Widersprüche und Fristen bei der Nebenkostenabrechnung

Hier sind die wichtigsten Punkte zu Widersprüchen und Fristen bei der Nebenkostenabrechnung:

  1. Widerspruchsfrist:
  • Mieter haben 12 Monate Zeit, um gegen eine Nebenkostenabrechnung Widerspruch einzulegen.
  • Die Frist beginnt mit dem Erhalt der Abrechnung.
  1. Form des Widerspruchs:
  • Der Widerspruch muss schriftlich erfolgen.
  • Es empfiehlt sich, den Widerspruch per Einschreiben mit Rückschein zu versenden.
  1. Begründung des Widerspruchs:
  • Der Widerspruch sollte konkret begründet werden.
  • Allgemeine Floskeln oder unbegründete Behauptungen reichen nicht aus.
  1. Zahlungsfrist:
  • Trotz Widerspruch gilt eine Zahlungsfrist von 30 Tagen für Nachforderungen.
  • Bei Widerspruch sollte unter Vorbehalt gezahlt werden.
  1. Frist für die Erstellung der Abrechnung:
  • Der Vermieter hat 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums Zeit, die Abrechnung zu erstellen.
  • Bei Verspätung verfällt der Anspruch auf Nachzahlungen.
  1. Belegeinsicht:
  • Mieter haben das Recht, Einsicht in die Originalbelege zu verlangen.
  • Dies sollte innerhalb der 12-monatigen Widerspruchsfrist erfolgen.
  1. Korrektur durch den Vermieter:
  • Der Vermieter kann die Abrechnung innerhalb der 12-Monatsfrist korrigieren.
  • Nach Ablauf der Frist sind nur noch Korrekturen zugunsten des Mieters möglich.
  1. Verjährungsfrist:
  • Ansprüche aus der Nebenkostenabrechnung verjähren nach 3 Jahren.

Es ist wichtig, dass Mieter ihre Rechte kennen und die Fristen beachten, um ihre Interessen bei der Nebenkostenabrechnung zu wahren.

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