Barmenia Lebensversicherung a.G. verwendet jahrelang fehlerhafte Widerrufsbelehrungen – Ihre Chance für eine lohnende Umschuldung

Veröffentlicht am in Versicherungsrecht

Widerruf von Darlehensvertrag für Baufinanzierung mit der Barmenia Lebensversicherung a.G. zwecks Umschuldung wirtschaftlich sinnvoll und noch nach Jahren möglich

Die Barmenia Lebensversicherung a.G. hat über Jahre Verträge zur Baufinanzierung mit fehlerhaften Widerrufsbelehrungen versehen. Da das Bürgerliche Gesetzbuch einen Fristbeginn für den Widerruf bei einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung ausschließt, bietet sich auch nach mehreren Jahren seit Vertragsschluss noch die Möglichkeit, den Darlehensvertrag zu widerrufen. Gerade bei Baufinanzierungen ist dies besonders sinnvoll, um umzuschulden und gegebenenfalls mehrere Tausend Euro zu sparen. Denn die Zinssätze, zu denen die Darlehensverträge ursprünglich abgeschlossen wurden, liegen in der Regel deutlich über den heute üblichen Zinssätzen.

Anforderungen an eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung

Ob eine Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist, hängt maßgeblich davon ab, ob sie mit dem zum Zeitpunkt ihrer Erstellung gültigen vom Gesetzgeber veröffentlichten Muster übereinstimmt oder nicht. Stimmt sie überein, genießt der Kreditgeber einen besonderen Schutz (sogenannter Vertrauensschutz). Er darf darauf vertrauen, dass der Gesetzgeber keinen Fehler gemacht hat, als er das Muster erstellte. Sollte die Belehrung aber vom Muster abweichen, ist dies ein Anhaltspunkt dafür, dass der Kreditgeber sich mit den Voraussetzungen einer ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung auseinandergesetzt hat. Dann muss er aber auch ein Ausbleiben des Fristbeginns im Falle der Fehlerhaftigkeit hinnehmen.

Abweichungen der Widerrufsbelehrung der Barmenia Lebensversicherung a.G. aus dem Jahr 2008 vom gesetzlichen Muster

Die Widerrufsbelehrung der Barmenia Lebensversicherung a.G. aus dem Jahr 2008 enthält genau solche Abweichungen. Beispielsweise fehlt ein kompletter Absatz des Musters, der auf Besonderheiten des Widerrufs bei Finanzierung der Überlassung einer Sache durch den Darlehensvertrag hinweist. Im Hinblick auf den Fristbeginn wurden zwei zu unterschiedlichen Zeitpunkten gültige Muster miteinander vermischt. Insbesondere fehlt aber auch der Abschluss der Widerrufsbelehrung, der bis zum 10.06.2010 durch Ort, Datum und Unterschriftsleiste sowie die Worte „Ende der Widerrufsbelehrung“ gekennzeichnet sein sollte. Aufgrund dieser Abweichungen vom gesetzlichen Muster hat bei Fehlerhaftigkeit der Widerrufsbelehrung auch keine Widerrufsfrist begonnen.

Fehler der Widerrufsbelehrung der Barmenia Lebensversicherung a.G. – Verwirrung beim Verbraucher durch Unklarheit des Fristbeginns und überflüssige Zusätze

Die Information, die Widerrufsfrist beginne „frühestens mit Erhalt dieser Belehrung“ ist nicht umfassend, sondern irreführend (so auch der Bundesgerichtshof, Az. VIII ZR 219/08). Denn die Formulierung „frühestens“ eröffnet auch die Möglichkeit, dass die Frist erst später zu laufen beginnt – wovon genau der Fristbeginn abhängt, lässt die Widerrufsbelehrung allerdings offen. Dies führt dazu, dass der Darlehensnehmer überhaupt nicht erkennen kann, wann die Frist beginnt und wann sie endet. Der Teil der Belehrung, der auf finanzierte Geschäfte hinweist und doppelt so lang ist wie die eigentliche Widerrufsbelehrung, ist überflüssig und geeignet, das Verständnis des Verbrauchers im Hinblick auf den wesentlichen Inhalt der Widerrufsbelehrung zu schmälern, ihm damit die Ausübung seines Widerrufsrechts unnötig kompliziert zu machen (Bundesgerichtshof, Az. I ZR 55/00). 

Widerrufsbelehrungen anderer Banken, die ähnliche Fehler enthalten:

  • Berliner Bank 12.09.2006
  • DBV-Winterthur 2009
  • Deutsche Genossenschafts-Hypothekenbank AG 08.03.2004
  • Dresdner Bank AG 19.04.2008
  • ING DiBa 26.07.2007
  • Sparkasse Ratlingen 28.11.2002
  • Swiss Life AG 25.06.2009
  • Westdeutsche ImmobilienBank 12.01.2006
  • Zahnärztekammer Nordrhein 13.10.2009

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