar dieses Jahres nach langem Ringen einen Vergleich erzielt. Vom Abgasskandal betroffene Dieselkunden bekommen von VW zwischen 1350 und 6257 Euro Schadensersatz – je nach Typ und Alter ihres Dieselfahrzeugs mit Motor EA189 aus den Baujahren zwischen 2008 und 2016.
Einzelklage gegen VW oft lukrativer
Wer die Entschädigungssumme des Vergleichs annimmt, muss erklären, dass er auf weitere Klagen verzichtet. Das könnte ein Nachteil sein, denn es liegen bereits verbraucherfreundliche Urteile des Bundesgerichtshofs (BGH) und des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vor, die betrogenen Dieselkunden mit einer individuellen Klage gegen den VW-Konzern zu deutlich höheren Schadensersatzansprüchen verhelfen können.
Ist eine Einzelklage auf Schadensersatz erfolgreich, muss VW oft den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer erstatten. Im Gegenzug gibt der Kunde das mangelhafte Fahrzeug zurück. Die Chance, gegen VW Schadensersatzansprüche durchzusetzen, ist zurzeit sehr gut, denn neben dem EuGH und dem BGH hat auch die Mehrheit der Oberlandesgerichte im Abgasskandal bereits verbraucherfreundlich geurteilt.
Sind Sie vom VW-Abgasskandal betroffen? Die Verbraucherrechtskanzlei VON RUEDEN berät und vertritt bundesweit Dieselfahrer gegen die Autohersteller und hat schon zahlreiche verbraucherfreundliche Urteile erstritten. Wir beraten Sie gern in einem kostenlosen Erstgespräch über Ihre Möglichkeiten! Sie erreichen uns telefonisch unter 030 – 200 590 770 oder per E-Mail an info@rueden.de.