Doch Quick-Freeze-Verfahren statt Vorratsdatenspeicherung?

Veröffentlicht am in Internetrecht

Zu den rechtlichen Bedenken bei der Vorratsdatenspeicherung gibt es immer noch keine zufriedenstellende Lösung, so die Auffassung der Neuen Richtervereinigung (NRV). Sie lehnt dabei weiterhin die Vorratsdatenspeicherung ab.

Die Fachgruppe Strafrecht der NRV ist auch nach erneuter Auseinandersetzung mit der Vorratsdatenspeicherung und mit möglichen Alternativen der Auffassung, dass der Eingriff in die Freiheitsrechte, den die Vorratsdatenspeicherung beinhaltet, nicht zu rechtfertigen sei. Stattdessen, so der NRV, müsse man das so genannte Quick-Freeze-Verfahren in Erwägung ziehen.

Die NRV sieht bereits die aktuellen Möglichkeiten plus das Quick-Freeze-Verfahren als ausreichend an. Die Fachgruppe betont dabei, dass selbstverständlich Straftaten im Internet zurückgedrängt bzw. möglichst verhindert werden müssen und die Strafverfolgungsorgane dabei adäquate Möglichkeiten erhalten, effektiv dagegen vorzugehen, aber es gebe auch bereits nach bestehender Rechtslage effektive Möglichkeiten, Gefahren abzuwehren und Straftaten wirksam zu verfolgen.

Man könne eben auf das Quick-Freeze-Verfahren zurückgreifen, wenn es erforderlich sein sollte, denn damit würden auch nur anlassbezogen Daten erfasst und für die Strafverfolgung verfügbar gemacht werden.

Eine wichtige Voraussetzung dafür wäre allerdings, dass dann von den Anbietern von Telekommunikations-Zugangsdiensten verlangt werden kann, in Echtzeit auf Anfragen zu reagieren. Die Neue Richtervereinigung siehe einen baldigen Regierungsentwurf als begrüßenswert und notwendig an. Ulf Thiele, Sprecher der Fachgruppe, hatte diesbezüglich gesagt:

 „Die Tradition des freiheitlichen Rechtsstaates gebietet es, vor einem die gesamte Bevölkerung erfassenden Grundrechtseingriff die effektiven milderen Mittel auszuschöpfen.“

Des Weiteren, so die Fachgruppe, sei hierzu auch erforderlich, dass präventive Maßnahmen vorangetrieben werden, z.B. müsse man PCs mit geeignete Daten schützenden Grundeinstellungen ausstatten und die Hersteller beziehungsweise Händler verpflichten, die Anwender über Sicherheitsrisiken besser aufzuklären und bei IT-Sicherheitsproblemen in Hotlines zu unterstützen. 

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