Audi-Abgasskandal: Spektakulärer Schadensersatz für Porsche Cayenne

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Schadensersatzklagen im Abgasskandal lohnen sich – vor allem, wenn es um hochpreisige Premiumfahrzeuge von Porsche geht. In einem Dieselverfahren gegen die Audi AG wurde dem Besitzer eines Porsche Cayenne S eine üppige Schadensersatzsumme in Höhe von fast 124.000 Euro zugesprochen. Die Gesamtlaufleistung des Fahrzeugs zur Berechnung der Nutzungsentschädigung wurde vom Gericht auf 400.000 Kilometer festgelegt. Üblich sind angenommene Gesamtlaufleistungen von 300.000 Kilometern.

Das Landgericht (LG) Bonn hat die Audi AG als Herstellerin des Dieselmotors EA898 der Abgasnorm Euro 5 verurteilt, an den Kläger 123.788,46 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozent über dem Basiszinssatz zu zahlen (Az.: 1 O 359/20). Zusätzlich muss die Beklagte dem Kläger 2.735,45 Euro zahlen und die Kosten des Rechtsstreits tragen. Im Gegenzug gibt der Kläger den Porsche Cayenne S Diesel zurück.

Gerichtlich festgelegte Gesamtlaufleistung von 400.000 Kilometern

Der klagende Porsche-Besitzer hatte den Cayenne S am 26. März 2014 zu einem Kaufpreis von 107.884,48 Euro erworben und zur Finanzierung mit der Kreissparkasse Köln einen Darlehensvertrag mit einer Laufzeit von 15 Monaten, einer vierteljährlich zu zahlenden Darlehensrate von 6.710 Euro zuzüglich einer einmaligen Schlussrate in Höhe von 6.650 Euro abgeschlossen. Die Gesamtverbindlichkeit betrug 114.010 Euro. Außerdem hat der Kläger rund 62.500 Euro in den Umbau das Fahrzeug investiert. Zum Zeitpunkt der Klageerhebung im November 2020 zeigte der Porsche Cayenne S einen Kilometerstand von 189.430 Kilometern an.

Besonders interessant ist das Urteil, weil das LG Bonn eine Gesamtlaufleistung des Fahrzeugs von 400.000 Kilometern angenommen hat. In der Regel gehen die Gerichte von 300.000 Kilometern Gesamtlaufleistung aus, um die Nutzungsentschädigung zu berechnen. In diesem Fall hat das Gericht die Umbaumaßnahmen berücksichtigt, sodass es zu der sensationellen Schadensersatzsumme von 126.523,91 Euro kam, die sogar höher ausfällt als der ursprüngliche Kaufpreis.

Audi vertrat die Auffassung, ein möglicher Schadensersatzanspruch scheitere an der erforderlichen Kausalität. Es sei nicht glaubhaft, dass der Kläger den Abschluss eines Kaufvertrags über ein Fahrzeug mit einem Leergewicht von ca. zwei Tonnen mit 382 PS vollständig von der Einhaltung von Stickoxidwerten abhängig gemacht haben wolle. Doch die Argumente der Audi AG konnten die Richter am Landgericht nicht überzeugen. Sie wiesen den Einwand zurück und gaben dem Kläger Recht. Das Urteil eröffnet anderen Besitzern von Fahrzeugen mit dem Audi-Motor EA898 beste Chancen, im Klagefall ebenfalls hohe Schadensersatzforderungen durchzusetzen.

Der Audi-Motor EA898 im Dieselskandal

Die größeren Motoren des Autoherstellers Audi sind wie viele andere Dieselmotoren vom Abgasskandal betroffen, darunter auch der V8-Motor EA898 mit 3,0, 4,0 und 4,2 Litern Hubraum. Für den Porsche Cayenne liegt ein verpflichtender Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) vom 18. März 2020 vor. Die Behörde geht davon aus, dass im Porsche Cayenne eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt. Die Fahrzeuge mit diesem Motortyp, der von Audi entwickelt und zwischen 2016 und 2020 in verschiedene Oberklasse-Modelle des VW-Konzerns eingebaut wurde, müssen wegen der illegalen Abschalteinrichtung in die Werkstatt, um ein umstrittenes Softwareupdate aufspielen zu lassen. Die bessere Alternative ist jedoch oft eine Klage auf Rückabwicklung des Kaufvertrags.

Wenn auch Sie vom Audi-Abgasskandal betroffen sind, können Sie sich von den erfahrenen Verbraucherrechtsanwälten der Kanzlei VON RUEDEN beraten lassen. Der aktuelle Fall vor dem LG Bonn zeigt, dass Betrugshaftungsklagen sehr lukrativ sein können. Es dürfte sich also lohnen, seine Ansprüche mit Hilfe erfahrener Anwälte geltend zu machen – gerade für Fahrzeuge im hochpreisigen Segment. Wir vertreten über 14.000 Mandanten im Abgasskandal und erzielen jeweils das bestmögliche Ergebnis. Gern informieren wir Sie über Ihre Optionen im Dieselskandal und ermitteln Ihre Chancen auf Schadensersatz. Nutzen Sie unser kostenloses Erstgespräch. Wir setzen uns für Ihre Rechte ein!

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