Immobilienkredit bei der Bank 1 Saar widerrufen

Veröffentlicht am in Bank- und Kapitalmarktrecht

Darlehensnehmer, die zur Immobilienfinanzierung einen Kredit bei der Bank 1 Saar zu hohen Zinskonditionen aufnahmen, könnten durch einen Widerruf des Vertrags bei der Bank 1 Saar viel Geld für hohe Zinsen sparen. Es lohnt sich, mit der Bank einvernehmlich die Zinslast zu senken oder Anschlusskredite mit deutlich niedrigerer Zinslast aufzunehmen. Der beste Aspekt eines Widerrufs: Die Vorfälligkeitsentschädigung, die Kreditinstitute von ihren Kunden verlangen, die vorzeitig den Kreditvertrag kündigen, wird vermieden. Auch dadurch lässt sich eine Menge Geld sparen.

Rechtliche Verankerung des Widerrufsrechts

Diese Ausstiegsoption aus teuer gewordenen Altverträgen der Bank 1 Saar basiert auf folgender rechtlicher Grundlage: Der Gesetzgeber räumte Darlehensnehmern, die für private Zwecke Kredite aufnehmen, ein Widerrufsrecht ein. Das Verbraucherwiderrufsrecht soll private Bankkunden gegenüber Unternehmen, die oftmals einen wirtschaftlichen und rechtlichen Informationsvorsprung haben, schützen. Bankkunden sollen die Möglichkeit haben, in Ruhe erneut die Vor- und Nachteile des Vertrags zu durchdenken. Banken wie die Bank 1 Saar müssen bei Abschluss eines Darlehensvertrags ihre Kunden ordnungsgemäß über ihr Widerrufsrecht belehren. Kommen sie dieser Pflicht nicht nach, können Verbraucher durch die Rechtsprechung deutscher Gerichte auch Jahre nach dem Vertragsschluss den Vertrag noch widerrufen. Denn durch fehlerhafte Widerrufsbelehrungen wird den Bankkunden der Weg zu einem erfolgreichen Widerruf erschwert. Trotz vorgegebener Musterbelehrungen zeigen etliche Widerrufsbelehrungen in Deutschland, wie auch einige der Bank 1 Saar, Fehler.

Von der Bundesregierung vorgeschlagene Gesetzesänderung soll das noch lange Zeit erklärbare Widerrufsrecht streichen

Allerdings ist Eile geboten. Eine Gesetzesänderung soll das „ewige“ Widerrufsrecht abschaffen. Ab dem 21. Juni 2016 sollen Darlehensverträge, die zwischen 2002 und 2010 geschlossen wurden, nicht mehr widerrufen werden können. Verbrauchern bleibt somit nur etwas über ein halbes Jahr, um die Verträge mit der Bank 1 Saar prüfen zu lassen und gegebenenfalls den Widerruf zu erklären. Obwohl dies nach einer großzügigen Fristenregelung klingt, rät die Kanzlei VON RUEDEN zu zügigem Handeln. Denn ein erfolgreicher Widerruf braucht Vorbereitung, um juristisch fundiert zu sein.

Bank 1 Saar verwendete uneinheitliche Terminologie – „Widerrufsrecht“ wird zu „Widerspruchsrecht“

Auch Widerrufsbelehrungen der Bank 1 Saar aus der Zeit um 2005 bieten juristisch geschulten Augen Angriffsfläche. So sprach die Bank 1 Saar in betroffenen Widerrufsbelehrungen uneinheitlich einerseits über das Widerrufsrecht und andererseits über ein Widerspruchsrecht. Ob das genannte Widerspruchsrecht nun gleichbedeutend mit dem Widerrufsrecht ist oder was es anderenfalls bedeuten soll, bleibt dem juristisch nicht vorgebildeten Verbraucher im Zweifel unklar. Eine Unklarheit in der Terminologie kann aber dazu führen, dass Kunden der Bank 1 Saar ihr Widerrufsrecht aus Unwissenheit nicht effektiv ausüben können.

Unvollständige Belehrung zu Widerrufsfolgen bei der Bank 1 Saar: Frist zur Erfüllung der Pflichten aus dem Widerruf fehlt

Weiterhin fehlt in Belehrungen der Bank 1 Saar ein Hinweis zu der Frist, in der Darlehensnehmer nach dem Widerruf ihre Rückgewährpflichten erfüllen müssen. Dieser Hinweis könnte für einige Verbraucher jedoch essentiell sein bei der Entscheidung, den Widerruf zu erklären oder nicht. Denn er betrifft die wichtige Frage der Finanzplanung.

Ausstiegsoption von den Anwälten der Rechtsanwaltskanzlei VON RUEDEN prüfen lassen – kostenlose Erstprüfung

Für Bankkunden der Bank 1 Saar, die im Bankrecht keine vertieften Kenntnisse haben, kann es schwierig sein, fehlerhafte Passagen in Belehrungen der Bank 1 Saar erkennen zu können. Auch die Einschätzung, ob diese Fehler eine Chance für den Ausstieg aus dem Kredit eröffnen, braucht Erfahrung im Verbraucherrecht. Mit Hilfe der kostenlosen Erstprüfung Ihrer Vertragsunterlagen durch die Kanzlei VON RUEDEN können Sie einschätzen, ob sich ein Widerruf lohnt.

Ihre Vorteile nach Inanspruchnahme unserer kostenlosen Ersteinschätzung: 

    • Sie wissen, ob Ihre Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist.
    • Wir sagen Ihnen, wie die Gerichte gerade zu Ihrem Fall entscheiden.
    • Wir nennen Ihnen Ihr Einsparpotential beim Widerruf.
    • Wir sagen Ihnen, was die Rechtsdurchsetzung kostet.
    • Wir sagen Ihnen, wie lange es dauert, bis Sie aus dem Vertrag herauskommen.

 Kurz: Sie wissen, was Ihnen zusteht und was es kostet!

 

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