Was sind die häufigsten Gründe für Widersprüche gegen die Nebenkostenabrechnung?

  1. Verspätete oder fehlende Abrechnung:
    Der Vermieter muss die Abrechnung innerhalb von 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums vorlegen. Bei Versäumnis können Mieter Nachforderungen zurückweisen.
  2. Abrechnung nicht umlagefähiger Kosten:
    Häufig werden Kosten abgerechnet, die nicht auf Mieter umgelegt werden dürfen, wie:
  • Verwaltungskosten
  • Reparatur- und Instandhaltungskosten
  • Kosten für Rücklagen
  1. Fehlerhafte Verteilerschlüssel:
    Die Verteilung der Kosten muss dem im Mietvertrag vereinbarten Schlüssel entsprechen. Häufige Fehler sind:
  • Falsche Wohnflächenangaben
  • Unzulässige Änderungen des Verteilerschlüssels
  1. Unvollständige oder unklare Abrechnung:
    Fehlende wichtige Angaben wie Gesamtkosten, Erläuterung des Verteilerschlüssels oder Berechnung des Mieteranteils.
  2. Fehler bei der Heizkostenabrechnung:
  • Falsche Verteilung zwischen Grund- und Verbrauchskosten
  • Abrechnung von Reparaturkosten als Wartungskosten
  1. Nichtberücksichtigung von Leerstand oder Gewerbe:
    Kosten für leerstehende Wohnungen oder Gewerbeeinheiten dürfen nicht auf Mieter umgelegt werden.
  2. Falscher Abrechnungszeitraum:
    Besonders bei Mieterwechsel wird oft der falsche Zeitraum abgerechnet.
  3. Nichtberücksichtigung von Vorauszahlungen:
    Geleistete Vorauszahlungen müssen korrekt von den Gesamtkosten abgezogen werden.
  4. Rechenfehler oder Zahlendreher:
    Einfache mathematische Fehler, die zu falschen Ergebnissen führen.
  5. Doppelte Abrechnung von Kosten:
    Wenn bestimmte Posten versehentlich zweimal berechnet werden.

Mieter sollten ihre Nebenkostenabrechnung sorgfältig auf diese Punkte prüfen und bei Fehlern innerhalb von 12 Monaten schriftlich Widerspruch einlegen.

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