Wann kann der Vermieter bei Kündigung der Mietwohnung die Kaution einbehalten?

  • Offene Forderungen:Der Vermieter darf die Kaution einbehalten, wenn nach Beendigung des Mietverhältnisses noch offene Forderungen aus dem Mietverhältnis bestehen.
  • Zweckbindung:Die Kaution darf nur für Ansprüche verwendet werden, die tatsächlich aus dem Mietverhältnis entstanden sind.
  • Mögliche Gründe für den Einbehalt:Nachzahlungen aus offenen Betriebskostenabrechnungen
  • Fristen für den Einbehalt:Für die Prüfung von Ansprüchen: in der Regel bis zu 6 Monate
  • Teilweise Einbehaltung:Der Vermieter darf oft nur einen angemessenen Teil der Kaution einbehalten, nicht zwangsläufig den gesamten Betrag.
  • Begründungspflicht:Der Vermieter muss den Einbehalt der Kaution begründen und dem Mieter eine Abrechnung vorlegen.
  • Sonderfall Nebenkosten:Für noch ausstehende Nebenkostenabrechnungen darf der Vermieter einen angemessenen Teil einbehalten, wenn eine Nachzahlung zu erwarten ist.

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