Welche Fristen gelten für die Rückzahlung der Kaution durch den Vermieter?

Die Rückzahlung der Mietkaution durch den Vermieter unterliegt bestimmten Fristen und Bedingungen, die sowohl gesetzlich als auch durch die Rechtsprechung festgelegt sind. Hier sind die wesentlichen Punkte, die Mieter und Vermieter beachten sollten:

  • Prüfungszeitraum des Vermieters: Nach Beendigung des Mietverhältnisses hat der Vermieter eine angemessene Frist, um die Wohnung auf Schäden zu überprüfen und offene Forderungen zu klären. Diese Frist beträgt in der Regel drei bis sechs Monate. Während dieser Zeit kann der Vermieter die Kaution einbehalten, um mögliche Ansprüche zu prüfen und abzurechnen.
  • Verlängerung der Frist bei offenen Forderungen: Falls noch Nebenkostenabrechnungen ausstehen oder der Vermieter andere berechtigte Ansprüche hat, kann die Frist für die Rückzahlung der Kaution verlängert werden. In solchen Fällen darf der Vermieter einen Teil der Kaution zurückhalten, bis die endgültige Abrechnung vorliegt. Dies kann bis zu zwölf Monate dauern, insbesondere wenn noch Nachzahlungen zu erwarten sind.
  • Verjährungsfrist für Ansprüche des Vermieters: Ansprüche des Vermieters gegen den Mieter verjähren sechs Monate nach Rückgabe der Mietsache (§ 548 BGB). Nach Ablauf dieser Frist kann der Vermieter keine neuen Ansprüche mehr geltend machen, die nicht bereits bekannt waren oder hätten bekannt sein müssen.
  • Verjährungsfrist für Ansprüche des Mieters: Der Anspruch des Mieters auf Rückzahlung der Kaution verjährt nach drei Jahren (§ 195 BGB). Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch auf Rückzahlung entstanden ist, also in der Regel nach Ablauf der sechsmonatigen Prüfungsfrist des Vermieters.
  • Schriftliche Aufforderung zur Rückzahlung: Wenn der Vermieter die Kaution nicht innerhalb der angemessenen Frist zurückzahlt, sollte der Mieter ihn schriftlich zur Rückzahlung auffordern und eine Frist setzen, üblicherweise zwei Wochen. Diese Aufforderung sollte dokumentiert werden, um im Streitfall Beweise vorlegen zu können.
  • Rechtliche Schritte bei Nichtzahlung: Sollte der Vermieter die Kaution auch nach Ablauf der gesetzten Frist nicht zurückzahlen, kann der Mieter rechtliche Schritte einleiten. Dies kann durch eine Klage auf Rückzahlung der Kaution erfolgen. Es ist ratsam, alle Kommunikation schriftlich zu dokumentieren, um im Streitfall Beweise vorlegen zu können.

    Zusammengefasst hat der Vermieter nach Beendigung des Mietverhältnisses eine Prüfungsfrist von drei bis sechs Monaten, um mögliche Ansprüche zu klären und die Kaution zurückzuzahlen. Bei offenen Forderungen kann diese Frist verlängert werden. Der Mieter sollte den Vermieter schriftlich zur Rückzahlung auffordern und bei Nichtzahlung rechtliche Schritte einleiten. Ansprüche des Vermieters verjähren nach sechs Monaten, während der Anspruch des Mieters auf Rückzahlung der Kaution nach drei Jahren verjährt.

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