Was muss der Arbeitgeber bei Hitze im Homeoffice tun?

Veröffentlicht am in Arbeitsrecht

Der Sommer mit seinen heißen Tagen macht auch Arbeitnehmern während der Arbeitszeit zu schaffen. Wer im Homeoffice statt im Büro arbeitet, hat es nicht immer leichter, etwa wenn es sich um eine Dachgeschosswohnung handelt und es – anders als im Büro – keine Klimaanlage gibt. Seit der Corona-Pandemie hat das Homeoffice aber an Beliebtheit gewonnen und vielen Angestellten steht mittlerweile kein fester Arbeitsplatz im Büro mehr zur Verfügung. Welche Pflichten hat der Arbeitgeber, wenn Arbeitnehmer bei sommerlicher Hitze im Homeoffice arbeiten?

Hitze im Büro: Arbeitgeber muss Maßnahmen ergreifen

Verschiedene Gesetze und Verordnungen regeln die Pflichten von Arbeitgebern zum Schutz der Angestellten. So schreibt die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättVO) vor, dass ab bestimmten Raumtemperaturen im Büro Maßnahmen ergriffen werden müssen. Liegt die Temperatur im Büro bei 26 bis 30 Grad, muss der Arbeitgeber zum Beispiel flexiblere Arbeitszeiten genehmigen, um die Tätigkeit in kühlere Stunden verlegen zu können. Zudem kann er den Dresscode lockern, falls es im Büro einen gibt. Bei 30 bis 35 Grad ist der Arbeitgeber verpflichtet, Getränke wie Wasser oder Schorlen zur Verfügung zu stellen. Ab einer Raumtemperatur von über 35 Grad ist das Büro als Arbeitsraum nicht mehr geeignet. Um die Temperatur im Raum zu senken, kann der Arbeitgeber beispielsweise Vorhänge oder Sonnenschutzfolien anbringen oder Ventilatoren aufstellen.

Wie sieht es aber aus, wenn Arbeitnehmer im Homeoffice arbeiten? Grundsätzlich müssen die Angestellten in ihren eigenen vier Wänden selbst für ein passendes Arbeitsklima sorgen; ein Recht auf Hitzefrei gibt es nicht. Bei Heimarbeit oder mobiler Arbeit ist der Arbeitgeber nicht für den Arbeitsschutz und damit auch nicht für das Raumklima zuständig. Nur wenn im Vertrag der Beschäftigten sogenannte Telearbeit vereinbart ist, muss der Arbeitnehmer auch Maßnahmen für das Homeoffice ergreifen. Hier gelten die gleichen gesetzlichen Anforderungen wie im Büro. Dann ist es etwa möglich, dass dem Angestellten ein Ventilator geschickt wird. Außerdem kann der Arbeitgeber die Arbeitszeit auf kühlere Stunden verschieben – etwa auf den frühen Morgen oder den Abend.

Mobiles Arbeiten oder Homeoffice: Arbeitsplatz kann gewechselt werden

Einem Mitarbeiter, dem mobiles Arbeiten zugesagt wurde und sich damit selbst um die Umgebungstemperatur kümmern muss, kann dafür seinen Arbeitsplatz frei wählen. Wenn er seine dienstlichen Aufgaben störungsfrei erfüllen kann, darf er die Arbeit zum Beispiel auch auf den Balkon oder auf die Terrasse verlegen, wenn die Temperatur in Innenräumen zu hoch ist.

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