Nach Angaben des Spiegels wird beim Umgang mit dem Abgasskandal das angebotene Software-Update nicht mehr reichen. Nachrüstungen stehen jetzt im Raum und somit neue Kosten, die wieder die Kunden der vom Abgasskandal betroffenen Modelle treffen.
Hardware-Umrüstung für Diesel-Autos
Mitarbeiter des Bundesverkehrsministeriums sind nun zu dem Schluss gekommen, dass Hersteller von Diesel-Autos, deren Stickoxidausstoß zu hoch ist eine Hardware-Umrüstung anbieten sollen. Bislang hatten die Autohersteller eine solche Hardware-Nachrüstung mit der Begründung abgelehnt, dass diese technisch nicht möglich sei. Dabei wurde auf den mangelnden Platz für den Einbau verwiesen. Jetzt sollen externe Experten überprüfen, ob es bei den Dieselmodellen technisch möglich ist, diese nachträglich umzurüsten. Geplant ist die Ausstattung mit einem Katalysator mit einer Harnstoff-Einspritzung, dem sogenannten AdBlue.
Weitere Kosten für den vom Abgasskandal betroffenen Kunden
Fraglich ist jedoch, ob dieses Nachrüsten auch finanziell sinnvoll ist und wer die Kosten tragen muss. Wahrscheinlich wird zumindest ein Teil der Kosten die Kunden der Dieselmodelle treffen. Somit trifft den Verbraucher sowohl ein finanzielles Risiko als auch zeitliche Strapazen. Denn auch bei den Dieselmodellen, wo die Nachrüstung technisch möglich ist, wird der Einbau Jahre dauern und muss sich zwischendurch immer wieder aufwendigen Tests der Behörden unterziehen.
Keine Pflicht aber drohende Fahrverbote für Diesel-Autos
Auf dem Dieselgipfel im August weigerten sich VW, BMW und Mercedes noch Umbau und Nachrüstungen vorzunehmen. Jetzt wird weiterer Druck aufgebaut. Zwar soll der Umbau nicht verpflichtend sein, aber es wird dadurch in Aussicht gestellt, um etwaige Fahrverbote herumzukommen.
Dem Kunden der betroffenen Modelle ist nicht wirklich geholfen. Der Verbraucher sieht sich entweder Fahrverboten oder dem Stress einer Kosten- und Zeitintensiven Hardware-Umrüstung ausgesetzt und fühlt sich mithin verständlicher Weise als schwächstes Glied in der Abgas-Skandal-Kette, zu dessen Lasten eine vermeintliche Bewältigung stattfinden soll.
Handlungsalternativen für Kunden betroffener Modelle des Dieselskandals
Diese immer mehr werdenden Belastungen und Einschränkungen sollten sich Käufer von Dieselautos, die ohne eigenes Verschulden in den Strudel des Abgasskandals mit hineingezogen worden sind nicht länger gefallen lassen und rechtliche Schritte einleiten um ihre Rechte zu wahren und durchzusetzen. In Betracht kommen Rückabwicklung der Kaufverträge und Schadensersatzansprüche, die der Käufer eines betroffenen Modells sowohl gegenüber den Herstellern, als auch den Verkäufern geltend machen kann. So kann der Verbraucher sein Diesel-Auto ohne Wertverlust, wie mittlerweile auf dem Gebrauchtmarkt, wieder loswerden und kann der Wahl zwischen Nachrüstung und Fahrverbot entfliehen.
Rechtsanwaltskanzlei Werdermann I von Rüden hilft betroffenen Kunden
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