Dieselskandal: Audi-Rückrufe wegen Betrugssoftware

Immer wieder wird bekannt, dass weitere Modelle des Ingolstädter Autobauers Audi vom Abgasskandal betroffen sind und zurückgerufen werden müssen. Zunächst waren ältere Modelle aus den Baujahren 2009 bis 2013 in den Audi-Dieselskandal verwickelt. Die erste verpflichtende Audi-Rückrufaktion von 2018 galt unter anderem für die Modelle A4, A5, A8, Q5 und Q7. Dieser Rückruf von Audi betraf weltweit 127.000 Fahrzeuge mit Dieselmotoren, wovon allein 77.600 Autos in Deutschland zugelassen waren.

Audi empfahl den Haltern daraufhin, die zurückgerufenen Fahrzeuge, die die gesetzlich vorgegebenen Stickoxidgrenzwerte nicht einhalten konnten, gegen neuere Modelle mit der Abgasnorm Euro 6 einzutauschen. Diese sollten sauberer und daher nicht von Rückrufen betroffen sein. Doch es kam anders: Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) ordnete auch Rückrufe für neuere Audi-Modelle wie den A6 und A7 wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen zur Abgasmanipulation an. Damit stellen selbst die jüngeren Audi-Modelle keine Alternative für betroffene Dieselfahrer mehr dar. Mittlerweile sind auch der SUV Audi Q3 und der Sportwagen Audi TT mit dem Motortyp EA189 von den Rückrufen betroffen.

Welche Dieselfahrzeuge sind vom Audi Rückruf betroffen?

Die Audi-Modelle aus den folgenden Baujahren mit dem Dieselmotor EA189 werden amtlich und verpflichtend zurückgerufen:

Audi-ModellBaujahr
Rückruf Audi A12010-2014
Rückruf Audi A32007-2015
Rückruf Audi A42007-2018
Rückruf Audi A52007-2018
Rückruf Audi A62010-2018
Rückruf Audi Q32007-2018
Rückruf Audi Q52010-2018
Rückruf Audi TT2008-2013

Zudem sind Modelle mit den Motoren V6, wie etwa in Audi 3,0 TDI-Autos, und V8 von Audi-Rückrufen betroffen. Es geht konkret um diese Fahrzeuge und Baujahre:

Audi-Modell Baujahr
Rückruf Audi A42007-2018
Rückruf Audi A52007-2018
Rückruf Audi A62010-2018
Rückruf Audi A72010-2018
Rückruf Audi A82010-2018
Rückruf Audi Q32007-2018

Update 28. November 2019: Nun sind auch die Modelle A4, A6 und A8 mit der Abgasnorm Euro 4 vom Dieselskandal betroffen. Fahrzeuge aus den Baujahren 2003 bis 2009 werden zurückgerufen.

Hintergründe zum Rückruf: Audis Abschalteinrichtungen

In den von den Rückrufen betroffenen Audi-Modellen sind unzulässige Abschalteinrichtungen verbaut, wie die Fahrkurvenerkennung oder die Lenkwinkelerkennung, die die Abgasreinigung während der Fahrt im Straßenverkehr unterdrücken. Während des Normalbetriebs können diese Fahrzeuge die gesetzlichen Grenzwerte für gesundheitsschädliche Stickoxide (NOx) nicht einhalten. Nur auf dem Prüfstand – beispielsweise des KBA – aktiviert eine Software die Abgasreinigung in vollem Umfang. Dadurch werden die Grenzwerte in Prüfsituationen eingehalten. So konnten Audi-Modelle eine Zulassung erhalten, die ihnen eigentlich nicht zusteht. Von einer Umweltfreundlichkeit der fraglichen Diesel-Modelle kann keine Rede mehr sein. Mit der reduzierten Abgasreinigung im Straßenverkehr tragen die betroffenen Dieselfahrzeuge von Audi zur Luftverschmutzung bei. Besonders in Städten mit hoher Feinstaubbelastung drohen daher Fahrverbote, um die Stickoxidbelastung in der Luft zu minimieren.

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Audi gelobt Behebung der manipulierten Software

Im Zuge der Rückrufe setzt Audi eine neue Software in der Motorsteuerung ein. Die Abgasreinigung bei Fahrzeugen, die in den Audi-Werkstätten ein entsprechendes Softwareupdate erhalten haben, soll dann laut Hersteller in vollem Umfang funktionieren – auch im realen Straßenverkehr. Unbekannt sind jedoch die Nebenwirkungen, die mit dem Audi-Update einhergehen können. Einige Dieselfahrer berichten von einer reduzierten Motorleistung, einem erhöhten Kraftstoffverbrauch und Motorschäden. Viele Verbraucher stehen nun vor der Frage, was sie mit ihrem vom Rückruf betroffenen Audi tun sollen.

Was tun bei Audi-Rückruf?

Dieselbesitzern, die vom Audi-Abgasskandal betroffen sind, raten wir zu einer Klage gegen den Hersteller. Zahlreiche Gerichte in Deutschland haben bereits im Sinne der Verbraucher entschieden. Die Hersteller wurden in der Regel dazu verklagt, den Kaufpreis zu erstatten und das betroffene Fahrzeug zurückzunehmen. Auch Schadensersatzansprüche können geltend gemacht werden. Die Tendenz zu verbraucherfreundlichen Urteilen ist steigend.

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