Darauf sollten Sie bei Ihrer Nebenkostenabrechnung achten
- Fristgerechte Zustellung:
Der Vermieter muss die Abrechnung spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums vorlegen.
- Vollständigkeit und Übersichtlichkeit:
Die Abrechnung muss alle erforderlichen Angaben enthalten wie Abrechnungszeitraum, Gesamtkosten, Verteilerschlüssel und Berechnung des Mieteranteils.
- Umlagefähige Kosten:
Nur im Mietvertrag vereinbarte und gesetzlich zulässige Kosten dürfen umgelegt werden. Reparatur- und Verwaltungskosten sind nicht umlagefähig.
- Korrekter Verteilerschlüssel:
Die Kostenverteilung muss dem im Mietvertrag vereinbarten Schlüssel entsprechen.
- Berücksichtigung von Vorauszahlungen:
Die geleisteten Vorauszahlungen müssen korrekt verrechnet sein.
- Warmwasserkosten:
Diese müssen nach tatsächlichem Verbrauch abgerechnet werden, nicht geschätzt.
- Heizkostenabrechnung:
Prüfen Sie die korrekte Verteilung zwischen Grund- und Verbrauchskosten.
- Berücksichtigung von Leerstand und Gewerbe:
Kosten für leerstehende Wohnungen oder Gewerbeeinheiten dürfen nicht auf Mieter umgelegt werden.
- Richtiger Abrechnungszeitraum:
Besonders bei Mieterwechsel ist auf den korrekten Zeitraum zu achten.
- Wirtschaftlichkeit:
Der Vermieter ist verpflichtet, wirtschaftlich zu handeln und unnötige Kosten zu vermeiden.
Bei Zweifeln haben Sie das Recht auf Einsicht in die Originalbelege. Nutzen Sie im Zweifelsfall die 12-monatige Widerspruchsfrist und holen Sie sich professionelle Hilfe, z.B. von einem Mieterverein oder spezialisierten Anwalt.