Wieviel Abfindung nach 15 Jahren Betriebszugehörigkeit? Wer lange in einem Unternehmen beschäftigt war und dann betriebsbedingt gekündigt wird, erhält als Entschädigung meist eine recht hohe Abfindung. Wie hoch die Abfindung nach 15-jähriger Betriebszugehörigkeit genau ausfällt, erklären wir hier.
- 15 Jahre Betriebszugehörigkeit: Abfindung berechnen
- Abfindung: 15 Jahre Betriebszugehörigkeit und Bruttogehalt berücksichtigen
- Abfindung nach 15 Jahren Betriebszugehörigkeit: die Tabelle
15 Jahre Betriebszugehörigkeit: Abfindung berechnen
Eine Abfindung nach 15 Jahren Betriebszugehörigkeit kann recht hoch ausfallen. Sie soll einen betriebsbedingt gekündigten Mitarbeiter für den Verlust des Arbeitsplatzes entschädigen und eine überbrückende finanzielle Absicherung darstellen. Ein grundsätzlicher gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung nach 15-jähriger Betriebszugehörigkeit gibt es bei Kündigung zwar nicht, aber die meisten Arbeitgeber sind bereit, eine Abfindungssumme zu zahlen, um eine langwierige und kostenintensive Kündigungsschutzklage vor Gericht zu umgehen.
Ausnahme: Nur bei einer Kündigung aus dringenden betrieblichen Gründen hat der Arbeitnehmer Anspruch auf eine Abfindung, erklärt § 1a Kündigungsschutzgesetz (KSchG). Dazu muss der Angestellte auf eine Kündigungsschutzklage verzichten und die Klagefrist verstreichen lassen.
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Wieviel Abfindung bei 15 Jahren Betriebszugehörigkeit ist möglich? Das kann mithilfe der Formel für die Regelabfindung berechnet werden. Auch diese Formel ist im § 1a KSchG erklärt: „Die Höhe der Abfindung beträgt 0,5 Monatsverdienste für jedes Jahr des Bestehens des Arbeitsverhältnisses.“ Das bedeutet: Wer seine Abfindung bei 15 Jahren Betriebszugehörigkeit berechnen will, muss sein Bruttomonatsgehalt halbieren und mal 15 nehmen. Dann ergibt sich die Regelabfindung.
Achtung: Die Regelabfindung nach der Formel ist nur ein Orientierungswert und muss nicht zwangsläufig die finale Abfindungshöhe beschreiben. Je nach Verhandlungsgeschick und -position kann auch eine weit höhere Abfindung ausgehandelt werden. Unter der Regelabfindung sollte die Abfindung bei 15-jähriger Betriebszugehörigkeit aber nicht liegen.
Der einfachste Weg, seine Regelabfindung zu berechnen, ist die Berechnung über einen Abfindungsrechner. Hier können Sie Ihre Abfindung bei 15 Jahren Betriebszugehörigkeit berechnen:
Der Abfindungsrechner berechnet die sogenannte Regelabfindung. Dabei suggeriert der Begriff Regelabfindung etwas Falsches, eine wirkliche „Regel“ gibt es nicht. Die Regelabfindung dient dem Fachanwalt für Arbeitsrecht als Untergrenze, unter welche die Höhe der Abfindung nicht fallen sollte. Die „Regelabfindung“ beträgt 0,5 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr.
Oft werden statt Abfindungen auf Basis von 0,5 Bruttomonatsgehältern pro Beschäftigungsjahr auch Abfindungen mit einem Faktor von 1,0 oder sogar 1,5 ausgehandelt. Selbst ein Faktor von 2,5 wurde von unserem Fachanwalt für Arbeitsrecht, Herrn Wünsche, bereits erreicht.
Abfindung nach 15 Jahren Betriebszugehörigkeit: die Tabelle
In der folgenden Tabelle haben wir beispielhaft die Regelabfindung bei 15 Jahren Betriebszugehörigkeit für verschiedene Monatsgehälter in Brutto berechnet. Wichtig zu wissen ist, dass man eine Abfindung versteuern muss. Die tatsächlich ausgezahlte Abfindung liegt also unter der Abfindung in Brutto.
Betriebszugehörigkeit | Monatsgehalt in Brutto | Abfindung | Anspruch auf Abfindung? |
Abfindung nach 15 Jahren Betriebszugehörigkeit | 1.000 Euro | 7.500 Euro | Kostenfrei beraten lassen |
Abfindung nach 15 Jahren Betriebszugehörigkeit | 1.500 Euro | 11.250 Euro | Kostenfrei beraten lassen |
Abfindung nach 15 Jahren Betriebszugehörigkeit | 2.000 Euro | 15.000 Euro | Kostenfrei beraten lassen |
Abfindung nach 15 Jahren Betriebszugehörigkeit | 2.500 Euro | 18.750 Euro | Kostenfrei beraten lassen |
Abfindung nach 15 Jahren Betriebszugehörigkeit | 3.000 Euro | 22.500 Euro | Kostenfrei beraten lassen |
Abfindung nach 15 Jahren Betriebszugehörigkeit | 3.500 Euro | 26.250 Euro | Kostenfrei beraten lassen |
Abfindung nach 15 Jahren Betriebszugehörigkeit | 4.000 Euro | 30.000 Euro | Kostenfrei beraten lassen |
Abfindung nach 15 Jahren Betriebszugehörigkeit | 4.500 Euro | 33.750 Euro | Kostenfrei beraten lassen |
Abfindung nach 15 Jahren Betriebszugehörigkeit | 5.000 Euro | 37.500 Euro | Kostenfrei beraten lassen |
Abfindung nach 15 Jahren Betriebszugehörigkeit | 5.500 Euro | 41.250 Euro | Kostenfrei beraten lassen |
Abfindung nach 15 Jahren Betriebszugehörigkeit | 6.000 Euro | 45.000 Euro | Kostenfrei beraten lassen |
Betriebszugehörigkeit | Monatsgehalt in Brutto | Abfindung | Anspruch auf Abfindung? |
Abfindung nach 15 Jahren Betriebszugehörigkeit | 1.000 Euro | 7.500 Euro | Kostenfrei beraten lassen |
Abfindung nach 15 Jahren Betriebszugehörigkeit | 1.500 Euro | 11.250 Euro | Kostenfrei beraten lassen |
Abfindung nach 15 Jahren Betriebszugehörigkeit | 2.000 Euro | 15.000 Euro | Kostenfrei beraten lassen |
Abfindung nach 15 Jahren Betriebszugehörigkeit | 2.500 Euro | 18.750 Euro | Kostenfrei beraten lassen |
Abfindung nach 15 Jahren Betriebszugehörigkeit | 3.000 Euro | 22.500 Euro | Kostenfrei beraten lassen |
Abfindung nach 15 Jahren Betriebszugehörigkeit | 3.500 Euro | 26.250 Euro | Kostenfrei beraten lassen |
Abfindung nach 15 Jahren Betriebszugehörigkeit | 4.000 Euro | 30.000 Euro | Kostenfrei beraten lassen |
Abfindung nach 15 Jahren Betriebszugehörigkeit | 4.500 Euro | 33.750 Euro | Kostenfrei beraten lassen |
Abfindung nach 15 Jahren Betriebszugehörigkeit | 5.000 Euro | 37.500 Euro | Kostenfrei beraten lassen |
Abfindung nach 15 Jahren Betriebszugehörigkeit | 5.500 Euro | 41.250 Euro | Kostenfrei beraten lassen |
Abfindung nach 15 Jahren Betriebszugehörigkeit | 6.000 Euro | 45.000 Euro | Kostenfrei beraten lassen |
Diese Werte sollen eine Orientierungshilfe für die Errechnung der eigenen, individuellen Abfindung sein, die in einer geschickten Verhandlung weit höher für den Arbeitnehmer ausfallen kann. Wer also eine Kündigung nach 15 Jahren Betriebszugehörigkeit erhält und eine Abfindung als Entschädigung bekommen möchte, sollte sich dringend von einem Anwalt für Arbeitsrecht beraten und gegebenenfalls vertreten lassen. So können die höchstmögliche Abfindungssumme und weitere Vorteile – wie etwa eine Freistellung – nach 15 Jahren Betriebszugehörigkeit ausgehandelt werden.
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