Wann endet das Mietverhältnis im Todesfall?
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m Todesfall eines Mieters endet das Mietverhältnis nicht automatisch. Es gibt bestimmte gesetzliche Regelungen, die in einem solchen Fall greifen:
1. Fortsetzung des Mietverhältnisses
Ehepartner oder Lebenspartner
- Automatische Fortsetzung: Der Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner des verstorbenen Mieters tritt automatisch in das Mietverhältnis ein, sofern er oder sie im gemeinsamen Haushalt lebt.
Familienangehörige und andere Haushaltsmitglieder
- Eintrittsrecht: Andere Familienangehörige oder Personen, die mit dem Mieter einen gemeinsamen Haushalt geführt haben, können ebenfalls in das Mietverhältnis eintreten. Sie müssen dies dem Vermieter jedoch innerhalb eines Monats nach dem Todesfall mitteilen.
Fortsetzung durch Erben
- Erben: Wenn keine der oben genannten Personen in das Mietverhältnis eintritt, wird das Mietverhältnis mit den Erben des verstorbenen Mieters fortgesetzt. Die Erben haben jedoch ein Sonderkündigungsrecht.
2. Sonderkündigungsrecht
Kündigungsrecht der Erben
- Frist: Die Erben können das Mietverhältnis innerhalb eines Monats nach Kenntnis des Todesfalls und der Erbschaft mit der gesetzlichen Kündigungsfrist von drei Monaten kündigen.
Kündigungsrecht des Vermieters
- Frist: Der Vermieter kann das Mietverhältnis ebenfalls innerhalb eines Monats nach Kenntnis vom Tod des Mieters und der Tatsache, dass niemand in das Mietverhältnis eintritt, mit der gesetzlichen Kündigungsfrist von drei Monaten kündigen.
3. Kündigungsfristen
- Gesetzliche Kündigungsfrist: Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt in der Regel drei Monate.
- Sonderkündigungsrecht: Sowohl die Erben als auch der Vermieter haben ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von drei Monaten, das innerhalb eines Monats nach Kenntnis des Todesfalls ausgeübt werden muss.
4. Praktische Schritte
Mitteilung an den Vermieter
- Benachrichtigung: Die Erben oder eintretenden Personen sollten den Vermieter schnellstmöglich über den Todesfall informieren.
- Schriftliche Kündigung: Wenn die Erben das Mietverhältnis kündigen möchten, sollten sie dies schriftlich und fristgerecht tun.
Wohnungsübergabe
- Räumung: Die Wohnung muss geräumt und in dem Zustand übergeben werden, wie es im Mietvertrag vereinbart ist.
- Übergabeprotokoll: Es ist ratsam, ein Übergabeprotokoll zu erstellen und von beiden Parteien unterschreiben zu lassen.
Fazit
Das Mietverhältnis endet im Todesfall des Mieters nicht automatisch. Ehepartner, Lebenspartner, Familienangehörige oder andere Haushaltsmitglieder können in das Mietverhältnis eintreten. Wenn niemand eintritt, wird das Mietverhältnis mit den Erben fortgesetzt, die jedoch ein Sonderkündigungsrecht haben. Der Vermieter hat ebenfalls ein Sonderkündigungsrecht, wenn niemand in das Mietverhältnis eintritt. Es ist wichtig, den Vermieter schnellstmöglich zu informieren und alle notwendigen Schritte zur Beendigung des Mietverhältnisses zu unternehmen.