Welche Fristen muss man bei der Nebenkostenabrechnung einhalten?

  1. Abrechnungsfrist für Vermieter:
  • Der Vermieter hat 12 Monate Zeit nach Ende des Abrechnungszeitraums, um die Nebenkostenabrechnung zu erstellen und dem Mieter zuzustellen.
  • Beispiel: Für den Abrechnungszeitraum 01.01.2023 – 31.12.2023 muss die Abrechnung bis spätestens 31.12.2024 beim Mieter eingehen.
  1. Zahlungsfrist für Mieter:
  • Bei einer Nachforderung haben Mieter in der Regel 30 Tage Zeit, um den geforderten Betrag zu zahlen.
  1. Widerspruchsfrist für Mieter:
  • Mieter haben 12 Monate Zeit nach Erhalt der Abrechnung, um Widerspruch einzulegen.
  1. Korrekturmöglichkeit für Vermieter:
  • Vermieter können die Abrechnung innerhalb der 12-monatigen Abrechnungsfrist korrigieren.
  1. Verjährungsfrist:
  • Ansprüche aus der Nebenkostenabrechnung verjähren nach 3 Jahren.

Wichtige Konsequenzen:

  • Verpasst der Vermieter die 12-monatige Abrechnungsfrist, verfällt sein Anspruch auf Nachzahlungen.
  • Guthaben müssen auch bei verspäteter Abrechnung an den Mieter ausgezahlt werden.
  • Mieter sollten trotz Widerspruch zunächst unter Vorbehalt zahlen, um Verzug zu vermeiden.

Es ist wichtig zu beachten, dass diese Fristen gesetzlich geregelt sind und in der Regel nicht zu Ungunsten des Mieters verändert werden können.

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