Kündigung der Mietwohnung wegen Eigenbedarf

Hier sind die wichtigsten Punkte zur Kündigung einer Mietwohnung wegen Eigenbedarf:

  1. Berechtigte Personen:
  • Der Vermieter kann für sich selbst, nahe Familienangehörige oder Haushaltsangehörige Eigenbedarf anmelden.
  • Zu den nahen Angehörigen zählen z.B. Ehepartner, Kinder, Eltern, Geschwister und Enkel.
  1. Begründung:
  • Der Eigenbedarf muss konkret und nachvollziehbar begründet werden.
  • Es muss erklärt werden, warum gerade diese Wohnung benötigt wird.
  1. Formelle Anforderungen:
  • Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und eigenhändig unterschrieben sein.
  • Sie muss den Kündigungsgrund, die einziehende Person und eine Begründung enthalten.
  1. Kündigungsfristen:
  • Bei Mietdauer bis 5 Jahre: 3 Monate
  • Bei Mietdauer 5-8 Jahre: 6 Monate
  • Bei Mietdauer über 8 Jahre: 9 Monate
  1. Widerspruchsrecht des Mieters:
  • Der Mieter kann innerhalb von 2 Monaten nach Erhalt der Kündigung Widerspruch einlegen.
  • Gründe können z.B. Härtefälle wie hohes Alter oder Krankheit sein.
  1. Einschränkungen:
  • Bei Sozialwohnungen oder umgewandelten Mietwohnungen können Sperrfristen von 3-10 Jahren gelten.
  • Juristische Personen (z.B. GmbHs) können keinen Eigenbedarf anmelden.
  1. Rechtsmissbrauch:
  • Der Eigenbedarf darf nicht nur vorgeschoben sein.
  • Nach dem Auszug des Mieters muss der angegebene Grund tatsächlich umgesetzt werden.

Bei Unsicherheiten sollten sich sowohl Vermieter als auch Mieter rechtlich beraten lassen, da die Regelungen komplex sind und Fehler zu Unwirksamkeit der Kündigung führen können.

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