Lenkwinkelerkennung: Illegale Abschalteinrichtung in VW- und Audi-Fahrzeugen entdeckt
Dass der VW-Konzern und weitere Autohersteller, wie Daimler, unzulässige Abgaseinrichtungen zur Abgasmanipulation in ihre Dieselfahrzeuge eingebaut haben, ist dank des Abgasskandals bekannt. Die ganze Kreativität der Autobauer zeigt sich aber in der Vielfalt der Abschalteinrichtungen. Eine Art ist die Lenkwinkelerkennung in VW- und Audi-Modellen.
Neben der Fahrkurvenerkennung hat der VW-Konzern auch die Lenkwinkelerkennung als Abschalteinrichtung in einige Dieselfahrzeuge verbaut. Die Funktion ist hier ähnlich: Die Software in der Motorsteuerung erkennt anhand der Lenkbewegungen, ob sich das Fahrzeug auf dem Prüfstand einer Zulassungsbehörde befindet oder im Straßenverkehr. Denn: In Testsituationen fährt das Auto überwiegend geradeaus; Lenkbewegungen sind nur minimal ausgeprägt. Wird das Lenkrad jedoch oft und stark eingeschlagen – wie bei normaler Nutzung –, geht die intelligente Software davon aus, dass sich der Wagen auf der Straße befindet und nicht in einer Prüfsituation.
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Die Software reagiert auf diese Unterschiede, um die Abgasreinigung des Fahrzeugs zu steuern. Bei geringen Lenkbewegungen reinigt der Wagen die Abgase vollumfänglich, um in den Tests der Zulassungsbehörden die gesetzlichen Grenzwerte für gesundheits- und umweltschädliche Stickoxide (NOx) einzuhalten. So erhält das Modell seine Zulassung für den Straßenverkehr.
Die Bauteile im Motor sind aber nicht für eine umfassende Abgasreinigung vorgesehen. Da sie schnell Schaden nehmen würden, drosselt die Software die Abgasreinigung bei starken Lenkbewegungen auf der Straße. Dadurch stößt das Auto mehr Stickoxide aus als im Zulassungstest und kann die gesetzlichen Grenzwerte für NOx-Emissionen nicht mehr einhalten. Der Wagen mit Lenkwinkelerkennung fährt also auf der Straße dreckiger als auf dem Prüfstand.
Lenkwinkelerkennung laut KBA illegal
Der VW-Konzern hat die Lenkwinkelerkennung in weltweit 24.000 Dieselfahrzeugen verbaut – soweit aktuell bekannt. Dabei sind folgende Modelle der Marken VW und Audi mit den VW-Getrieben AL 1000 und DL 502 betroffen:
- VW Passat
- VW Tiguan
- VW Touareg
- Audi A7
- Audi A8
Die Lenkwinkelerkennung wird vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) seit 2017 als illegale Abschalteinrichtung eingestuft. Das bedeutet, dass diese Modelle zurückgerufen werden. In Deutschland handelt es sich aktuell um 14.000 VW- und Audi-Fahrzeuge, die in die Werkstatt zum Softwareupdate müssen.
Klage statt Fahrverboten und Stilllegung
Die Teilnahme an den amtlichen Rückrufen des KBA ist verpflichtend – so auch für die Halter eines Fahrzeugs mit eingebauter Lenkwinkelerkennung. Wer nicht am Softwareupdate teilnimmt, riskiert die Stilllegung des Fahrzeugs. Gleichzeitig drohen Fahrverbote in deutschen Städten und Ballungszentren aufgrund erhöhter Stickoxidwerte. Die einfachste Methode, diesen Problemen aus dem Weg zu gehen, ist die Abgabe des Autos. Da aufgrund des bundesweit bekannten Abgasskandals die betroffenen Fahrzeuge einen teils erheblichen Wertverlust erlitten haben, ist ein Verkauf des Wagens meist wenig lukrativ. Eine Alternative ist die Klage gegen den Autohersteller.
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der Automobilkonzern Volkswagen seine Kunden im Abgasskandal grundsätzlich entschädigen muss. In der Regel bekommt der Fahrzeughalter den Kaufpreis nach Abzug einer Nutzungsentschädigung erstattet und kann den Wagen an den Hersteller zurückgeben. Die Nutzungserstattung fällt übrigens geringer aus als der Wertverlust des Fahrzeugs.
Wenn Sie einen VW oder Audi mit Lenkwinkelerkennung fahren, sollten Sie sich unbedingt anwaltlich beraten lassen. Wir prüfen kostenlos, ob Ihr Fahrzeug betroffen ist und ob sich eine Klage in Ihrem individuellen Fall lohnt. Nutzen Sie unsere kostenfreie und unverbindliche Erstberatung, um sich über Ihre Rechte im Abgasskandal zu informieren. Schreiben Sie eine Mail an info@rueden.de oder rufen Sie uns an: 030 / 200 590 770. Wir sind rund um die Uhr für Sie erreichbar!
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