Was ist zu beachten bei der Kündigung der Wohnung durch den Vermieter

Bei der Kündigung einer Wohnung durch den Vermieter sind folgende wichtige Punkte zu beachten:

  1. Kündigungsgrund:
    Der Vermieter benötigt einen triftigen Grund für die Kündigung, wie z.B.:
  • Eigenbedarf
  • Erhebliche Vertragsverletzung durch den Mieter
  • Hinderung an angemessener wirtschaftlicher Verwertung
  1. Schriftform:
    Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und eigenhändig vom Vermieter unterschrieben sein.
  2. Begründung:
    Der Kündigungsgrund muss im Kündigungsschreiben konkret benannt und erläutert werden.
  3. Kündigungsfristen:
    Je nach Mietdauer gelten unterschiedliche Fristen:
  • Bis 5 Jahre: 3 Monate
  • 5-8 Jahre: 6 Monate
  • Über 8 Jahre: 9 Monate
  1. Zustellung:
    Die Kündigung muss dem Mieter nachweisbar zugehen, am besten per Einschreiben mit Rückschein.
  2. Sozialklausel:
    Der Mieter kann der Kündigung widersprechen, wenn sie eine besondere Härte darstellt (z.B. hohes Alter, Krankheit).
  3. Fristlose Kündigung:
    Nur bei schwerwiegenden Vertragsverletzungen möglich, z.B. Mietrückstand von mehr als 2 Monatsmieten.
  4. Räumungsklage:
    Wenn der Mieter nicht auszieht, muss der Vermieter eine Räumungsklage einreichen.
  5. Kündigungsschutz:
    In bestimmten Fällen (z.B. Sozialwohnungen) gelten besondere Schutzrechte für Mieter.
  6. Beratung einholen:
    Bei Unsicherheiten sollten sowohl Vermieter als auch Mieter rechtlichen Rat einholen.

Der Vermieter sollte alle formalen und inhaltlichen Anforderungen sorgfältig beachten, da Fehler die Kündigung unwirksam machen können.

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