Wer 20 Jahre lang in ein und demselben Betrieb gearbeitet hat, hat dem Unternehmen wohl treue Dienste geleistet. Wird dem Arbeitgeber dennoch gekündigt, kann er auf eine hohe Abfindung hoffen – insbesondere, wenn es sich um eine betriebsbedingte Kündigung handelt. Wir erklären, wie sich eine Abfindung nach 20 Jahren Betriebszugehörigkeit für den Angestellten berechnet.
- Welche Abfindung nach 20 Jahren Betriebszugehörigkeit?
- Beispiele für eine Abfindung nach 20 Jahren Firmenzugehörigkeit
- Kündigung nach 20 Jahren Betriebszugehörigkeit: Abfindung mit Anwalt durchsetzen
Welche Abfindung nach 20 Jahren Betriebszugehörigkeit?
Eine angemessene Abfindung nach 20 Jahren Firmenzugehörigkeit kann eine ordentliche Summe ergeben. Denn: Die Abfindungshöhe nach 20 Jahren Betriebszugehörigkeit berechnet sich mithilfe einer Formel. Diese Formel zur Errechnung der sogenannten Regelabfindung hat sich in der Rechtsprechung, aber auch bei außergerichtlichen Abfindungsverhandlungen, als Orientierungshilfe durchgesetzt: Bruttomonatsgehalt x 0,5 x Betriebszugehörigkeit in Jahren = Regelabfindung.
Diese Formel zur Berechnung der Abfindung dient aber nur zur groben Taxierung der Abfindungshöhe nach 20 Jahren Betriebszugehörigkeit – eben der Regelabfindung. Der Faktor, mit dem das Bruttomonatsgehalt und die 20 Jahre Betriebszugehörigkeit multipliziert werden, kann auch bei 1,0 oder sogar 1,5 liegen. Dementsprechend erhöht sich die Abfindung nach 20 Jahren Betriebszugehörigkeit deutlich.
Wichtig: Zur Betriebszugehörigkeit zählen sowohl die regulären Arbeitsjahre in Voll- und Teilzeit als auch Unterbrechungen wie Krankheit, Urlaub, Elternzeit und Mutterschutz sowie die gesamte Ausbildungszeit, wenn sie in demselben Betrieb stattfand.
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Wieviel Abfindung nach 20 Jahren Betriebszugehörigkeit ist also möglich? In der folgenden Tabelle haben wir für eine Kündigung nach 20 Jahren Betriebszugehörigkeit die Abfindung für verschiedene Monatsgehälter berechnet. Dabei haben wir den Faktor 0,5 zugrunde gelegt:
Betriebszugehörigkeit | Monatsgehalt in Brutto | Abfindungshöhe | Anspruch auf Abfindung? |
Abfindung nach 20 Jahren Betriebszugehörigkeit | 1.000 Euro | 10.000 Euro | Kostenfrei beraten lassen |
Abfindung nach 20 Jahren Betriebszugehörigkeit | 1.500 Euro | 15.000 Euro | Kostenfrei beraten lassen |
Abfindung nach 20 Jahren Betriebszugehörigkeit | 2.000 Euro | 20.000 Euro | Kostenfrei beraten lassen |
Abfindung nach 20 Jahren Betriebszugehörigkeit | 2.500 Euro | 25.000 Euro | Kostenfrei beraten lassen |
Abfindung nach 20 Jahren Betriebszugehörigkeit | 3.000 Euro | 30.000 Euro | Kostenfrei beraten lassen |
Abfindung nach 20 Jahren Betriebszugehörigkeit | 3.500 Euro | 35.000 Euro | Kostenfrei beraten lassen |
Abfindung nach 20 Jahren Betriebszugehörigkeit | 4.000 Euro | 40.000 Euro | Kostenfrei beraten lassen |
Abfindung nach 20 Jahren Betriebszugehörigkeit | 4.500 Euro | 45.000 Euro | Kostenfrei beraten lassen |
Abfindung nach 20 Jahren Betriebszugehörigkeit | 5.000 Euro | 50.000 Euro | Kostenfrei beraten lassen |
Abfindung nach 20 Jahren Betriebszugehörigkeit | 5.500 Euro | 55.000 Euro | Kostenfrei beraten lassen |
Abfindung nach 20 Jahren Betriebszugehörigkeit | 6.000 Euro | 60.000 Euro | Kostenfrei beraten lassen |
Betriebszugehörigkeit | Monatsgehalt in Brutto | Abfindungshöhe | Anspruch auf Abfindung? |
Abfindung nach 20 Jahren Betriebszugehörigkeit | 1.000 Euro | 10.000 Euro | Kostenfrei beraten lassen |
Abfindung nach 20 Jahren Betriebszugehörigkeit | 1.500 Euro | 15.000 Euro | Kostenfrei beraten lassen |
Abfindung nach 20 Jahren Betriebszugehörigkeit | 2.000 Euro | 20.000 Euro | Kostenfrei beraten lassen |
Abfindung nach 20 Jahren Betriebszugehörigkeit | 2.500 Euro | 25.000 Euro | Kostenfrei beraten lassen |
Abfindung nach 20 Jahren Betriebszugehörigkeit | 3.000 Euro | 30.000 Euro | Kostenfrei beraten lassen |
Abfindung nach 20 Jahren Betriebszugehörigkeit | 3.500 Euro | 35.000 Euro | Kostenfrei beraten lassen |
Abfindung nach 20 Jahren Betriebszugehörigkeit | 4.000 Euro | 40.000 Euro | Kostenfrei beraten lassen |
Abfindung nach 20 Jahren Betriebszugehörigkeit | 4.500 Euro | 45.000 Euro | Kostenfrei beraten lassen |
Abfindung nach 20 Jahren Betriebszugehörigkeit | 5.000 Euro | 50.000 Euro | Kostenfrei beraten lassen |
Abfindung nach 20 Jahren Betriebszugehörigkeit | 5.500 Euro | 55.000 Euro | Kostenfrei beraten lassen |
Abfindung nach 20 Jahren Betriebszugehörigkeit | 6.000 Euro | 60.000 Euro | Kostenfrei beraten lassen |
Kündigung nach 20 Jahren Betriebszugehörigkeit: Abfindung mit Anwalt durchsetzen
Noch einfacher und genauer lässt sich die Abfindung nach 20 Jahren Firmenzugehörigkeit mithilfe eines Abfindungsrechners berechnen. Stellt man mit den Reglern seine individuellen Werte ein, gibt der Abfindungsrechner die Regelabfindung an. Auch hier wird der Faktor 0,5 in der Formel angewendet.
Der Abfindungsrechner berechnet die sogenannte Regelabfindung. Dabei suggeriert der Begriff Regelabfindung etwas Falsches, eine wirkliche „Regel“ gibt es nicht. Die Regelabfindung dient dem Fachanwalt für Arbeitsrecht als Untergrenze, unter welche die Höhe der Abfindung nicht fallen sollte. Die „Regelabfindung“ beträgt 0,5 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr.
Oft werden statt Abfindungen auf Basis von 0,5 Bruttomonatsgehältern pro Beschäftigungsjahr auch Abfindungen mit einem Faktor von 1,0 oder sogar 1,5 ausgehandelt. Selbst ein Faktor von 2,5 wurde von unserem Fachanwalt für Arbeitsrecht, Herrn Wünsche, bereits erreicht.
Wichtig zu wissen ist, dass die Abfindung nach 20 Jahren Betriebszugehörigkeit auch weit über der Regelabfindung liegen kann. So können Verhandlungsgeschick und ein erfahrener Anwalt für Arbeitsrecht die Abfindung noch weiter in die Höhe treiben. Arbeitnehmer, die eine betriebsbedingte Kündigung nach 20 Jahren Betriebszugehörigkeit erhalten haben, sollten daher dringend anwaltlichen Rat suchen.
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