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Laut eines Gerichtsgutachtens, das im Rahmen eines Prozesses im Abgasskandal am Landgericht Offenburg erstellt wurde, enthält der Audi Q5 mit Benzinmotor eine unzulässige Abschalteinrichtung zu Manipulation der Abgasreinigung. Konkret ging es bei der gerichtlichen Untersuchung um einen Audi Q5 TFSI 2.0 der Abgasnorm Euro 6 aus dem Baujahr 2015.
Der Gutachter stellte fest, dass der Benziner bei starken Lenkbewegungen – wie sie im Straßenverkehr üblich sind – die Abgasreinigung drosselt. Wird das Lenkrad hingegen auf dem Prüfstand nur wenig eingeschlagen, reinigt das Fahrzeug die Abgase vollumfänglich. Das hat zur Folge, dass der untersuchte Audi Q5 TFSI 2.0 im Normalbetrieb mehr als 80 mg/km Stickoxide ausstieß, obwohl für die Abgasnorm Euro 6 nur 60 mg/km gesetzlich erlaubt sind. Diese Lenkwinkelerkennung ist eine Abschalteinrichtung, die schon durch den Dieselskandal bekannt geworden ist.
VW-interne Dokumente bestätigen ebenfalls die Existenz von Abschalteinrichtungen in Ottomotoren mit dem Automatikgetriebe AL 551: VW-Juristen erklären in einem internen Bericht, dass das Warmlaufprogramm zur Abgasreinigung in einer Testsituation mit einem Lenkwinkeleinschlag von unter 15 Grad aktiviert wird, im Straßenbetrieb jedoch „so gut wie nie“.
Es ist zu vermuten, dass weitere Audi-Fahrzeuge mit dem Motor TFSI 2.0 der Euronorm 6 ebenfalls eine Lenkwinkelerkennung enthalten. Diese Fahrzeuge haben den Motortyp VW EA 888 mit dem Motorcode CNCD verbaut – wohlmöglich mit illegaler Abschalteinrichtung.
Bisher ist bekannt, dass der Benzinmotor EA 888 TFSI 2.0, Abgasnorm Euro 6, in diesen Modellen eingesetzt ist:
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Rechtsanwalt und Partner
Rechtsanwältin und Expertin für Verkehrsrecht
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"Ich kann nur sagen, alles Top. Bin mehr als zufrieden und hab mich mit Audi „geeinigt“. Konnte mir dadurch einen Q5 kaufen. Kann nur Positives berichten - besonders von Frau Kuhn."
Hr. Schlosser
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