Abfindung nach 15 Jahren Betriebszugehörigkeit: Abfindungshöhe berechnen

Wieviel Abfindung nach 15 Jahren Betriebszugehörigkeit? Wer lange in einem Unternehmen beschäftigt war und dann betriebsbedingt gekündigt wird, erhält als Entschädigung meist eine recht hohe Abfindung. Wie hoch die Abfindung nach 15-jähriger Betriebszugehörigkeit genau ausfällt, erklären wir hier.

  1. 15 Jahre Betriebszugehörigkeit: Abfindung berechnen
  2. Abfindung: 15 Jahre Betriebszugehörigkeit und Bruttogehalt berücksichtigen
  3. Abfindung nach 15 Jahren Betriebszugehörigkeit: die Tabelle

15 Jahre Betriebszugehörigkeit: Abfindung berechnen

Wieviel Abfindung nach 15 Jahren Betriebszugehörigkeit ist möglich?

Eine Abfindung nach 15 Jahren Betriebszugehörigkeit kann recht hoch ausfallen. Sie soll einen betriebsbedingt gekündigten Mitarbeiter für den Verlust des Arbeitsplatzes entschädigen und eine überbrückende finanzielle Absicherung darstellen. Ein grundsätzlicher gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung nach 15-jähriger Betriebszugehörigkeit gibt es bei Kündigung zwar nicht, aber die meisten Arbeitgeber sind bereit, eine Abfindungssumme zu zahlen, um eine langwierige und kostenintensive Kündigungsschutzklage vor Gericht zu umgehen.

Ausnahme: Nur bei einer Kündigung aus dringenden betrieblichen Gründen hat der Arbeitnehmer Anspruch auf eine Abfindung, erklärt § 1a Kündigungsschutzgesetz (KSchG). Dazu muss der Angestellte auf eine Kündigungsschutzklage verzichten und die Klagefrist verstreichen lassen.

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Abfindung: 15 Jahre Betriebszugehörigkeit und Bruttogehalt berücksichtigen

Wieviel Abfindung bei 15 Jahren Betriebszugehörigkeit ist möglich? Das kann mithilfe der Formel für die Regelabfindung berechnet werden. Auch diese Formel ist im § 1a KSchG erklärt: „Die Höhe der Abfindung beträgt 0,5 Monatsverdienste für jedes Jahr des Bestehens des Arbeitsverhältnisses.“ Das bedeutet: Wer seine Abfindung bei 15 Jahren Betriebszugehörigkeit berechnen will, muss sein Bruttomonatsgehalt halbieren und mal 15 nehmen. Dann ergibt sich die Regelabfindung.

Achtung: Die Regelabfindung nach der Formel ist nur ein Orientierungswert und muss nicht zwangsläufig die finale Abfindungshöhe beschreiben. Je nach Verhandlungsgeschick und -position kann auch eine weit höhere Abfindung ausgehandelt werden. Unter der Regelabfindung sollte die Abfindung bei 15-jähriger Betriebszugehörigkeit aber nicht liegen.

Der einfachste Weg, seine Regelabfindung zu berechnen, ist die Berechnung über einen Abfindungsrechner. Hier können Sie Ihre Abfindung bei 15 Jahren Betriebszugehörigkeit berechnen:

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Erläuterungen zum Abfindungsrechner

Der Abfindungsrechner berechnet die sogenannte Regelabfindung. Dabei suggeriert der Begriff Regelabfindung etwas Falsches, eine wirkliche „Regel“ gibt es nicht. Die Regelabfindung dient dem Fachanwalt für Arbeitsrecht als Untergrenze, unter welche die Höhe der Abfindung nicht fallen sollte. Die „Regelabfindung“ beträgt 0,5 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr.

Oft werden statt Abfindungen auf Basis von 0,5 Bruttomonatsgehältern pro Beschäftigungsjahr auch Abfindungen mit einem Faktor von 1,0 oder sogar 1,5 ausgehandelt. Selbst ein Faktor von 2,5 wurde von unserem Fachanwalt für Arbeitsrecht, Herrn Wünsche, bereits erreicht.

Abfindung nach 15 Jahren Betriebszugehörigkeit: die Tabelle

In der folgenden Tabelle haben wir beispielhaft die Regelabfindung bei 15 Jahren Betriebszugehörigkeit für verschiedene Monatsgehälter in Brutto berechnet. Wichtig zu wissen ist, dass man eine Abfindung versteuern muss. Die tatsächlich ausgezahlte Abfindung liegt also unter der Abfindung in Brutto.

BetriebszugehörigkeitMonatsgehalt in BruttoAbfindungAnspruch auf Abfindung?
Abfindung nach 15 Jahren Betriebszugehörigkeit1.000 Euro7.500 EuroKostenfrei beraten lassen
Abfindung nach 15 Jahren Betriebszugehörigkeit1.500 Euro11.250 EuroKostenfrei beraten lassen
Abfindung nach 15 Jahren Betriebszugehörigkeit2.000 Euro15.000 EuroKostenfrei beraten lassen
Abfindung nach 15 Jahren Betriebszugehörigkeit2.500 Euro18.750 EuroKostenfrei beraten lassen
Abfindung nach 15 Jahren Betriebszugehörigkeit3.000 Euro22.500 EuroKostenfrei beraten lassen
Abfindung nach 15 Jahren Betriebszugehörigkeit3.500 Euro26.250 EuroKostenfrei beraten lassen
Abfindung nach 15 Jahren Betriebszugehörigkeit4.000 Euro30.000 EuroKostenfrei beraten lassen
Abfindung nach 15 Jahren Betriebszugehörigkeit4.500 Euro33.750 EuroKostenfrei beraten lassen
Abfindung nach 15 Jahren Betriebszugehörigkeit5.000 Euro37.500 EuroKostenfrei beraten lassen
Abfindung nach 15 Jahren Betriebszugehörigkeit5.500 Euro41.250 EuroKostenfrei beraten lassen
Abfindung nach 15 Jahren Betriebszugehörigkeit6.000 Euro45.000 EuroKostenfrei beraten lassen
BetriebszugehörigkeitMonatsgehalt in BruttoAbfindungAnspruch auf Abfindung?
Abfindung nach 15 Jahren Betriebszugehörigkeit1.000 Euro7.500 EuroKostenfrei beraten lassen
Abfindung nach 15 Jahren Betriebszugehörigkeit1.500 Euro11.250 EuroKostenfrei beraten lassen
Abfindung nach 15 Jahren Betriebszugehörigkeit2.000 Euro15.000 EuroKostenfrei beraten lassen
Abfindung nach 15 Jahren Betriebszugehörigkeit2.500 Euro18.750 EuroKostenfrei beraten lassen
Abfindung nach 15 Jahren Betriebszugehörigkeit3.000 Euro22.500 EuroKostenfrei beraten lassen
Abfindung nach 15 Jahren Betriebszugehörigkeit3.500 Euro26.250 EuroKostenfrei beraten lassen
Abfindung nach 15 Jahren Betriebszugehörigkeit4.000 Euro30.000 EuroKostenfrei beraten lassen
Abfindung nach 15 Jahren Betriebszugehörigkeit4.500 Euro33.750 EuroKostenfrei beraten lassen
Abfindung nach 15 Jahren Betriebszugehörigkeit5.000 Euro37.500 EuroKostenfrei beraten lassen
Abfindung nach 15 Jahren Betriebszugehörigkeit5.500 Euro41.250 EuroKostenfrei beraten lassen
Abfindung nach 15 Jahren Betriebszugehörigkeit6.000 Euro45.000 EuroKostenfrei beraten lassen

Diese Werte sollen eine Orientierungshilfe für die Errechnung der eigenen, individuellen Abfindung sein, die in einer geschickten Verhandlung weit höher für den Arbeitnehmer ausfallen kann. Wer also eine Kündigung nach 15 Jahren Betriebszugehörigkeit erhält und eine Abfindung als Entschädigung bekommen möchte, sollte sich dringend von einem Anwalt für Arbeitsrecht beraten und gegebenenfalls vertreten lassen. So können die höchstmögliche Abfindungssumme und weitere Vorteile – wie etwa eine Freistellung – nach 15 Jahren Betriebszugehörigkeit ausgehandelt werden.

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