Nach Medienberichten ist es möglich, dass selbst die aktuellsten Dieselfahrzeuge mit der Schadstoffklasse EURO 6 von Fahrverboten betroffen sein könnten. Wirklich sicher seien demnach nur die wenigen Fahrzeuge mit der aktuellsten EURO 6d Norm. Im Abgasskandal und den bevorstehenden Fahrverboten gibt es zahlreiche Unsicherheiten auf Seiten der Verbraucher.
Tragweite der Fahrverbote noch nicht absehbar
Auch nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes ist noch nicht absehbar, wie weitreichend Fahrverbote bundesweit ausfallen werden. Einige Städte, wie Hamburg, haben bereits signalisiert, dass sie kurzfristig davon Gebrauch machen werden. Deutschland droht seitens der EU ein Vertragsverletzungsverfahren, da in zahlreichen Städten seit Jahren die gesetzlich festgeschriebenen Grenzwerte nicht eingehalten werden. Einzige Möglichkeit den Stickoxidausstoß dauerhaft und effektiv zu senken, werden Fahrverbote sein. Vom Abgasskandal betroffene Fahrzeuge sind mitursächlich für die drastisch erhöhten Werte.
Fahrverbote drohen in 66 Städten
Bundesweit wurde im Jahr 2017 der zulässige EU Grenzwert von 40 mg Stickoxid pro Kubikmeter Luft (Jahresmittelwert) in 66 Städten überschritten. Das Verwaltungsgericht Stuttgart urteilte, dass Fahrverbote die „effektivste Maßnahme“ seien, um den rechtswidrigen Grenzwertüberschreitungen langfristig zu begegnen. Das nun sogar EURO 6 Fahrzeuge betroffen sein könnten liegt daran, dass diese ähnlich schlechte Abgaswerte haben, wie Kfz der Klasse EURO 5. Dies haben zahlreiche Abgastest des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) und des ADAC ergeben. Ein betroffener EURO 5 Fahrzeughalter könnte sich mit einer Klage und unter Bezugnahme auf diese Testergebnisse gegen die Fahrverbote wenden. Infolgedessen könnte es langfristig auch zu einer Ausweitung der betroffenen Schadstoffklassen kommen. Bisher sind die Schadstoffklassen EURO 1 bis EURO 5 betroffen.
Gebrauchtwagenmarkt eingebrochen
Infolge der drohenden Fahrverbote und der Enthüllungen im Abgasskandal ist der Gebrauchtwagenmarkt für Dieselfahrzeuge dramatisch eingebrochen. Ein Ende ist dabei noch nicht in Sicht. Vielmehr schätzen Marktbeobachter, dass die Preise weiterhin um bis zu 20 Prozent einbrechen könnten. Viele Dieselfahrer suchen einen Ausweg aus dieser Situation und möchten ihr Fahrzeug loswerden.
Fahrzeug zurückgeben – Kaufpreis erstattet bekommen
Wir von der Rechtsanwaltskanzlei VON RUEDEN raten Ihnen: Nutzen Sie Ihr gutes Recht auf Rückgabe des Fahrzeugs beim Hersteller! Dies ist die lukrativste Möglichkeit, Ihr Altfahrzeug loszuwerden. Sie bekommen nämlich den Kaufpreis erstattet und müssen sich lediglich einen Nutzungsersatz für die von Ihnen gefahrenen Kilometer anrechnen lassen. Bundesweit haben zahlreiche Gerichte das Recht auf Rückgabe eines vom Abgasskandal betroffenen Fahrzeugs schon anerkannt.
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