VW-Abgasskandal: VW Sharan wegen Manipulationen zurückgerufen

Mit Bekanntwerden des Abgasskandals 2015 wurden bei zahlreichen Modellen des deutschen Traditionsherstellers Volkswagen illegale Abschalteinrichtungen nachgewiesen. Der Betrug wurde zunächst bei Motoren der EA189-Baureihe publik. In diesem Dieselmotor wurde eine Software entdeckt, die zu einem erhöhten Schadstoffausstoß im Straßenverkehr führt und diesen auf dem Prüfstand verschleiert. Später wurden ähnliche Abschalteinrichtungen auch im von VW als manipulationsfrei angepriesenen Nachfolgemotor EA288 entdeckt. Vom Abgasskandal ist auch der VW Sharan betroffen. 

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Rückrufcode 23R7 für Sharan-Modelle im Abgasskandal 

Seit 2017 ruft das KBA (Kraftfahrt-Bundesamt) unter dem Herstellercode 23R7 deshalb zahlreiche VW Sharan Modelle zurück. Von den mittlerweile drei Rückrufwellen sind Wagen aus den Baujahren 2007 bis 2017 betroffen, in denen eine illegale Abgas-Software nachgewiesen wurde.  

Diese erkennt, ob sich das Fahrzeug auf dem Prüfstand oder im realen Straßenverkehr bewegt. Im Regelbetrieb stößt der Sharan dann weit mehr Schadstoffe aus als angegeben – und gesetzlich erlaubt.  

Die Manipulation erfolgt beim EA189-Motor zumeist durch eine Fahrkurvenerkennung, bei EA288-Motoren auch durch eine Lenkwinkelerkennung. Beide Techniken erkennen, ob sich der VW Sharan auf dem Prüfstand oder der Straße befindet. Dies geschieht durch das Überwachen des Lenkrads oder das Erkennen von gefahrenen Kurven. Nur auf dem Prüfstand wird das Abgas dann wie vorgeschrieben gesäubert. Damit spart sich VW große Mengen des für die Abgasreinigung benötigten Harnstoffes AdBlue und hochwertigere Filteranlagen. Dieser illegale Eingriff in die Abgasmessung stellt einen Betrug am Kunden dar. 

Auch das von VW in Absprache mit dem KBA vorgenommene Softwareupdate für den Sharan im Abgasskandal entpuppte sich schnell als Mogelpackung. Nicht nur, dass sich dadurch Leistungseinbußen und erhöhter Verschleiß bei den Motoren einstellte, auch das Update selbst enthielt erneut eine illegale Abschaltautomatik.  

Diese erkennt mithilfe des sogenannten Thermofensters die Außentemperatur und fährt die Abgasreinigung herunter, wenn kalte Temperaturen vorliegen – sich der Sharan also nicht auf einem Prüfstand in einem beheizten Labor befindet. 

Was können betroffene Sharan-Fahrer tun? 

Wie von mehreren Gerichten entschieden und im Dezember 2020 auch vom EuGH bestätigt, ist die nachgerüstete Software sowie der Einsatz der Thermofenster ebenso illegal wie die ursprünglichen Manipulationen. Folglich muss Volkswagen den betrogenen Sharan-Besitzern Schadensersatz zahlen. Dieser beinhaltet in den meisten Fällen eine Rückerstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung. Die Nutzungsentschädigung ist dabei geringer als der mit dem Betrug einhergehende Wertverlust des Autos.  

Die betroffenen Sharan-Modelle 

Folgende Sharan-Modelle werden derzeit zurückgerufen:

  • VW Sharan I 2.0 TDI 
  • VW Sharan II 2.0 TDI 
  • VW Sharan II 2.0 TDI 4-Motion 

Wer sich nicht sicher ist, ob er ein betroffenes Sharan-Modell besitzt, sollte sich anwaltlich beraten lassen. Die Verbraucherrechtskanzlei VON RUEDEN prüft kostenlos und einzelfallbezogen, ob Ihr Sharan zu den illegal manipulierten Modellen im Dieselskandal gehört und ob sich eine Klage in Ihrem Fall lohnt. Unsere kostenfreie und unverbindliche Erstberatung informiert Sie über Ihre Rechte im Abgasskandal. Rufen Sie uns an unter 030 / 200 590 770 oder schreiben Sie eine Mail an info@rueden.de. Wir sind rund um die Uhr für Sie erreichbar! 

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