Wie Sie sich als Mieter ihre Nebenkosten mit der Steuererklärung zurückholen

Hier sind die wichtigsten Punkte, wie Sie sich als Mieter Ihre Nebenkosten mit der Steuererklärung zurückholen können:

  1. Absetzbare Nebenkosten:
  • Haushaltsnahe Dienstleistungen wie Reinigungskosten, Gartenpflege, Winterdienst
  • Handwerkerleistungen wie Schornsteinfeger, Wartungsarbeiten, Reparaturen
  1. Nicht absetzbar sind:
  • Verbrauchsabhängige Kosten wie Strom, Wasser, Heizung
  • Müllgebühren, Grundsteuer
  1. Höhe der Steuerermäßigung:
  • 20% der Arbeitskosten für haushaltsnahe Dienstleistungen, max. 4.000 Euro pro Jahr
  • 20% der Arbeitskosten für Handwerkerleistungen, max. 1.200 Euro pro Jahr
  1. Voraussetzungen:
  • Kosten müssen in der Nebenkostenabrechnung detailliert aufgeführt sein
  • Nur Arbeits- und Fahrtkosten sind absetzbar, keine Materialkosten
  • Zahlung muss per Überweisung oder Lastschrift erfolgt sein
  1. Vorgehen:
  • Relevante Posten aus der Nebenkostenabrechnung identifizieren
  • Beträge in der Anlage „Haushaltsnahe Aufwendungen“ der Steuererklärung eintragen
  • Bei unklarer Aufschlüsselung den Vermieter um eine separate Bescheinigung bitten
  1. Auch absetzbar:
  • Kosten für Minijobber im Haushalt (max. 510 Euro Steuerbonus pro Jahr)
  • Umzugskosten, wenn der Umzug beruflich bedingt war
  1. Wichtig:
  • Belege aufbewahren
  • Bei Unklarheiten einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein konsultieren

Durch sorgfältige Prüfung und Eintragung dieser Kosten können Sie einen Teil Ihrer Nebenkosten über die Steuererklärung zurückerhalten.

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