Audi im Abgasskandal: A8 wird zurückgerufen

Der Audi A8 zählt zu den Oberklassefahrzeugen des Ingolstädter Autobauers. Die Limousine wird seit 1994 produziert – mittlerweile ist die vierte Generation auf dem Markt. Nun ist der Audi A8, wie viele andere Modelle des Volkswagenkonzerns, vom Abgasskandal betroffen und wird vom Hersteller zurückgerufen. Auch in Ausführungen der Limousine wurde eine unzulässige Abschalteinrichtung zur Manipulation der Abgaswerte gefunden.

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Audi A8-Rückruf unter Code 23X6

Unter dem Herstellercode 23X6 ruft Audi die A8-Modelle zurück, in denen ein 3-Liter-V6-Dieselmotor vom Typ EA897 oder ein 4-Liter-V8-Dieselmotor vom Typ EA898 verbaut ist. Betroffen sind dabei die Autos, die zwischen 2009 und 2017 hergestellt worden sind. Für diese A8-Fahrzeuge hat das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) Pflichtrückrufe angeordnet. Das bedeutet, Audi ist als Hersteller verpflichtet, die betroffenen Fahrzeuge in die Werkstätten zurückzurufen. Gleichzeitig sind die A8-Besitzer verpflichtet, den Rückrufen zu folgen, sobald sie vom Hersteller darüber informiert werden.

Update Juli 2020: Das KBA ruft weitere Audi A8 mit dem 4,2 Liter Motor zurück, die zwischen 2009 und 2014 gebaut wurden.

A8 reguliert Abgasreinigung automatisch – und unzulässig

In der Werkstatt soll die illegale Abschalteinrichtung im zurückgerufenen A8 deaktiviert werden. Der Audi A8 mit V6- und V8-Motor hat bisher anhand der Lenkbewegungen erkannt, ob er sich in einer Testsituation befindet oder im normalen Straßenverkehr. Auf dem Prüfstand des KBA – bei geringen Lenkbewegungen – aktiviert das Fahrzeug die Abgasreinigung vollständig. So kann der A8 die gesetzlich vorgegebenen Abgasgrenzwerte im Test einhalten.

Auf der Straße wird die Abgasreinigung automatisch heruntergefahren, um den Motor zu schonen. Dadurch stößt der A8 mehr Stickoxide (NOx) aus und überschreitet damit die zulässigen Grenzwerte für Schadstoffe. Das KBA fordert in den Rückrufen nun die „Entfernung unzulässiger Abschalteinrichtungen bzw. der unzulässigen Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems (Lenkwinkelerkennung)“.

Gericht urteilt zugunsten eines Audi A8-Halters

Im Juli 2019 entschied das Landgericht Erfurt im Sinne eines A8-Fahrers, dass Volkswagen als Mutterkonzern von Audi einen Audi A8 mit der Abgasnorm Euro 5 zurückkaufen muss. VW wurde verpflichtet, den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung an den Fahrzeughalter zu erstatten. Die Urteilsbegründung: Der VW-Konzern habe die Käufer getäuscht als er Fahrzeuge mit einer illegalen Abschalteinrichtung auf den Markt brachte. Der Käufer hat einen Kaufvertrag geschlossen, ohne über die Abgasmanipulationen informiert worden zu sein. Daher entschied das Landgericht Erfurt, dass der Kaufvertrag rückabgewickelt werden muss.

Sie möchten wissen, ob Sie mit Ihrem Audi A8 ein ähnliches Urteil vor Gericht erreichen können? Wir beraten Sie gern und schätzen in einem kostenlosen Erstgespräch ein, ob Sie Anspruch auf Kaufpreisrückerstattung oder Schadensersatz haben. Sie erreichen uns unter der Nummer 030 – 200 590 770 oder unter der Mailadresse  info@rueden.de. Kontaktieren Sie uns!

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