Strafverteidiger der Kanzlei VON RUEDEN erreichen Aufhebung eines Haftbefehls in Drogenverfahren

Veröffentlicht am in Strafrechtsangelegenheiten

Das Amtsgericht Nauen* hat den Haftbefehl gegen einen Mandanten der Rechtsanwaltskanzlei VON RUEDEN in einem Eilverfahren außer Vollzug gesetzt. Der Beschuldigte wurde im April von der Polizei festgenommen. In einer von ihm mitgeführten Umhängetasche befanden sich ein Handy und mehrere Drogen. Bei einer nächtlichen, von der Staatsanwaltschaft angeordneten Wohnungsdurchsuchung fanden die Polizisten weitere Betäubungsmittel und Bargeld im vierstelligen Bereich. Hieraus wurde der Verdacht abgeleitet, der Beschuldigte würde mit Betäubungsmitteln Handel treiben, was einen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz (Straftat nach § 29 BtMG) darstellen würde.

Richterin erließ Haftbefehl aufgrund drohender Fluchtgefahr

Die Nacht verbrachte der Beschuldigte daraufhin in Polizeigewahrsam. Am darauffolgenden Tag erwirkte die Staatsanwaltschaft den Erlass eines Haftbefehls. Am Abend wurde der Beschuldigte der Haftrichterin vorgeführt, die insbesondere wegen drohender Fluchtgefahr den Haftbefehl erließ. Der von dem Beschuldigten bestimmte Wahlverteidiger wies mehr mehrfach darauf hin, dass keine Anhaltspunkte für eine drohende Flucht sprechen würden. Insbesondere sei der Beschuldigte deutscher Staatsbürger, habe eine Wohnung und sei in Nauen* geboren und aufgewachsen.

Kanzlei VON RUEDEN erreichte Aufhebung des Haftbefehls

Noch am selben Tag legten die Rechtsanwälte für Strafrecht der Kanzlei VON RUEDEN gegen den Haftbefehl die Haftbeschwerde ein und boten hilfsweise an, dass sich der Beschuldigte regelmäßig bei der Polizei melden und eine Sicherheit hinterlegen könnte. Diesem Vorschlag kam die zuständige Richterin nach und setzte nach zehn Tagen Untersuchungshaft den Haftbefehl wieder außer Vollzug – unter der Auflage, dass sich der Beschuldigte einmal in der Woche bei der örtlichen Polizei meldet und eine Kaution im mittleren vierstelligen Bereich hinterlegt. Noch am Tag der Hinterlegung wurde der Beschuldigte aus der Haft entlassen.

* Der Ort wurde verändert. Die Ereignisse fanden jedoch in einer Brandenburger Kleinstadt bei Berlin statt.