Muss ich dem Vermieter Schimmel in der Wohnung melden?
Ja, als Mieter müssen Sie dem Vermieter Schimmel in der Wohnung melden. Hier sind die wichtigsten Punkte dazu:
- Es besteht eine gesetzliche Anzeigepflicht für Mieter, Schimmelbefall dem Vermieter unverzüglich zu melden (§ 536c BGB).
- Die Meldung sollte schriftlich erfolgen, z.B. per E-Mail oder Brief, um sie später nachweisen zu können.
- Durch die rechtzeitige Meldung ermöglichen Sie dem Vermieter, schnell zu reagieren und größere Schäden zu verhindern.
- Wenn Sie den Schimmel nicht oder zu spät melden, riskieren Sie:Schadensersatzforderungen des Vermieters
- Nach der Meldung ist der Vermieter verpflichtet, den Schaden zu untersuchen und zu beseitigen, sofern Sie als Mieter den Schimmel nicht selbst verursacht haben.
- Dokumentieren Sie den Schimmelbefall zusätzlich mit Fotos. Dies kann bei späteren Streitigkeiten hilfreich sein.
Zusammengefasst: Eine unverzügliche schriftliche Meldung an den Vermieter ist nicht nur Ihre Pflicht als Mieter, sondern auch in Ihrem eigenen Interesse, um Ihre Rechte zu wahren und größere Schäden zu vermeiden.